Ludwigshafen: Barbershop in der Innenstadt geschlossen und versiegelt

Ludwigshafen: Barbershop in der Innenstadt geschlossen und versiegelt

Ludwigshafen: Barbershop in der Innenstadt geschlossen und versiegelt

Die Gewerbeaufsicht hat in Ludwigshafen-Mitte einen Barbershop geschlossen. Für den Betrieb lag weder eine Gewerbeanmeldung noch die vorgeschriebene Meisterqualifikation vor.

Die Gewerbeaufsicht des Bereichs Öffentliche Ordnung hat am Donnerstag, 5. Februar 2026, die Räume und Zugänge eines Barbershops in der Ludwigshafener Innenstadt versiegelt. Grund dafür waren mehrere Verstöße gegen handwerks- und gewerberechtliche Vorschriften.

Der Betrieb hatte im Schaufenster auch friseurhandwerkliche Leistungen beworben, verfügte jedoch über keine gültige Gewerbeanmeldung. Bei der Kontrolle trafen die Mitarbeitenden der Stadt einen Mann an, der gerade einem Kunden die Haare schnitt. Dieser erklärte, der Barbershop sei erst seit wenigen Tagen geöffnet.

Kein Meisterbrief vorhanden

Auf Nachfrage nach dem Inhaber gab der anwesende Mann an, dass dieser nicht vor Ort sei, jedoch telefonisch erreicht werden könne. Im Gespräch bestätigte der Inhaber, dass er keinen Meisterbrief besitzt.

Die Kontrolleure wiesen darauf hin, dass Friseurbetriebe während der gesamten Öffnungszeit – nicht nur stundenweise – durch eine Person mit Meisterbrief geführt oder beaufsichtigt werden müssen. Zudem müssen Barbershops, die friseurhandwerkliche Leistungen anbieten, in die Handwerksrolle eingetragen sein.

Unklare Beschäftigungsverhältnisse

Im Hinterzimmer des Ladens wurde ein weiterer Mann angetroffen. Dieser erklärte, er arbeite nicht in dem Betrieb, würde dort aber gerne tätig werden. Der zuvor angetroffene Friseur gab hingegen an, dass die Person im Laden arbeite. Nach Aufnahme der Personalien entschieden die Kontrolleure, den Betrieb umgehend zu schließen.

Die Räume und Zugänge des Barbershops wurden anschließend versiegelt. Weitere Schritte hängen vom Verlauf der Ermittlungen und der Klärung der rechtlichen Voraussetzungen ab.

Leserhinweis: Friseur- und Barbershop-Betriebe unterliegen der Meisterpflicht und müssen ordnungsgemäß angemeldet sein. Kundinnen und Kunden können sich bei Zweifeln an der Seriosität eines Betriebs an die zuständigen Behörden wenden.