Heidelberg
Übernachtungsteuer ab 1. Oktober 2025 – City Tax für Gäste

Ab dem 1. Oktober erhebt Heidelberg eine Übernachtungsteuer von 3,50 Euro pro Person und Nacht. Ziel ist es, die Kosten für die touristische Infrastruktur gerechter zu verteilen.
„Mit der Übernachtungsteuer beteiligen sich die Nutzerinnen und Nutzer der touristischen Infrastruktur an den erheblichen Kosten, die der Stadt Heidelberg entstehen“, betont die Verwaltung.
Die Einnahmen sollen dem Ausbau, der Instandhaltung und der Qualitätssicherung der touristischen Angebote zugutekommen. Um den Verwaltungsaufwand für Betriebe gering zu halten, wird die Steuer pauschal pro Gast und Übernachtung erhoben – und zwar maximal für fünf Nächte bei ununterbrochener Belegung im selben Haus.
Betroffene Betriebe
Als Beherbergungsbetrieb gelten neben Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Jugendherbergen auch Motels, Privatzimmer, Ferienwohnungen und Unterkünfte, die über Portale wie Airbnb angeboten werden. Ebenfalls erfasst sind Campingplätze, Reisemobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen. Mehr als 200 Betriebe wurden bereits per Informationsschreiben über die neuen Regelungen unterrichtet. Sie sind verpflichtet, die Steuer einzuziehen und an die Stadt abzuführen. Wer seinen Betrieb noch nicht bei der Steuerabteilung der Stadt Heidelberg gemeldet hat, soll dies bis spätestens 31. Dezember 2025 nachholen. Das entsprechende Formular steht online unter www.heidelberg.de/uebernachtungsteuer bereit.Kontakt für Rückfragen
Die Kämmerei der Stadt Heidelberg beantwortet Fragen zur neuen Abgabe unterWeitere Meldungen aus Heidelberg
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