Schifferstadt
Polizei stoppt zwölfjährigen E-Scooter-Fahrer – Vater muss Fahrzeug abholen
Ein zwölfjähriger Junge war in Schifferstadt mit einem E-Scooter unterwegs – und wurde von der Polizei gestoppt. Die Beamten stellten klar: Unter 14 Jahren ist das Fahren nicht erlaubt.
Hinweis: Was Eltern über E-Scooter wissen sollten
E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge, sobald sie schneller als 6 km/h fahren können. Sie benötigen daher ein Versicherungskennzeichen und dürfen nur ab 14 Jahren im Straßenverkehr genutzt werden. Kinder sollten – auch auf Privatgelände – nur unter Aufsicht fahren. Achten Sie beim Kauf auf eine gültige Betriebserlaubnis und informieren Sie sich über zulässige Modelle und Versicherungsbedingungen.Weitere Meldungen aus Schifferstadt
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