Heidelberg
Wahlbenachrichtigungen in Teilen von Rheinau-Süd

Das Wahlbüro der Stadt Mannheim hat im Rahmen der Qualitätskontrollen festgestellt, dass im Bereich Rheinau-Süd die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen unvollständig war.
Betroffen sind insbesondere die folgenden Straßen:
Atterseestraße, Edinger Riedweg, Frobeniusstraße, Hallenbuckel, Hallenweg, Lüderitzstraße, Pigagestraße, Rohrhofer Straße, Wegenerstraße, Wilhelm-Filchner-Straße, Wilhelm-Peters-Straße.
In diesen Straßen sind insgesamt 1.373 Personen wahlberechtigt. Zwar gingen Wahlbenachrichtigungen in diesen Bereichen zu. Dies konnte anhand erhaltener Briefwahlanträge und Kontrollanrufe sicher festgestellt werden. Allerdings sind die Reklamationen und telefonische Stichproben hier auffällig.
Das Wahlbüro hat sich daher entschieden, in den betroffenen Straßen Zweitfertigungen der Wahlbenachrichtigungen zuzustellen. Eventuell betroffene Wahlberechtigte erhalten einen Brief mit der Zweitfertigung und einem Begleitschreiben.
Wer wahlberechtigt ist, kann am Wahlsonntag, 14. März, auch ohne Wahlbenachrichtigung mit dem Ausweis oder Reisepass wählen. Auch ein Briefwahlantrag ist ohne Wahlbenachrichtigung schon jetzt möglich. Er kann schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache gestellt werden. Am einfachsten geht es online auf www.mannheim.de/wahlen.
Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Bei der Beantragung sind der Familienname, die Vornamen, der Tag der Geburt und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) anzugeben; um die Angabe der Wahlbezirks- und Wählernummer wird gebeten.
Bei allen Unregelmäßigkeiten und Fragen zur Wahl steht das Wahlbüro zur Verfügung. Die E-Mail-Adresse lautet
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