Schifferstadt: Zwölfjähriger auf E-Scooter gestoppt – Polizei untersagt Weiterfahrt
In Schifferstadt beendete die Polizei am Mittwochabend die Fahrt eines 12-Jährigen auf einem E-Scooter – das Fahren ist erst ab 14 Jahren erlaubt.
Regeln und Tipps für sicheres E-Scooter-Fahren
• Mindestalter: E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden – ein Führerschein ist nicht erforderlich.• Helmpflicht besteht zwar nicht, wird aber dringend empfohlen.
• E-Scooter gehören auf Radwege – nur wenn keine vorhanden sind, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
• Das Fahren auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen ist verboten.
• Nur eine Person pro Scooter erlaubt – Mitfahren ist untersagt.
• Alkoholgrenzen entsprechen denen für Autofahrer: 0,5 Promille-Grenze, ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit.
Weitere Informationen zur E-Scooter-Nutzung finden sich unter www.bussgeldkatalog.org/e-scooter/.