Schifferstadt: E-Scooter-Fahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss aus dem Verkehr gezogen
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Schifferstadt: E-Scooter-Fahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss aus dem Verkehr gezogen

 

Bei einer Verkehrskontrolle am Schifferstadter Südbahnhof hat die Polizei einen 20-jährigen E-Scooter-Fahrer gestoppt, der offenbar unter Alkohol- und Drogeneinfluss unterwegs war. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

In der Nacht von Freitag auf Samstag richteten Beamte der Polizeiinspektion Schifferstadt auf dem Parkplatz des Südbahnhofs eine stationäre Verkehrskontrolle ein. Dabei überprüften die Einsatzkräfte zahlreiche Fahrzeuge und stellten unter anderem Gurtverstöße, Beleuchtungsmängel sowie Fahrzeuge mit abgelaufener Hauptuntersuchung fest.

Gegen Mitternacht kontrollierten die Beamten zudem einen 20-jährigen E-Scooter-Fahrer aus Schifferstadt. Während der Kontrolle ergaben sich deutliche Hinweise darauf, dass der Mann unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen stand.

Alkoholtest und drogentypische Auffälligkeiten

Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,65 Promille. Darüber hinaus stellten die Polizeibeamten drogentypische Auffälligkeiten fest. Die Weiterfahrt wurde dem 20-Jährigen daraufhin umgehend untersagt.

Um weitere Straftaten zu verhindern, stellten die Einsatzkräfte den E-Scooter sicher.

Strafverfahren eingeleitet

Gegen den jungen Mann wird nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr ermittelt. Darüber hinaus wurde die zuständige Führerscheinstelle über den Vorfall informiert. Diese prüft unabhängig vom Strafverfahren mögliche fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen.

E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge. Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährt, muss daher mit denselben straf- und führerscheinrechtlichen Konsequenzen rechnen wie Autofahrer.
Leserhinweis: Die Polizei weist darauf hin, dass Alkohol- und Drogenkonsum die Reaktionsfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Auch für Fahrer von E-Scootern gelten die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts. Verstöße können neben einem Strafverfahren auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben.