Böhl-Iggelheim: Haftbefehl nach tödlichem Angriff im Familienhaus

Böhl-Iggelheim: Haftbefehl nach tödlichem Angriff im Familienhaus

Böhl-Iggelheim: Haftbefehl nach tödlichem Angriff im Familienhaus

Nach dem tödlichen Messerangriff auf eine 64-Jährige dauern die Ermittlungen an. Gegen den 28-jährigen Tatverdächtigen wurde Untersuchungshaft angeordnet.

Wie die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und das Polizeipräsidium Rheinpfalz am 24.02.2026 um 16:27 Uhr in einem gemeinsamen Nachtrag mitteilten, dauern die Ermittlungen zu dem Tötungsdelikt in Böhl-Iggelheim an.

In der Nacht zum Montag, 23.02.2026, soll ein 28-Jähriger mehrere Familienmitglieder mit einem Messer angegriffen haben. Dabei wurde seine 36-jährige Schwester leicht, sein 35-jähriger Bruder schwer und seine 64-jährige Mutter tödlich verletzt.

Nach bisherigen Erkenntnissen alarmierte die Schwester kurz nach Mitternacht über Notruf die Polizei. Als die ersten Einsatzkräfte wenige Minuten später eintrafen, hatten die Schwester und der schwerverletzte Bruder das Haus bereits verlassen.

Beim Betreten des Hauses sollen die Polizeikräfte den Tatverdächtigen angetroffen haben, während er nach bisherigen Ermittlungen weiterhin mit einem Messer auf die am Boden liegende 64-Jährige einwirkte. Nachdem er der mehrfachen Aufforderung, das Messer fallenzulassen, nicht nachkam, gaben die Beamten nach Androhung von ihrer Dienstwaffe Gebrauch, um den Angriff zu beenden.

Der 28-Jährige wurde dabei schwer verletzt und befindet sich weiterhin in stationärer Behandlung. Er wurde am Dienstag im Krankenhaus dem Haftrichter vorgeführt. Dieser setzte den auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassenen Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags in Vollzug und ordnete Haftfortdauer an. Der Beschuldigte machte bislang keine Angaben zur Sache. Bis zu seiner Verlegung in eine Justizvollzugsanstalt wird er im Krankenhaus bewacht.

Der Leichnam der 64-Jährigen wurde am Dienstag durch das Institut für Rechtsmedizin der Universität Mainz obduziert. Nach vorläufigem Ergebnis erlitt sie multiple Stich- und Schnittverletzungen. Als todesursächlich wird der durch die Verletzungen bedingte Blutverlust angenommen.

Hinweis: In Ermittlungsverfahren gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an.