225. Aktuelle Meldung zu Corona 15.10.2020

corona
Stadt Mannheim

1.Aktuelle Fallzahlen
2.Stadt ordnet weitere Einschränkungen im öffentlichen und privaten Bereich an
3.Bundeswehr soll bei Kontaktnachverfokgung unterstützen
4.Verwaltungsgerichtshof kippt Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 1430

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 15.10.2020, 16 Uhr, 42 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf insgesamt 1430.

Nach wie vor sind fast alle Infektionsketten nachvollziehbar, es gibt kein diffuses Infektionsgeschehen. Die Mehrzahl der positiven Fälle stammt von Infektionen im direkten Kontakt, also engen Kontaktpersonen von bereits positiv gemeldeten Fällen, die sich auch schon in Quarantäne befinden. Die Infektionen fanden zum ganz überwiegenden Teil durch direkten Kontakt im privaten, familiären, beruflichen oder schulischen Umfeld statt.

Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Diese werden auch ohne Symptome auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.

Bislang sind in Mannheim 1174 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 243 akute Fälle.

Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz äußert sich zu den Fallzahlen: „Die steigenden Fallzahlen sind besorgniserregend, weil nicht gesichert werden kann, dass vulnerable Gruppen auf Dauer zu schützen sind. Auch derzeit werden Patientinnen und Patienten wegen schwerer Verläufe einer Corona-Infektion auf Intensivstationen behandelt – auch in Mannheim. Anzunehmen, dass das Virus inzwischen harmloser ist als im Frühjahr, könnte ein fataler Fehler sein. Dabei ist festzustellen, dass ganz überwiegend Infektionen mit dem Corona-Virus durch direkte, nahe Kontakte, insbesondere im Privatbereich stattfinden.

Wenn wir die Zahlen wieder nach unten bringen und sichern wollen, dass Einschränkungen wieder aufgehoben und nicht noch verstärkt werden müssen, muss gleiches gelingen wie im März/April. Damals haben wir gemeinsam reagiert und unsere Sozialkontakte reduziert. Wenn auch jetzt möglichst viele ihre Begegnungen deutlich reduzieren und ebenso das Risiko bei Begegnungen, kann der R-Wert (Zahl der durchschnittlich von einem positiv Getesteten Infizierten) wieder deutlich unter 1 gebracht werden. Nur wenn dies in den nächsten Tagen gelingt und möglichst alle einen Beitrag leisten, können wir Weihnachten und Silvester zumindest einigermaßen so verbringen, wie wir es gewohnt sind.“

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften/inzidenzzahl einsehbar.

2.Stadt ordnet weitere Einschränkungen im öffentlichen und privaten Bereich an

Heute hat die Stadt Mannheim die 7-Tages-Inzidenz von 50 überschritten. Aufgrund des ansteigenden Infektionsgeschehens wird die Stadt Mannheim weitere Corona-Einschränkungen per Allgemeinverfügung anordnen, die ab Samstag gelten.

Folgende Maßnahmen werden von der Stadt angeordnet:
- weitere Einschränkungen der Teilnehmerzahl bei privaten Feiern – sowohl in privaten als auch in öffentlichen Räumen
- Maskenpflicht im Freien an ausgewählten Straßen und Plätzen im Innenstadtbereich
- Sperrzeit ab 23 Uhr für Gastronomen und Vergnügungsstätten
- Alkohol-Straßenverkaufsverbot am Wochenende ab 22 Uhr
- Limitierung der Teilnehmerzahl bei öffentliche Veranstaltungen in Innenräumen auf maximal 100 Personen
- Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum
- Maskenpflicht im Unterricht für Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse

Die Allgemeinverfügung ist zu finden unter undefined


3. Angehörige der Bundeswehr sollen bei Kontaktnachverfolgung untertstützen

Aufgrund des weiteren Anstiegs an Corona-Neuinfektionen hat die Stadt Mannheim Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr angefordert, die das Gesundheitsamt bei seiner Arbeit unterstützen sollen. Durch den Anstieg an Neuinfektionen ist auch die Zahl der nachzuverfolgenden Kontaktpersonenstark angestiegen, so dass der Mehraufwand nicht mehr durch das vorhandene Personal und die bereits hinzugezogenen Hilfskräfte gedeckt werden kann. Die Soldatinnen und Soldaten sollen bei der Kontaktaufnahme mit positiv getesteten Bürgerinnen und Bürgern sowie deren Kontaktpersonen unterstützen. Der Einsatz ist ab dem 22. Oktober vorgesehen.

4. Verwaltungsgerichtshof kippt Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg

Das von der Landesregierung verordnete baden-württembergische Beherbergungsverbot für Gäste aus deutschen Risikogebieten wurde mit sofortiger Wirkung vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Die Corona-Verordnung Beherbergungsverbot untersagt seit 15. Juli grundsätzlich die Beherbergung von Gästen aus deutschen Risikogebieten, es sei denn, die Gäste legen einen negativen Coronatest vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Als Hotspot gilt ein Land-, Stadtkreis oder eine kreisfreie Stadt, in dem der Schwellenwert von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen pro 100.000 Einwohner in den vorangehenden sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) überschritten wurde. Der Verwaltungsgerichtshof hat heute dem Eilantrag eines Antragstellers aus dem Kreis Recklinghausen stattgegeben, der Beschluss ist unanfechtbar.

Die Pressemitteilung des VGH finden Sie unter undefined,Lde/Startseite/Medien/Corona-Verordnung_+Beherbergungsverbot+wegen+Unverhaeltnismaessigkeit+ausser+Vollzug+gesetzt/?LISTPAGE=1213200