Ulla Schmidt als Bundesvorsitzende der Lebenshilfe wiedergewählt

K1024 Lebenshilf Heidelberg


Heidelberg, 19. September 2016
Ulla Schmidt als Bundesvorsitzende der Lebenshilfe wiedergewählt – Der
Kampf für ein besseres Bundesteilhabegesetz geht in die heiße Phase
Ein besseres Bundesteilhabegesetz bleibt das oberste Ziel der Lebenshilfe und ihrer wiedergewählten
Bundesvorsitzenden Ulla Schmidt. Rund 400 Delegierte aus ganz Deutschland haben die
Bundestagsvizepräsidentin mit überragender Mehrheit für weitere vier Jahre an der Spitze der
Bundesvereinigung Lebenshilfe bestätigt. Mit ebenfalls überragender Stimmenzahl wurde auch Prof.
Dr. Theo Klauß, Aufsichtsratsvorsitzender der Lebenshilfe Heidelberg, wieder in den Bundesvorstand
der Lebenshilfe gewählt.
„Das Bundesteilhabegesetz soll die Eingliederungshilfe neu regeln, und Menschen mit geistiger
Behinderung stellen die Mehrheit aller 860.000 Empfänger der Eingliederungshilfe in Deutschland.
Wir von der Lebenshilfe müssen unbedingt verhindern, dass ausgerechnet sie am Ende als die
Verlierer dastehen“, so eine kämpferische Ulla Schmidt auf der Mitgliederversammlung im Berliner
Tagungszentrum „Kosmos“. Werden das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz III in
der vorliegenden Form verabschiedet, hat das schwerwiegende Folgen: Viele behinderte Menschen
müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren
Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden.
Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr
ausreichend finanziert wird und schließen muss.
Die Lebenshilfe ruft daher dazu auf, ihre Petition zu unterstützen, die schon mehr als 60.000
Menschen unterzeichnet haben. Gleichzeitig hat sie die Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung
gestartet. Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den
Abgeordneten im Bundestag und in den Landtagen sowie der breiten Öffentlichkeit deutlich zu
machen. Dazu gibt es im Internet unter www.teilhabestattausgrenzung.de umfangreiches
Informationsmaterial, das die Knackpunkte der beiden Gesetzesvorhaben auch für Laien
verständlich erklärt.

Jeder Mensch soll sein Leben so gestalten können, wie es ihm entspricht. Auch Menschen mit
geistiger und mehrfacher Behinderung. Der Verein setzt sich dafür ein, dass die Teilhabe von
Menschen mit Behinderung gesichert ist, dass sie selbstverständlich als vollwertige Mitglieder in
der Gesellschaft leben können. Gegründet wurde die Lebenshilfe 1958 von Eltern und Fachleuten in
Marburg. Von Anfang an sollte der Verein bundesweit ausgerichtet sein. Schnell entstanden überall
in der Bundesrepublik Deutschland Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe. 523 solcher Orts-
und Kreisvereinigungen gibt es heute bundesweit. Sie sind rechtlich eigenständig und zu 16
Landesverbänden und zur Bundesvereinigung zusammengeschlossen.
Die Ortsvereinigung Heidelberg
Am 11. April 1961 wurde die Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind e. V. Ortsvereinigung
Heidelberg von einer Gruppe von Eltern, Ärzten und Psychologen gegründet. Der Verein ist
parteipolitisch und konfessionell unabhängig und als gemeinnützig anerkannt. Seine Aufgabe ist
es, alle Maßnahmen und Einrichtungen zu fördern, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen
aller Altersstufen mit geistiger und mehrfacher Behinderung und ihre Angehörigen bedeuten. Etwa
800 Menschen vor allem aus der Stadt Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis profitieren vom
Beratungs-, Betreuungs- und Versorgungsnetz der Lebenshilfe Heidelberg – in den integrativen
Kindergärten Pusteblume, bei den Heidelberger Werkstätten, beim Wohnverbund oder bei den
Offenen Hilfen.