Bei einem Verkehrsunfall in Schifferstadt ist am Mittwochabend eine 24-jährige Autofahrerin leicht verletzt worden. Ursache des Zusammenstoßes war nach bisherigen Erkenntnissen eine Missachtung der Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“.
Nach Angaben der Polizeidirektion Ludwigshafen ereignete sich der Unfall am Mittwoch (29. Juli 2026) gegen 19 Uhr im Kreuzungsbereich der Jägerstraße und der Klappengasse in Schifferstadt.
Ein 34-jähriger Autofahrer befuhr die Jägerstraße und wollte die Kreuzung geradeaus überqueren. Dabei übersah er nach bisherigen Erkenntnissen den von rechts kommenden Pkw einer 24-jährigen Frau, die auf der Klappengasse unterwegs war und aufgrund der dort geltenden „Rechts-vor-Links“-Regelung Vorfahrt hatte.
Im Kreuzungsbereich kam es daraufhin zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge.
Fahrerin leicht verletzt
Die 24-Jährige erlitt bei der Kollision leichte Verletzungen am Bein. Ein alarmierter Rettungswagen versorgte sie noch an der Unfallstelle medizinisch.
An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt rund 2.000 Euro.
Polizei weist auf Vorfahrtsregel hin
Die Polizei erinnert daran, dass an Kreuzungen ohne entsprechende Verkehrszeichen grundsätzlich die Regel „Rechts vor Links“ gilt. Unachtsamkeit oder Fehlinterpretationen führen immer wieder zu vermeidbaren Verkehrsunfällen.