236. Aktuelle Meldung zu Corona 26.10.2020

corona
Stadt Mannheim

1) Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 1991
2) Quarantäneanordnung per Allgemeinverfügung (AV) – neue AV tritt am Mittwoch in Kraft
3) Halloween: Gesundheitsamt rät davon ab, am 31. Oktober in Gruppen von Haus zu Haus zu ziehen oder private Partys zu feiern – Einzelne Jugendhäuser bieten Veranstaltungen unter Beachtung von Hygienekonzepten an

1) Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 1991

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 26.10.2020, 16 Uhr, 80 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf insgesamt 1991.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, sobald der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Die Mehrzahl der positiven Fälle stammt von Infektionen im direkten Kontakt, also engen Kontaktpersonen von bereits positiv gemeldeten Fällen, die sich auch schon in Quarantäne befinden. Es sind sowohl mehrere Cluster (Anhäufung von Fällen in bestimmten Gruppen z.B. Betrieb, Familien und Vereine, etc.) zu beobachten, als auch Einzelfälle außerhalb solcher Cluster.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.

Bislang sind in Mannheim 1408 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 569 akute Fälle.


2) Quarantäneanordnung per Allgemeinverfügung (AV) – neue AV tritt am Mittwoch in Kraft
Quarantäneanordnung per Allgemeinverfügung (AV)

In den vergangenen Wochen ist die Zahl der in Mannheim lebender Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet worden sind, angestiegen. Sobald das Gesundheitsamt über einen positiven Fall informiert wird, werden die Betroffenen informiert sowie die engen Kontaktpersonen ermittelt. Positive Coronafälle, engen Kontaktpersonen sowie symptomatischen Personen, bei denen ein Test auf Corona-Virus erfolgt ist, aber noch kein Testergebnis vorliegt, müssen sich auf Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne begeben. Hierbei folgt das Gesundheitsamt den Vorgaben des RKI und des Landes. Bislang wurde die Quarantäne für alle diese Personen individuell zunächst mündlich, anschließend auch noch zusätzlich schriftlich angeordnet. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Prozesse ordnet die Stadt Mannheim künftig für Personen, die in eine häusliche Quarantäne müssen, diese statt einer schriftlichen Einzelverfügung per Allgemeinverfügung an. Natürlich werden Betroffene weiterhin im Falle einer Quarantäne vom Gesundheitsamte so schnell wie möglich informiert und über die Modalitäten der Quarantäne (Verhaltensregeln, Dauer, etc.) aufgeklärt. Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu allen positiv getesteten Fällen auf, sobald der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Enge Kontaktpersonen werden entweder direkt vom Gesundheitsamt oder über Einrichtungsleitungen oder Arbeitgeber darüber informiert, dass das Gesundheitsamt eine Quarantäne angeordnet hat. Aufgrund der deutlichen Verkürzung der Zeiten zwischen Testabnahme und Mitteilung des Testergebnisses durch webbasierte Mitteilungsverfahren über SMS oder E-Mail erfahren die Getesteten das Testergebnis teilweise deutlich früher als das Gesundheitsamt. Mit der Allgemeinverfügung sind die Betroffenen verpflichtet, sich sofort, nachdem Sie erfahren haben, dass sie positiv sind, in häusliche Quarantäne zu begeben. In Zukunft entfällt durch die Allgemeinverfügung die Zustellungen der Quarantäneverfügung im Einzelfall.

Die Stadtverwaltung erreicht so eine schnellere Information und Rechtssicherheit. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage unter undefined veröffentlicht und tritt am Mittwoch, den 28.10.2020 in Kraft.

Sofort in Quarantäne begeben!
Gemäß der Allgemeinverfügung müssen sich positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen, als auch solche, die vom Gesundheitsamt als enge Kontaktpersonen einer nachgewiesen infizierten Person erklärt werden, sowie Personen, die Erkrankungszeichen zeigen, die auf Covid19-Infektion hindeuten, und für die entweder das Gesundheitsamt eine Testung veranlasst hat oder die sich aufgrund der Erkrankungszeichen nach ärztlicher Beratung einer Testung unterzogen haben (Verdachtspersonen), unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben. Sie dürfen in dem Zeitraum der häuslichen Quarantäne ihre Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes nicht verlassen. Ausnahme hiervon ist der notfallmäßige Transport in ein Krankenhaus und mit Ausnahme von medizinischem Personal keinen Besuch empfangen.

