Wärmeversorgung: Individuelle Heizungssysteme machen unabhängig
Wer beim Bau oder der Sanierung einer Immobilie von mehreren Vorteilen bei der Wärmeversorgung profitieren möchte, sollte möglichst auf eine Kombination aus modernen Heizungs-, Ofen- und Schornsteinsystemen setzen. Denn Hauseigentümer können dank einer individuellen und effizienten Wärmeversorgung auf lange Sicht Energie sparen, auf diese Weise ihre Heizkosten senken und dabei unabhängig und flexibel bleiben. Dieser Flexibilität in Sachen Wärmeversorgung sind allerdings rechtliche Grenzen gesetzt. Wir sagen Ihnen, worauf Sie bei der Planung der Heizungsysteme achten sollten.
Wärmeversorgung: Flexibilität bei Heizungssystemen und Energieeinkauf
Nutzer individueller Heizungssysteme können Angebote vergleichen und beispielsweise den Energielieferanten frei wählen. Nur so kann eine optimale individuelle und wirtschaftliche Versorgung gewährleistet werden. Dies trifft auf zentrale Wärmenetze wie etwa eine Nah- und Fernwärmeversorgung nicht unbedingt zu. Hier sind die Verbraucher über zehn oder mehr Jahre per Vertrag an einen Anbieter gebunden und haben selten eine Wechselmöglichkeit. "Viele Eigentümer verfügen über gar keine oder viel zu späte Informationen zu den Nachteilen durch Benutzungs- oder Anschlusszwänge sowie Verbrennungsverbote in Nah- und Fernwärmekontrakten", warnt Johannes Kaindlstorfer, Sprecher der Allianz Freie Wärme. Alles Wissenswerte zu modernen Heizsystemen wurde unter www.freie-waerme.de/home/ für Bauherren und Hauseigentümer zusammengestellt. Die Informationen kann man sich ebenso aktuell wie kompakt auch per kostenfreier Web-App aufs Smartphone oder Tablet holen.
Wärmeversorgung: Rechtliche Grundlagen für Eingriffe in den Wärmemarkt
Die rechtlichen Grundlagen rund um Verbrennungsverbote, Anschluss- und Benutzungszwänge können kommunal sehr unterschiedlich sein. Bauherren sollten stets auf neue Entwürfe von Bebauungsplänen, Brennstoffverordnungen oder Fernwärmesatzungen achten. Informationen gibt es beispielsweise unter www.freie-waerme.de/hausbesitzer/sich-fruehzeitig-wehren/.
- Bebauungspläne: Für bestimmte gesetzlich normierte Planungen wie etwa für Bauleitplanverfahren gilt für die Öffentlichkeitsbeteiligung ein streng formalisiertes Verfahren, das für die Gemeinde oder Stadt bindend ist. Dauer, Ort und Umfang der Beteiligung wird hierbei ortsüblich etwa im Amtsblatt der Stadt - mitgeteilt. Im Regelfall werden die Original-Unterlagen für vier Wochen beispielsweise im Bauinformationsbüro ausgelegt. Zugleich findet die Öffentlichkeitsbeteiligung auch im Internet statt.
- Brennstoffverordnungen: Im Unterschied zum Verfahren bei der Erstellung von Bebauungsplänen ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings bleibt Ihnen die Möglichkeit, die öffentlichen Beratungen der kommunalen Gremien oder die Veröffentlichungen in den Medien zu beobachten. Die Brennstoffverordnung wird vom Gemeinde- oder Stadtrat beschlossen und tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Danach besteht nur noch die Möglichkeit einer Klage eines direkt Betroffenen.
- Fernwärmesatzungen: Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist hier nicht obligatorisch. Erfährt man von der Erarbeitung solcher Satzungen, kann der Versuch einer Einflussnahme unternommen werden. Sobald die Satzung rechtskräftig ist, gibt es nur noch die Möglichkeit einer Klage eines direkt Betroffenen.
- Grundstückskaufverträge: Bei der Festlegung von Verbrennungsverboten in Grundstückskaufverträgen ist im Gegensatz zu Bebauungsplänen eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht zwingend vorgeschrieben. So bleibt nur die Möglichkeit, die Themen der kommunalen Gremien auf der Internetseite zu verfolgen beziehungsweise die Beiträge in den Medien aufmerksam zu studieren. Vor der Unterschrift unter den Grundstückskaufvertrag sollten Sie den Vertrag im Hinblick auf Bestimmungen mit Bezug auf die Wärmeversorgung der zukünftigen Immobilie gründlich prüfen.
- Luftreinhaltepläne: Das Prozedere bei der Erstellung eines Luftreinhalteplanes ähnelt der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Eine öffentliche Beteiligung ist auch hier obligatorisch. Ihre Gemeinde ist verpflichtet, den Entwurf für vier Wochen öffentlich auszulegen.
Die Vorteile individueller Heizungssysteme im Überblick
Gegenüber Nah- und Fernwärme und den entsprechenden rechtlichen Vorschriften bietet eine individuelle, dezentrale Wärmeversorgung folgende Vorteile:
- Betreiber eines individuellen Heizsystems profitieren von der freien Wahl der Heiztechnik und des entsprechenden Energieträgers.
- Die Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Heizungssysteme sorgen für Flexibilität, Individualität und Unabhängigkeit beim Heizen. So kann man etwa die Heizungstechnik wechseln oder einen Kachel- beziehungsweise Kaminofen zusätzlich an die Heizungsanlage anschließen.
- Mit den Vergleichsmöglichkeiten beim Einkauf von Energie ist eine günstige, vorsorgende Bevorratung der Energie möglich.
- Hybride Heizungssysteme - etwa eine Kombination aus Öl-/Gasbrennwerttechnik mit Holz und Solarthermie - sorgen durch die effiziente Integration erneuerbarer Energien für spürbare Einsparungen.
- Für die Modernisierung von Heizungsanlagen können staatliche Fördermittel in Anspruch genommen werden. Einen Überblick über die einzelnen Fördermöglichkeiten gibt die Förderfibel der Allianz Freie Wärme.