Baden Württemberg
Öffnungszeiten von Bäckereien über die Ostertage

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung erinnert als zuständige Behörde an die am Osterwochenende geltenden Öffnungszeiten für Konditoreien und Bäckereien. So dürfen diese am Gründonnerstag und Karsamstag ganztägig sowie am Karfreitag und Ostermontag für die Dauer von jeweils drei Stunden für den Verkauf von frischen Backwaren öffnen. Am Ostersonntag müssen die Verkaufsstellen geschlossen bleiben.
Backwarenverkaufsstellen, die im Zusammenhang mit einer Gaststätte betrieben werden, dürfen darüber hinaus den Außer-Haus-Verkauf nach Gaststättenrecht an allen Tagen anbieten.
Rechtsgrundlage für die Regelungen bildet das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg.
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