Germersheim: Polizei sucht Zeugen nach sexuellem Übergriff auf Spaziergängerin
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Germersheim: Polizei sucht Zeugen nach sexuellem Übergriff auf Spaziergängerin

 

Eine 27-jährige Frau ist am Dienstagabend in Germersheim Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden. Der bislang unbekannte Täter flüchtete, nachdem die Frau laut um Hilfe schrie. Die Kriminalpolizei bittet nun um Hinweise aus der Bevölkerung.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Rheinpfalz ereignete sich der Vorfall am Dienstag, 21. Juli 2026, gegen 19.45 Uhr auf dem sogenannten Schlangenweg zwischen der Haltestelle Germersheim Mitte und der Rheinbrückenstraße.

Die 27-jährige Frau war mit einem Kinderwagen zu Fuß unterwegs, als sie in einem bewaldeten Abschnitt des Weges an einem Mann vorbeiging, der auf einer Parkbank saß. Nach bisherigen Ermittlungen stand der Unbekannte auf, folgte der Frau und berührte sie in unsittlicher Weise.

Die Geschädigte schrie laut um Hilfe. Daraufhin ließ der Mann von ihr ab und flüchtete in unbekannte Richtung.

Spaziergänger begleiteten die Frau nach Hause

Kurz nach dem Vorfall traf die Frau auf Spaziergänger mit einem Hund. Diese begleiteten sie nach Hause und könnten für die Ermittlungen wichtige Beobachtungen gemacht haben. Die Kriminalpolizei bittet insbesondere diese bislang unbekannten Zeugen, sich zu melden.

Täterbeschreibung

Der Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben:

  • etwa 30 Jahre alt,
  • dunkler Teint,
  • rundes Gesicht,
  • kurze schwarze Haare,
  • kurzer dunkler Bart,
  • T-Shirt,
  • kurze beigefarbene Hose,
  • schwarze Sneaker,
  • Sonnenbrille und schwarze Bauchtasche.

Zeugen gesucht: Die Kriminalinspektion Landau bittet insbesondere die Spaziergänger mit Hund sowie weitere Personen, die den beschriebenen Mann gesehen haben oder Hinweise zu seiner Identität geben können, sich unter 06341 287-0 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu melden.

Hinweis: Die Polizei ermittelt wegen des gemeldeten Vorfalls. Bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung gilt für tatverdächtige Personen die Unschuldsvermutung.