Schifferstadt: Zwölfjähriger auf E-Scooter gestoppt – Polizei untersagt Weiterfahrt

Schifferstadt: Zwölfjähriger auf E-Scooter gestoppt – Polizei untersagt Weiterfahrt

Schifferstadt: Zwölfjähriger auf E-Scooter gestoppt – Polizei untersagt Weiterfahrt

In Schifferstadt beendete die Polizei am Mittwochabend die Fahrt eines 12-Jährigen auf einem E-Scooter – das Fahren ist erst ab 14 Jahren erlaubt.

Polizeimeldung vom 16.10.2025, 11:45 Uhr: Am Mittwochabend kontrollierten Polizeikräfte in der Kugelfangstraße in Schifferstadt einen Jungen, der mit einem E-Scooter unterwegs war. Wie die Polizei mitteilt, handelte es sich um einen 12-jährigen Schüler aus Schifferstadt, der damit ohne die erforderliche Altersfreigabe fuhr. Da das gesetzliche Mindestalter zum Führen eines E-Scooters 14 Jahre beträgt, wurde dem Jungen die Weiterfahrt untersagt. Weitere Maßnahmen waren nicht erforderlich. Die Polizei nutzte die Gelegenheit, um den Minderjährigen sowie seine Erziehungsberechtigten über die geltenden Bestimmungen zu informieren.

Regeln und Tipps für sicheres E-Scooter-Fahren

• Mindestalter: E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden – ein Führerschein ist nicht erforderlich.
• Helmpflicht besteht zwar nicht, wird aber dringend empfohlen.
• E-Scooter gehören auf Radwege – nur wenn keine vorhanden sind, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
• Das Fahren auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen ist verboten.
• Nur eine Person pro Scooter erlaubt – Mitfahren ist untersagt.
• Alkoholgrenzen entsprechen denen für Autofahrer: 0,5 Promille-Grenze, ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit.
Weitere Informationen zur E-Scooter-Nutzung finden sich unter www.bussgeldkatalog.org/e-scooter/.