Ludwigshafen: Nach versuchter schwerer Brandstiftung – Tatverdächtiger in Untersuchungshaft
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Ludwigshafen: Nach versuchter schwerer Brandstiftung – Tatverdächtiger in Untersuchungshaft

 

Nach einem Brand in einem Mehrfamilienhaus in Ludwigshafen sitzt ein 30-jähriger Tatverdächtiger in Untersuchungshaft. Die Feuerwehr konnte ein Übergreifen der Flammen auf die Wohnungen verhindern.

Wie die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und das Polizeipräsidium Rheinpfalz in einer gemeinsamen Pressemitteilung berichten, ereignete sich der Vorfall am Mittwoch (29. Juli 2026) gegen 15.45 Uhr in einem Mehrparteienhaus in der Burgundenstraße in Ludwigshafen.

Nach bisherigen Erkenntnissen verschaffte sich ein 30-jähriger Mann Zugang zum Hausflur und setzte dort ein Möbelstück in Brand. Das Feuer breitete sich im Flur des dritten Obergeschosses aus.

Feuerwehr verhindert Schlimmeres

Die alarmierte Feuerwehr konnte den Brand rechtzeitig löschen, bevor die Flammen auf die Wohnungen übergriffen. Verletzt wurde nach derzeitigem Stand niemand.

Der entstandene Sachschaden wird auf rund 20.000 Euro geschätzt.

Tatverdächtiger vorläufig festgenommen

Polizeikräfte trafen den 30-Jährigen noch im Nahbereich des Hauses an und nahmen ihn vorläufig fest. Da sich der Mann nach Einschätzung der Beamten in einem psychischen Ausnahmezustand befand, wurde er zunächst in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht.

Haftrichter erlässt Untersuchungshaft

Im Zuge der weiteren Ermittlungen wurde der wohnsitzlose Tatverdächtige am Donnerstag (30. Juli 2026) dem Haftrichter vorgeführt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) erließ dieser einen Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der versuchten schweren Brandstiftung. Als Haftgrund wurde Fluchtgefahr angenommen.

Der 30-Jährige wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat dauern an.

Rechtlicher Hinweis: Die Anordnung der Untersuchungshaft dient der Sicherung des Strafverfahrens und stellt keine Vorverurteilung dar. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.