Bobenheim-Roxheim: Streit nach vermeintlichem Vorfahrtsverstoß endet mit Faustschlag

Bobenheim-Roxheim: Streit nach vermeintlichem Vorfahrtsverstoß endet mit Faustschlag

 

Ein Verkehrsstreit in Bobenheim-Roxheim ist am Dienstagvormittag eskaliert. Ein 50-jähriger Transporterfahrer soll einen Autofahrer nach einer Auseinandersetzung ins Gesicht geschlagen haben.

Zu einer körperlichen Auseinandersetzung nach einem vermeintlichen Vorfahrtsverstoß kam es am Dienstag, 23. Juni 2026, gegen 10 Uhr in Bobenheim-Roxheim. Der Vorfall ereignete sich im Bereich der Einmündung der Straße „In den Fuchslöchern“ in den Südring.

Nach Angaben der Polizei war ein 50-jähriger Fahrer eines Transporters der Auffassung, dass ihm ein 32-jähriger Autofahrer die Vorfahrt genommen habe. Daraufhin entwickelte sich zunächst ein verbaler Streit zwischen den beiden Verkehrsteilnehmern.

Beide Fahrer steigen aus ihren Fahrzeugen aus

Im weiteren Verlauf verließen beide Männer ihre Fahrzeuge. Nach bisherigen Erkenntnissen soll der 50-Jährige dem 32-Jährigen anschließend mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Der Autofahrer erlitt dabei leichte Verletzungen.

Strafverfahren eingeleitet

Die Polizei hat gegen den Transporterfahrer ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung eingeleitet.

Die Ermittlungen zum genauen Ablauf des Vorfalls dauern an.

Zeugen gesucht

Personen, die die Auseinandersetzung beobachtet haben oder Hinweise zum Geschehen geben können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Telefonnummer 06233/313-0 oder bei der Polizeiwache Maxdorf unter 06237/934-1100 zu melden.

Hinweise können zudem per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. übermittelt werden.

Hinweis: Für Beschuldigte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Die Polizei empfiehlt, Konflikte im Straßenverkehr nicht selbst auszutragen und bei aggressivem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer Abstand zu halten sowie gegebenenfalls die Polizei zu verständigen.