Hockenheim: 15.000 Euro Sachschaden nach riskantem Überholmanöver auf der Schwetzinger Straße
In Hockenheim kam es am Montagvormittag zu einem Verkehrsunfall auf der Schwetzinger Straße – beide Fahrer blieben unverletzt, es entstand jedoch erheblicher Sachschaden.
Hinweis der Polizei:
Überholen ist nur erlaubt, wenn die Verkehrslage eindeutig ist und niemand gefährdet wird. Unklare Situationen, wie ein am Fahrbahnrand haltendes oder abbiegendes Fahrzeug, schließen Überholvorgänge grundsätzlich aus.
Weitere Informationen zur sicheren Fahrweise im Straßenverkehr finden Sie unter www.polizei-beratung.de.
Überholen ist nur erlaubt, wenn die Verkehrslage eindeutig ist und niemand gefährdet wird. Unklare Situationen, wie ein am Fahrbahnrand haltendes oder abbiegendes Fahrzeug, schließen Überholvorgänge grundsätzlich aus.
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