Schifferstadt: Polizei stoppt zwölfjährigen E-Scooter-Fahrer – Vater muss Fahrzeug abholen

Schifferstadt: Polizei stoppt zwölfjährigen E-Scooter-Fahrer – Vater muss Fahrzeug abholen

Schifferstadt: Polizei stoppt zwölfjährigen E-Scooter-Fahrer – Vater muss Fahrzeug abholen

Ein zwölfjähriger Junge war in Schifferstadt mit einem E-Scooter unterwegs – und wurde von der Polizei gestoppt. Die Beamten stellten klar: Unter 14 Jahren ist das Fahren nicht erlaubt.

Am Freitag, 03. Oktober 2025, kontrollierte eine Streife der Polizeiinspektion Schifferstadt gegen Nachmittag einen E-Scooter-Fahrer in der Selligstraße. Wie die Polizei am Sonntag, 05. Oktober 2025, mitteilte, stellte sich bei der Kontrolle heraus, dass der Fahrer erst zwölf Jahre alt war. Da E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden dürfen, wurde die Weiterfahrt untersagt. Der E-Scooter wurde daraufhin sichergestellt und später vom Vater des Jungen bei der Polizeiinspektion Schifferstadt abgeholt. Nach Angaben der Polizei zählen zum öffentlichen Verkehrsraum auch Geh- und Radwege. Um einen E-Scooter dort nutzen zu dürfen, ist eine gültige Betriebserlaubnis sowie eine Haftpflichtversicherung mit Kennzeichen erforderlich. Besonders bei Onlineangeboten sollten Eltern genau hinschauen – auch kleine, langsamer wirkende Modelle für Kinder sind versicherungspflichtig und dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden, sofern sie schneller als 6 km/h sind.

Hinweis: Was Eltern über E-Scooter wissen sollten

E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge, sobald sie schneller als 6 km/h fahren können. Sie benötigen daher ein Versicherungskennzeichen und dürfen nur ab 14 Jahren im Straßenverkehr genutzt werden. Kinder sollten – auch auf Privatgelände – nur unter Aufsicht fahren. Achten Sie beim Kauf auf eine gültige Betriebserlaubnis und informieren Sie sich über zulässige Modelle und Versicherungsbedingungen.