Ludwigshafen: Mit bis zu 100 km/h durch die Stadt – Polizei ermittelt gegen BMW-Fahrer

Ludwigshafen: Mit bis zu 100 km/h durch die Stadt – Polizei ermittelt gegen BMW-Fahrer

 

Ein Autofahrer soll am späten Dienstagabend mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch Ludwigshafen gefahren sein. Die Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts eines illegalen Kraftfahrzeugrennens.

Ein grauer BMW hat am Dienstagabend, 23. Juni 2026, die Aufmerksamkeit einer Polizeistreife in Ludwigshafen auf sich gezogen. Nach Angaben der Polizeidirektion Ludwigshafen war das Fahrzeug zwischen 22.45 Uhr und 23 Uhr mit stark überhöhter Geschwindigkeit im Stadtgebiet unterwegs.

Die Beamten bemerkten den BMW zunächst auf der Leuschnerstraße in Fahrtrichtung Ruthenkreisel. Dort soll der Fahrer nach bisherigen Erkenntnissen Geschwindigkeiten von etwa 100 km/h erreicht haben.

Verfolgung durch mehrere Straßen

Die Polizeistreife nahm die Verfolgung auf und begleitete das Fahrzeug von der Leuschnerstraße über die Ruthenstraße und Sternstraße bis in die Herrenwaldstraße.

Dort konnte der Fahrer schließlich einer Verkehrskontrolle unterzogen werden.

Während der Nachfahrt stellten die Beamten fest, dass der BMW-Fahrer in einem Bereich mit erlaubten 30 km/h zeitweise mit rund 70 km/h unterwegs gewesen sein soll.

Radfahrer möglicherweise gefährdet

Nach Angaben der Polizei könnte der Fahrer auf Höhe des Fußgängerüberweges an der Fichtestraße zudem eine Radfahrerin oder einen Radfahrer gefährdet haben. Das Fahrrad wurde dort offenbar von dem BMW überholt.

Ob es tatsächlich zu einer konkreten Gefährdung kam, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Strafverfahren eingeleitet

Gegen den Fahrer des BMW wird nun wegen des Verdachts eines illegalen Kraftfahrzeugrennens ermittelt.

Die Polizei sucht Zeugen, die Angaben zum Fahrverhalten des Fahrers machen können oder durch dessen Fahrweise möglicherweise selbst gefährdet wurden.

Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Ludwigshafen 2 unter der Telefonnummer 0621/963-24250 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. entgegen.

Hinweis: Für Beschuldigte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Überhöhte Geschwindigkeit zählt zu den häufigsten Ursachen schwerer Verkehrsunfälle und gefährdet insbesondere Fußgänger sowie Radfahrer im innerstädtischen Bereich.