Ein 14-Jähriger hat sich bei einem Unfall in Speyer schwer verletzt. Nach Angaben der Polizei war der Jugendliche mit einem nicht zugelassenen E-Scooter unterwegs, der laut Hersteller bis zu 70 km/h erreichen kann.
Zu einem schweren Unfall mit einem E-Scooter kam es am Sonntagabend kurz nach 18 Uhr in der Waldseer Straße in Speyer. Ein 14-jähriger Jugendlicher war nach Angaben der Polizei auf dem Radweg in Richtung Ortsausgang unterwegs.
Mehrere unabhängige Zeugen berichteten, dass der E-Scooter mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren sei. Kurz vor einer Bushaltestelle musste der Jugendliche stark abbremsen, um eine Kollision mit mehreren Personen auf dem Gehweg zu verhindern.
Dabei verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte gegen einen Stromkasten. Der 14-Jährige stürzte und zog sich schwere Verletzungen zu.
Ein Notarzt versorgte den Jugendlichen zunächst am Unfallort. Anschließend wurde er zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
E-Scooter nicht für den Straßenverkehr zugelassen
Die Ermittlungen ergaben, dass der verwendete E-Scooter nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen war. Laut Hersteller kann das Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 70 km/h erreichen.
Damit erfüllt der E-Scooter nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland.
Zusätzlicher Schaden durch Rettungshubschrauber
Im Zusammenhang mit dem Unfall sollte zunächst ein Notarzt per Rettungshubschrauber zum Einsatz kommen. Der Hubschrauber musste seinen Landeanflug jedoch abbrechen.
Dabei wurde ein Werbeschild eines nahegelegenen Geschäfts von einer Hausfassade gerissen. Das Schild wurde auf einen geparkten Pkw geschleudert und beschädigte diesen erheblich. Der entstandene Sachschaden wird von der Polizei auf einen vierstelligen Betrag geschätzt.
Polizei erinnert an Regeln für E-Scooter
Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter für den öffentlichen Straßenverkehr nur zugelassen werden, wenn sie unter anderem eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h aufweisen, über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen und mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet sind.
Das Mindestalter für die Nutzung liegt bei 14 Jahren. Zudem gelten für Fahrerinnen und Fahrer dieselben Alkohol- und Drogenvorschriften wie für andere Verkehrsteilnehmer.
Quelle: Polizeidirektion Ludwigshafen, Pressemeldung vom 01.06.2026, 15:14 Uhr.
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