Ludwigshafen: Polizei ahndet Verstöße gegen neues Alkohol- und Glasverbot am Berliner Platz

Ludwigshafen: Polizei ahndet Verstöße gegen neues Alkohol- und Glasverbot am Berliner Platz

 

Nach Inkrafttreten der neuen Gefahrenabwehrverordnung haben Polizei und Kommunaler Vollzugsdienst am Berliner Platz sowie den angrenzenden Bereichen umfangreiche Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden mehrere Verstöße gegen das Alkohol- und Glasverbot festgestellt.

Am Donnerstagabend, 26. Juni 2026, kontrollierten Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Ludwigshafen 1 gemeinsam mit dem Kommunalen Vollzugsdienst der Stadt Ludwigshafen zwischen 22.30 Uhr und 23.45 Uhr den Bereich rund um den Berliner Platz sowie die angrenzenden Anlagen bis zur Rhein-Galerie.

Hintergrund der Kontrollaktion ist die neue Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Ludwigshafen, die bis zum 6. August 2026 gilt. Sie untersagt in den festgelegten Bereichen donnerstags, freitags, samstags sowie vor gesetzlichen Feiertagen jeweils zwischen 21 Uhr und 7 Uhr den Konsum und das Mitführen alkoholischer Getränke. Darüber hinaus ist – mit wenigen Ausnahmen – auch das Mitführen von Glasbehältern wie Flaschen oder Gläsern verboten.

Mehrere Verstöße festgestellt

Während der Kontrollen stellten Polizei und Kommunaler Vollzugsdienst mehrere Verstöße gegen die geltenden Regelungen fest und ahndeten diese. Nach Angaben der Polizei können Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Weitere Kontrollen angekündigt

Ziel der neuen Regelung ist es, insbesondere Straßenkriminalität und Aggressionsdelikte im Bereich des Berliner Platzes und der angrenzenden Anlagen einzudämmen sowie das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken. Polizei und Ordnungsbehörde kündigten an, die Kontrollen in den kommenden Wochen regelmäßig fortzusetzen.

Hinweis: Die Gefahrenabwehrverordnung gilt bis zum 6. August 2026 für den Berliner Platz mit Platanenhain, die Henry-Roos-Passage, das Lichtenberger Ufer, die Rheinschanzenpromenade, den Ernst-Bloch-Platz, den Kurzzeitparkplatz Yorckstraße, die Flächen rund um die Rhein-Galerie sowie den Bereich der S-Bahn. Verstöße gegen das Alkohol- und Glasverbot können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

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