Speyer: Tatverdächtiger nach Telefonbetrug an Seniorin in Untersuchungshaft

Speyer: Tatverdächtiger nach Telefonbetrug an Seniorin in Untersuchungshaft

 

Nach einem Telefonbetrug zum Nachteil einer Seniorin aus Speyer haben Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei einen 26-jährigen Tatverdächtigen festnehmen lassen. Gegen den Mann wurde Untersuchungshaft wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs angeordnet.

Der Betrugsfall reicht bis zum 12. März 2026 zurück. Nach bisherigen Erkenntnissen erhielt eine Seniorin aus Speyer einen Anruf von einem angeblichen Bankmitarbeiter. Unter dem Vorwand unberechtigter Abbuchungen auf ihrem Konto brachte der Anrufer die Frau dazu, einem weiteren Mann an ihrer Haustür zwei EC-Karten einschließlich der dazugehörigen PIN-Nummern auszuhändigen.

Anschließend hoben die Täter nach Angaben der Ermittlungsbehörden insgesamt 4.000 Euro vom Konto der Geschädigten ab.

Ermittlungen führen zu Tatverdächtigem

Im Zuge umfangreicher Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und der Kriminalpolizei Ludwigshafen erhärtete sich der Tatverdacht gegen einen 26-jährigen Mann aus Pfungstadt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das zuständige Gericht einen Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs.

Festnahme und Wohnungsdurchsuchung

Der 26-Jährige wurde am Donnerstag, 2. Juli 2026, an seiner Wohnanschrift in Pfungstadt von Polizeikräften festgenommen. Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung stellten die Ermittler umfangreiche Beweismittel sicher.

Nach der Vorführung vor einem Haftrichter wurde der Haftbefehl in Vollzug gesetzt. Der Tatverdächtige befindet sich inzwischen in einer Justizvollzugsanstalt.

Hinweis: Banken fordern ihre Kundinnen und Kunden niemals telefonisch dazu auf, EC-Karten, PIN-Nummern oder andere Zugangsdaten herauszugeben. Seien Sie bei entsprechenden Anrufen besonders wachsam und informieren Sie im Verdachtsfall sofort Ihre Bank und die Polizei. Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.