Speyer: G-BA-Beschluss: Liposuktion bei allen Stadien des Lipödems künftig Kassenleistung

Speyer: G-BA-Beschluss: Liposuktion bei allen Stadien des Lipödems künftig Kassenleistung

 

Ein richtungsweisender Beschluss ermöglicht gesetzlich Versicherten nun unabhängig vom Krankheitsstadium die Kostenübernahme einer Liposuktion – eine Chance für viele Betroffene.

Speyer, 12. August 2025 – Frauen, die an einem Lipödem leiden, können ab sofort unabhängig vom Stadium der Erkrankung eine Liposuktion als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat damit eine entscheidende Änderung beschlossen. Zuvor war die Kostenübernahme auf das fortgeschrittene Stadium III beschränkt und zudem befristet.
„Das Lipödem ist eine chronische schmerzhafte Fettverteilungsstörung, die fast ausschließlich Frauen betrifft. Es ist durch eine symmetrische Fettansammlung an Beinen, Hüften und Armen gekennzeichnet, die mit starken Schmerzen und einer erhöhten Berührungsempfindlichkeit einhergeht“, erläutert Dr. Carnac Yazdandust, Chefarzt der Klinik für Rekonstruktive und Plastische Chirurgie, Handchirurgie.
Tanja Hutt (38) aus Heidelberg litt seit ihrem 13. Lebensjahr an der Erkrankung. Die Bewegungseinschränkungen und dauerhaften Beschwerden bezeichnet die Geschäftsführerin eines Entsorgungsbetriebes als besonders belastend. Nach mehreren Operationen berichtet sie nun von deutlichen Verbesserungen: „Im Juni 2024 hatte ich die erste Operation und nun nach meiner dritten OP im April kann ich wirklich sagen: es hat sich gelohnt! Jetzt habe ich sogar wieder richtig Lust zu schwimmen – das war vorher undenkbar!“

Behandlungsoptionen beim Lipödem

Lipödem ist nicht heilbar, aber die Symptome lassen sich durch verschiedene Maßnahmen lindern. Neben Kompressionstherapie, manueller Lymphdrainage und Bewegungstherapie gilt die operative Liposuktion als wirksame Option – insbesondere, wenn konservative Ansätze nicht den gewünschten Erfolg bringen.
„Die Liposuktion hat sich als äußerst effektiv erwiesen, um Schmerzen zu lindern und das Erscheinungsbild zu verbessern. Patientinnen berichten häufig von einer deutlich gesteigerten Lebensqualität und mehr Beweglichkeit“, so Dr. Yazdandust.

Kriterien für die Kostenübernahme

Für die Bewilligung der Liposuktion durch die Krankenkassen gelten klare Voraussetzungen:
  • Diagnose durch einen qualifizierten Facharzt (Innere Medizin, Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Phlebologie).
  • Nachweis erfolgloser konservativer Behandlungen innerhalb der letzten sechs Monate.
  • Kein Gewichtszuwachs im selben Zeitraum vor der Indikationsstellung.
  • Ein BMI von maximal 32 kg/m² oder – bei BMI zwischen 32 und 35 – zusätzliche Anforderungen an das Taille-Größe-Verhältnis (WHtR).
Betroffene müssen zudem eine ärztliche Bescheinigung mit Angaben zur Qualifikation des Arztes, bisherigen Behandlungsergebnissen und aktuellem BMI vorlegen.

Individuelle Beratung in Speyer

Die Klinik für Rekonstruktive und Plastische Chirurgie, Handchirurgie im Sankt Vincentius Krankenhaus bietet Patientinnen mit Lipödem umfassende Beratungen an. Das Ärzteteam aus drei Fachärzten und zwei Assistenzärzten informiert zu allen Behandlungsoptionen. Termine können über das Elektive Behandlungszentrum unter 06232-133-365 vereinbart werden.