Erstklässler jetzt anmelden / Neuer Schulbezirk Franklin

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Für die zukünftigen Erstklässler und ihre Eltern steht die Anmeldung an der Grundschule bald bevor: Am Donnerstag, 21. Februar 2019, von 9 Uhr bis 12 Uhr, sowie am Freitag, 22. Februar 2019, von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr müssen die neuen Kinder an ihren jeweiligen Schulen angemeldet werden. Darüber hinaus können einzelne Schulen weitere Termine anbieten.

Für die Mädchen und Jungen, die im neuen Stadtteil Franklin wohnen, findet die Anmeldung am Dienstag, 19. Februar 2019, von 9 Uhr bis 12 Uhr und am Mittwoch, 20. Februar 2019, von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr im Zeitstromhaus, Birkenauer Straße, Tor 2, auf dem Gelände Franklin statt. Das gilt auch für die Kinder, die nach den Sommerferien 2019 die Klassen zwei bis vier besuchen werden.
Den Einschulungstermin sowie Antworten auf weitere Fragen erhalten Eltern an der jeweiligen Grundschule ihres Bezirks, unter http:// www.mannheim.de/grundschulanmeldung sowie beim Fachbereich Bildung, Abteilung Bildungsplanung/Schulentwicklung, Frau Guth, Telefon 0621/293-9969 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Die zukünftige Schule ist abhängig vom Wohnsitz. Der Grundschulfinder auf der städtischen Homepage hilft bei der Suche: Unter https://www.mannheim.de/de/bildung-staerken/die-ersten-schuljahre/grundschulfinder einfach die Wohnadresse eingeben, schon wird die zuständige Grundschule angezeigt.
Für den Fall, dass das Kind eine andere Schule besuchen soll, muss ein Schulbezirkswechsel beim Staatlichen Schulamt (Telefon: 0621/292-4141) beantragt werden. Aber auch dann muss das Kind an der Grundschule des zuständigen Schulbezirks angemeldet und dort die gewünschte Schule angeben werden.

Die Grundschulen bitten darum, gemeinsam mit dem Kind zur Anmeldung zu kommen und folgende Unterlagen mitzubringen: die Geburtsurkunde des Kindes, falls möglich das Familienbuch, einen Nachweis der Religionszugehörigkeit und den Nachweis über eine Zurückstellung, falls diese im Vorjahr beantragt wurde.