Die Dauer der Quarantäne beträgt für asymptomatische, positiv getestete Personen zehn Tage nach Testabnahme des Erstnachweises, für symptomatische Personen bis mindestens zehn Tage nach Symptombeginn und Symptomfreiheit für mindestens 48 Stunden. Enge Kontaktpersonen müssen sich auch bei initial negativem Testergebnis in jedem Fall für 14 Tage ab dem letzten Kontakt mit einer positiv getesteten Person in Quarantäne begeben. Symptomatische Verdachtspersonen dürfen bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses die Quarantäne wieder verlassen. Ausnahmen können für Personen, die in Einrichtungen oder Unternehmen der kritischen Infrastruktur arbeiten, gewährt werden. Wichtig ist: Ausschlaggebend ist nur das Ergebnis des sogenannten PCR-Tests. Das Ergebnis von Antigen-Schnelltesten wird im Zusammenhang mit Quarantänepflichten nicht anerkannt.
Für Rückfragen steht die Corona-Hotline der Stadt unter 0621-2932253 zur Verfügung.


3) Halloween: Gesundheitsamt rät davon ab, am 31. Oktober in Gruppen von Haus zu Haus zu ziehen oder private Partys zu feiern – Einzelne Jugendhäuser bieten Veranstaltungen unter Beachtung von Hygienekonzepten an

„Süßes oder Saures“: Die bei Kindern beliebte Tradition, zu Halloween (31. Oktober) verkleidet – oftmals in Gruppen – von Haus zu Haus zu ziehen und Süßigkeiten einzufordern, wird wegen der Corona-Pandemie dieses Jahr von Gesundheitsexperten kritisch bewertet. Auch das Gesundheitsamt Mannheim rät, im Hinblick auf die steigenden Zahlen in diesem Jahr am besten ganz auf diese gewohnte Tradition zu verzichten. Entsprechendes gilt für Halloween-Partys von Jugendlichen und Erwachsenen. Viele Ansteckungen erfolgen auf privaten Feiern. Dazu gehören auch die jetzt anstehenden Halloween-Partys oder der Brauch, an Halloween von Haus zu Haus zu ziehen. „So schwer es uns allen fällt, gilt es jetzt für alle, ihre sozialen Kontakte auf das Notwendigste zu reduzieren, um eine weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Uns ist bewusst, dass die Situation gerade für Kinder und Jugendliche sehr herausfordernd ist“, betont Jugend- und Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert und appelliert an das Verständnis von Halloween-Fans, den Brauch in diesem Jahr besser nur im kleinen Kreis der Kernfamilie zu feiern. „Dennoch möchten wir die Angebote unserer Jugendarbeit so gut wie möglich weiterführen, sofern dies unter den aktuellen Hygieneregeln möglich ist, um Kinder und Jugendliche in dieser Zeit nicht allein zu lassen und Familien zu entlasten“, so Grunert. Aber auch hier müssen die Hygieneregeln an die aktuelle Situation angepasst werden.

In den Jugendhäusern Vogelstang und Herzogenried können in diesem Jahr keine Halloween-Veranstaltungen stattfinden. In anderen städtischen Jugendeinrichtungen finden nach derzeitiger Planung Veranstaltungen statt, allerdings nur unter Berücksichtigung besonderer Hygienekonzepte und strenger Auflagen (Jugendhaus Erlenhof (Abenteuerspielplatz im Freien): 30. Oktober, Jugendhaus Schönau und Jugendhaus Hochstätt: 31. Oktober)

Die Halloween-Veranstaltung des Jugendhaus Waldpforte fand bereits am 24. Oktober im Freien auf dem Abenteuerspielplatz statt. Alle teilnehmenden Kinder und die begleitenden Eltern waren sehr froh, dass die Veranstaltung stattfinden konnte und haben die zusätzlichen Hygieneregeln gerne eingehalten.

Die genauen Orte, Termine und Anmeldemöglichkeiten finden sich unter: undefined Die aktuellen Hygieneregeln können unter undefined eingesehen werden.