1. Aktuelle Fallzahlen
2. Maskenpflicht ab dem 27.04. 2020
3. Einzelhandel
1. Aktuelle Fallzahlen - Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 424
Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 22.04.2020, 16.00 Uhr, 3 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim insgesamt auf 424. Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Bislang sind in Mannheim 310 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben.
2. Maskenpflicht ab dem 27.04. 2020
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat beschlossen, dass es ab dem 27. April 2020 Pflicht ist, beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr eine Maske zu tragen. Informationen zur Maskenpflicht unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/meldung/pid/landesregierung-beschliesst-maskenpflicht/
3. Einzelhandel
Mit Beschluss vom 21.04.2020 hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Corona-Verordnung die Öffnung eines Einzelhandelsgeschäfts zulässt, so lange die genutzte Verkaufsfläche 800 Quadratmeter nicht überschreitet – auch wenn die eigentliche, baurechtlich genehmigte Verkaufsfläche des Geschäfts größer ist, aber mittels Abtrennung für den Publikumsverkehr gesperrt wird. Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hat damit einem entsprechenden Antrag der Betreiberin eines Einzelhandelsgeschäfts der Textilbranche stattgegeben.
Begründung des Gerichts ist, dass § 4, Abs. 3 Nr. 12a der Corona-Verordnung (siehe: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/) nicht vorschreibt, dass Begrenzungen der Verkaufsfläche durch Abgrenzungen unzulässig seien. Dieses Kriterium hatte die Landesregierung bislang nur mittels seiner Auslegungshinweise (https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Auslegungshinweise_zur_Corona-Verordnung.pdf) ausgeschlossen.
Das Staatsministerium Baden-Württemberg hat erklärt, dass die gemeinsame Richtlinie zur Öffnung des Einzelhandels aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zeitnah angepasst werde.
Die Stadt Mannheim setzt die neue Rechtslage unmittelbar um. Dies bedeutet, dass ab morgen alle Geschäfte öffnen dürfen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen und die Hygiene-Richtlinien beachten und unseren. Der städtische Ordnungsdienst wird wie in den vergangenen Tagen kontrollieren, insbesondere ob die Abstandsregelungen (mindestens 1,5 Meter) oder die Personenbegrenzung (1 Person pro 20 Quadratmeter) eingehalten werden. Auch die Flächen können überprüft werden, sofern sich Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Umsetzung ergeben.