217. Aktuelle Meldung zu Corona 07.10.2020

corona
Stadt Mannheim

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Städtische Allgemeinverfügung begrenzt Teilnehmerzahl bei privaten Feiern in privaten und in öffentlichen Räumen
3. Jungbusch: Stadt verlängert Alkoholverkaufsverbot und ordnet Maskenpflicht für Wartende an
4. Städtisches Programm unterstützt Clubs in der Corona-Pandemie
5. Zusätzliche Unterstützung für Mannheimer Sportvereine
6. Hinweis für die Redaktionen

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 1238

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 07.10.2020, 16 Uhr, 24 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf insgesamt 1238.
Nach wir vor sind fast alle Infektionsketten nachvollziehbar, es gibt kein diffuses Infektionsgeschehen. Die Mehrzahl der positiven Fälle stammt von Infektionen im direkten Kontakt, also engen Kontaktpersonen von bereits positiv gemeldeten Fällen, die sich auch schon in Quarantäne befinden. Die Infektionen fanden zum überwiegenden Teil im privaten, familiären, beruflichen oder schulischen Umfeld statt.
Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Diese werden auch ohne Symptome auf das Virus getestet.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Bislang sind in Mannheim 1056 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 169 akute Fälle.

2. Städtische Allgemeinverfügung begrenzt Teilnehmerzahl bei privaten Feiern in privaten und in öffentlichen Räumen
Ab dem 09. Oktober ist die Teilnehmerzahl für Feiern in privaten Räumen auf maximal 25 Personen beschränkt. Für private Feiern in öffentlichen Räumen wie beispielsweise Vereins- oder Gemeindehäuser, Nebensäle von Gaststätten oder sonstige Veranstaltungsörtlichkeiten gilt eine Teilnehmer-Obergrenze von maximal 50 Personen. Ab 25 Teilnehmern muss die private Veranstaltung, die in öffentlichen Räumen stattfindet, beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung angezeigt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Hierbei müssen die Art der Veranstaltung, die verantwortliche Person und der Veranstaltungsort genannt werden. Auch ein schriftliches Hygienekonzept ist vorzulegen, das in der Regel vom Vermieter des Veranstaltungsortes erstellt ist. Die Nachverfolgbarkeit aller Teilnehmenden muss über die Dokumentation der Adresse und Erreichbarkeitsdaten gewährleistet werden.
Diese Maßnahmen werden in einer Allgemeinverfügung angeordnet. Die Allgemeinverfügung ist zunächst bis zum 18. Oktober befristet und ist unter
www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften nachzulesen

3. Jungbusch: Stadt verlängert Alkoholverkaufsverbot und ordnet Maskenpflicht für Wartende an

Das Verbot, im Jungbusch freitags und samstags von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages Alkohol im Straßenverkauf anzubieten, wird um weitere vier Wochen verlängert. Es gilt nun bis zum 1. November 2020. Die Stadt Mannheim hat hierzu eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Das Verbot galt zunächst vom 11. September bis zum 4. Oktober 2020.
Ergänzend zum Alkoholverkaufsverbot ordnet die Stadt per Allgemeinverfügung an, dass wartende Personen im öffentlichen Raum in Warteschlangen vor Gaststätten, Bars, Kneipen und Cafés im Jungbusch eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Diese Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt unabhängig von dem nach wie vor einzuhaltenden Mindestabstand von 1,5 Metern.
Die Maskenpflicht gilt nicht für das gesamte Stadtgebiet, sondern beschränkt sich auf den Stadtteil Jungbusch und ist zunächst ebenfalls bis zum 1. November befristet.
Die Allgemeinverfügung gilt ab Freitag, 09.10.2020.

Die Allgemeinverfügung ist einsehbar unter www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften.

4. Städtisches Programm unterstützt Clubs in der Corona-Pandemie
Bis zum 31. Oktober können Inhaber bzw. Betreiber von (Live-)Musikspielstätten, Clubs und Diskotheken die Mannheimer Clubförderung beantragen. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf diese Branche hatte der Gemeinderat Ende Juli beschlossen, die ursprünglich für das Stadtfest vorgesehenen Mittel in Höhe 126.500 Euro für die Clubförderung umzuwidmen. Mit dem nun aufgelegten Programm stehen für zweckgebundene Steuerberatungen insgesamt 30.000 Euro beziehungsweise maximal 1.600 Euro je Antragsteller zur Verfügung. Die übrigen 96.500 Euro bzw. maximal 20.000 Euro pro Antragsteller dienen zur Unterstützung bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sowie für Investitionen in zukunftsfähige Betriebskonzepte.

Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz betont: „Mannheim ist Unesco-Musikstadt mit einer vitalen Nacht- und Ausgehkultur. In Ergänzung zu unseren Corona-Soforthilfeprogrammen adressiert die Clubförderung deshalb genau diese Wirtschaftsbereiche.“

„In Mannheim haben wir eine vielfältige und lebendige Musik- und Clubszene. Sie ist Wirtschafts- und Standortfaktor. Die Clubförderung richtet sich ganz gezielt an Mannheimer Betriebe, um ihnen in der aktuellen Situation eine Perspektive zu bieten und ihre Existenz zu sichern“, erklärt Bürgermeister Michael Grötsch.

„Es freut mich sehr, dass wir in Mannheim den großen Stellenwert des Nachtlebens für das gemeinsame Zusammenleben anerkennen und die Betriebe in dieser schwierigen Zeit nicht alleine lassen. Diese Förderung hilft dabei, die mit viel Leidenschaft aufgebauten Orte des Erlebens und die große kulturelle Vielfalt in Mannheim zu erhalten“, so Nachtbürgermeister Robert Gaa.

Die Zuwendung wird in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Analog zu den städtischen Corona-Soforthilfeprogramm I und II müssen andere wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten, Fördermöglichkeiten aus den Programmen von EU, Bund und Land sowie potenzielle Finanzierungsmöglichkeiten über Kreditinstitute vorrangig in Anspruch genommen werden.

Die Eckpunkte für das Zuschussprogramm sowie die Zuschussrichtlinie haben der Fachbereich für Wirtschafts- und Strukturförderung und die Mannheimer Nachtbürgermeister gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Kulturamtes, der Clubkultur Rhein-Neckar, des Bündnisses der Kulturschaffenden Mannheims und den kulturpolitischen Sprechern erarbeitet

Weitere Informationen und Antragstellung

Das Antragsformular sowie die Förderrichtlinie sind auf der Internetseite der Stadt Mannheim unter www.mannheim.de/clubfoerderung abrufbar:

Anträge können elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder postalisch an Fachbereich für Wirtschafts- und Strukturförderung I Rathaus E 5 I 68159 Mannheim gestellt werden.

Kontakt für Rückfragen: Hotline des Fachbereichs für Wirtschafts- und Strukturförderung: Tel 293-3351, Sprechzeiten Mo. bis Fr. 8.30 bis 16 Uhr


5. Zusätzliche Unterstützung für Mannheimer Sportvereine

Nachdem der Ausschuss für Sport und Freizeit am 1. Oktober 2020 positiv über die Vorlage der Stadt, die Vereine zusätzlich zu unterstützen, vorberaten hat, hat nun auch der Gemeinderat in seiner gestrigen Sitzung (6. Oktober 2020) das Corona-Hilfspaket für Sportvereine einstimmig verabschiedet. „Nachdem absehbar wurde, dass die Folgen der durch den Corona-Virus bedingten Lockdown zu erheblichen Schwierigkeiten innerhalb der Mannheimer Sportvereine führen würde, haben wir uns bemüht, ein Maßnahme-Paket zu schnüren, das das Weiterbestehen unserer Vereinslandschaft so sicherstellt, wie wir es kennen. Ich freue mich, dass wir einen Weg gefunden haben, möglichst vielen Vereinen, deren Existenz gefährdet war, eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen“, fasst Sportbürgermeister Lothar Quast die Situation zusammen. Oberstes Ziel sei, die Vielfältigkeit des Mannheimer Sports zu bewahren.

Die Unterstützung setzt sich insgesamt aus drei Komponenten zusammen:
1. Die Stadt Mannheim verzichtet rückwirkend für den Zeitraum von 15. März bis 30. September 2020 auf die nach der Entgeltordnung zu erhebenden Entgelte für durchgeführte Trainingseinheiten in städtischen Sportstätten von Mannheimer Sportvereinen in Höhe von 65.000 Euro.
2. Es wird ein einmaliges Hilfsprogramm in Höhe von max. 100.000 Euro für Mannheimer Sportvereine aufgelegt, das sich am Sporthilfeprogramm für Sportvereine des Landes Baden-Württemberg orientiert.
3. Ab dem Jahr 2021 wird der Jugendzuschuss von 24 Euro auf 27 Euro für Jugendliche unter 18 Jahren erhöht.

6. Hinweis für die Redaktionen
Die Stadt Mannheim berichtet ab sofort wöchentlich (in der Regel am Dienstag) über die Hintergründe zu den Zahlen. Zum Stand des gestrigen Dienstags (6.10.20) waren mehrere einzelne Cluster (Häufungen von Fällen) mit mehreren Personen zu verzeichnen, so zum Beispiel eine Sportgruppe (mit 25 Fällen), zwei Schul-Cluster (13 und zwölf Fälle), Reiserückkehrer und familiäres Umfeld (sechs Fälle) oder ein betriebliches Cluster (fünf Fälle).
Details zu betroffenen Personen oder besuchten Einrichtungen nennt die Stadt aufgrund der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und deren Schutz grundsätzlich nicht.