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Weiter Hoffnung für SVW, aber noch kein Urteil

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(Vorsitzender, Richard Kästner, Mitte, leitete die Verhandlung, links Richterin Butscher, rechts Richter Heberer.)

Am 20. März, um 16:00 Uhr, wird man beim SV Waldhof endlich wissen, ob es bei der der vom DFB verhängten Strafe von 3 Punkten bleiben wird oder ob der Vorsprung von derzeit 5 Punkten auf Platz 2 weiter anwächst. Das verkündete heute der Vorsitzende, Richard Kästner, nach der Verhandlung am Frankfurter Landgericht.

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Fr. Dr. Jahn von der Pressestelle des Landgerichts, ist eine erfahrene Frau. „Heute ist noch kein Urteil zu erwarten“, erklärte sie uns auf Anfrage. „Das wird heute sicher auch keine allzu lange Verhandlung geben.“ Auch darin lag die Juristin richtig;, nach etwa einer Stunde schloss Richter Kästner die Sitzung

Bevor die beiden Parteien ihre Argumente darlegten, erklärte der Vorsitzende noch einmal kurz, worum es genau ging: „Die beiden Parteien streiten um die Rechtmäßigkeit eines Punkteabzugs.“ Der Richter stellte klar, „dass Vereinsstrafen rechtmäßig sind, wenn sie nicht (……) willkürlich sind“.
Aber auch wenn das Verschulden des SV Waldhof an den Vorkommnissen beim Relegationsspiel gegen den KFC Uerdingen, am 27. Mai 2018, „massiv“ ist, so Richard Kästner, „wundert es mich doch, ein bisschen, dass in der Entscheidung des DFB der Wettbewerb keine entscheidende Rolle spielt, argumentiert wird immer nur mit dem Verhalten der Fans. Dabei steht der Deutsche Fußball Bund doch für die Förderung des Wettbewerbs. Das ist aber in diesem Zusammenhang für mich nur schwer erkennbar. Die Spieler des SV Waldhof waren an diesen Vorkommnissen nicht beteiligt; sie trifft daher keine Schuld.“

DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch hielt dagegen, dass ein Eingriff in den Wettbewerb auch vorliege, wenn kein Wettbewerb mehr möglich ist, weil bestimmte Umstände zu einem Spielabbruch führen. Was beim SV Waldhof damals passierte, war Terror im Stadion. Unter diesen Umständen ist Fußball in Deutschland nicht mehr möglich.“

SVW-Rechtsanwalt Johannes Zindel beharrte darauf, dass Punkteabzug im DFB-Regelwerk nicht klar geregelt ist, auch nicht die Höhe. „Daher können ja theoretisch einer Mannschaft die gesamten erspielten Punkte abgezogen werden, und das wäre ein massiver Eingriff in den Wettbewerb.“

Weiter führte Dr. Koch aus: „Laut DFB-Satzung ist ein Punkteabzug aber sehr wohl zulässig, vor allem auch, weil es nicht das erste Vergehen der Fans des SV Waldhof Mannheim ist.“ Und weiter: „Sanktionen müssen so gestaltet sein, dass sie fühlbar sind, damit der Verein auch reagiert.“

Daher wollte Dr. Koch den Punkteabzug auch nicht als Eingriff in den Wettbewerb sehen, sondern, „als Maßnahme, um den Verein zum Handeln zu bringen.“ Daher sei in diesem Fall der übliche Leitfaden des DFB nicht anzusetzen, der bisher Punkteabzug für Zuschauerausschreitungen nicht vorsah.

„Da zwischen DFB und Zuschauer keine Rechtsbeziehung besteht“, so Dr. Koch, „kann er auch die Zuschauer nicht bestrafen. Aus diesem Grund gibt es nur die Möglichkeit den Verein zu sanktionieren.“

Zum Abschluss gab SVW-Geschäftsführer Markus Kompp noch einmal zu bedenken, dass von insgesamt 24.500 Zuschauern im Stadion, gerade einmal 25 Leute für diesen Spielabbruch verantwortlich waren. „Ihre Worte, Herr Vorsitzender, sind daher Balsam für meine Seele.“

„Die Argumente sind ausgetauscht“, so die Schlussworte von Richter Kästner, „das Urteil ergeht dann am 20. März um 16:00 Uhr.

Das Warten für den SVW geht also noch vier Wochen weiter, aber dieses Mal vielleicht mit einem besseren Gefühl.

Quelle:Gerhard Mertin Spowo.net