Informationen zu Mannheimer Badeseen und dem Strandbad

Vogelstangsee
Stadt Mannheim

Sommerliche Temperaturen, Ferienbeginn und Corona-bedingt teils geschlossene oder eingeschränkte Freibäder im Umland: Da die öffentlichen Seen in Rheinau und Vogelstang aktuell viele Sonnenhungrige anziehen, appelliert die Stadt Mannheim erneut an die Besucherinnen und Besucher der Seen, die anhaltende Infektionslage aufgrund von Covid-19 nicht zu vergessen und die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

So ist das Baden an öffentlichen Badeseen daher weiterhin grundsätzlich erlaubt – unter Einhaltung der entsprechenden Regeln:

Laut Corona-Verordnung des Landes dürfen sich maximal 20 Personen im öffentlichen Raum treffen, ohne zwingend untereinander jeweils den Abstand von 1,5 Metern einhalten zu müssen. Mehr Personen dürfen weiterhin zusammenkommen, wenn es sich bei den teilnehmenden Personen ausschließlich um direkte Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel) sowie Geschwister mit Nachkommen handelt oder die Personen dem eigenen Haushalt angehören. Ebenso ausgenommen sind die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner der genannten Personen. Wo immer möglich, ist zu anderen Personengruppen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Stadt und Polizei werden, wie bereits am vergangenen Wochenende, auch in den kommenden Tagen am Vogelstangsee und Rheinauer See Schwerpunktkontrollen durchführen und die Einhaltung der Corona-Regelungen überprüfen.

Zudem wird der Fachbereich Sicherheit und Ordnung am Wochenende auch am Mannheimer Strandbad den ruhenden Verkehr kontrollieren. Innerhalb des Strandbades weisen die dortigen Mitarbeiter Besucherinnen und Besucher bei Nichteinhalten der Corona-Regelungen darauf hin, dass diese auch innerhalb des Strandbad-Geländes gelten, genauso wie die bekannten Hausregeln des Strandbades. Hierzu zählt u.a. das generelle Badeverbot im Rhein, aber auch das Grillverbot. Grillen ist im Strandbad grundsätzlich nur noch in der ausgewiesenen Grillzone erlaubt.