1. Aktuelle Fallzahlen
2. Neue Corona-Verordnung
3. Sportstätten
4. Das Nationaltheater Mannheim stellt den Spielbetrieb vom 2. bis zum 30. November ein
5 .Luisenpark und Herzogenriedpark GESCHLOSSEN
6. Kunsthalle und REM
7. Wer in Quarantäne muss
8. Stadt will bessere Internetanbindung für Schulen
1. Aktuelle Fallzahlen
Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 01.11.2020, 16 Uhr, 34 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf insgesamt 2400.
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, sobald der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
Die Mehrzahl der positiven Fälle stammt von Infektionen im direkten Kontakt, also engen Kontaktpersonen von bereits positiv gemeldeten Fällen, die sich auch schon in Quarantäne befinden. Es sind sowohl mehrere Cluster (Anhäufung von Fällen in bestimmten Gruppen z.B. Betrieb, Familien und Vereine, etc.) zu beobachten, als auch Einzelfälle außerhalb solcher Cluster.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Bislang sind in Mannheim 1559 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 825 akute Fälle.
Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften/inzidenzzahl einsehbar.
2. Neue Corona-Verordnung
Mit Beschluss vom 1. November 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am Montag, 2. November, in Kraft und sind hier zu finden. Die Regelungen sind befristet bis zum 30. November 2020.
Die Corona-Verordnung in der ab 2. November 2020 gültigen Fassung finden Sie hier.
Anbei eine Übersicht des Landes über die verschiedenen zu schließenden und offen bleibenden Einrichtungen, Dienstleistungen und Einzelhandelsbereiche.
Fragen und Antworten zur neuen Corona-Verordnung finden Sie hier.
3. Sportstätten
Ab Montag, den 02. November, werden alle Einrichtungen des Fachbereichs Sport und Freizeit (Hallenbäder, Eissportzentrum Herzogenried, SAP Nebenhallen, Sporthallen und Sportfreianlagen) für die Öffentlichkeit und den Vereinssport geschlossen.
4. Das Nationaltheater Mannheim stellt den Spielbetrieb vom 2. bis zum 30. November ein
In der Konferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschef*innen der Bundesländer am 28. Oktober 2020, wurde beschlossen, u. a. Kulturinstitutionen aufgrund der steigenden Infektionszahlen erneut vorübergehend zu schließen. Das Nationaltheater Mannheim stellt damit ab Montag, den 2. November 2020 bis voraussichtlich 30. November 2020, gemäß der Verordnung des Landes Baden-Württemberg, den Spielbetrieb ein.
Bereits erworbene Tickets für die abgesagten Veranstaltungen werden vom Nationaltheater automatisch storniert und gegen Wert-Gutscheine getauscht, die in den kommenden Tagen postalisch oder via E-Mail an die entsprechenden Kund*innen versandt werden. Das Nationaltheater Mannheim bittet um etwas Geduld, da die Rückabwicklung einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
5. Luisenpark und Herzogenriedpark GESCHLOSSEN
Aufgrund der Verschärfung der Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die ab Montag, den 2. November 2020 gilt, müssen Luisenpark und Herzogenriedpark ab Montag, den 2. November 2020 zunächst bis zum 30. November 2020 für Besucherinnen und Besucher GESCHLOSSEN werden. Die Versorgung von Tieren und Pflanzen ist gesichert, Gärtner und Tierpfleger arbeiten unter entsprechenden Sicherheitsauflagen und in wechselnden Teams.
6. Kunsthalle und REM
Die Kunsthalle Mannheim schließt vom 2.11 bis voraussichtlich 30.11. ,gemäß der Verordnung des Landes Baden-Württemberg, ihren Besucherverkehr. Die Schließung umfasst alle Ausstellungen, so auch die Sonderausstellung "Anselm Kiefer", deren Eröffnung für den 12.11. geplant war. Alle geplanten Veranstaltungen finden nicht statt. Die Kunsthalle Mannheim folgt damit der Landesverordnung zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie. Unter KuMa.art und den Museumseigenen Social Media Kanälen stellt die Kunsthalle ein umfangreiches digitales Angebot zusammen.
Die Ausstellungshäuser der Reiss-Engelhorn-Museen bleiben vom 2. bis 30. November 2020 geschlossen. Damit entsprechen sie der neuen Corona-Verfügung des Landes Baden-Württemberg.
Von der Schließung betroffen sind alle aktuellen Sonderausstellungen sowie die ständigen Sammlungen im Museum Zeughaus und im Museum Weltkulturen. Das gesamte Veranstaltungsprogramm wie beispielsweise Führungen, Vorträge, Konzerte, Kulturabende sowie das Kinderprogramm findet im November nicht statt.
7. Wer in Quarantäne muss
Erläuterungen zur behördlich angeordneten Quarantäne
Bei derzeit steigenden Fallzahlen ordnet die Stadt Mannheim zunehmend häufiger behördlich eine Quarantäne an. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Prozesse ordnet sie diese nun per Allgemeinverfügung (AV) statt einer schriftlichen Einzelverfügung an. Die Allgemeinverfügung der Stadt findet sich hier:
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Betroffene werden weiterhin so schnell wie möglich vom Gesundheitsamt informiert und über die Modalitäten der Quarantäne wie Verhaltensregeln und Dauer aufgeklärt. Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu allen positiv getesteten Fällen auf, sobald ihm der Laborbefund vorliegt.
Gemäß Robert Koch-Institut (RKI) wird eine Quarantäne grundsätzlich dann behördlich angeordnet, wenn ein hohes Risiko für eine Ansteckung besteht. Dies ist der Fall,
· wenn eine Person positiv getestet wurde
· wenn innerhalb der letzten zwei Wochen enger Kontakt zu einer oder einem Infizierten mit einer laborbestätigten COVID-19-Diagnose bestand.
· wenn innerhalb der letzten 14 Tage ein Aufenthalt in einem Risikogebiet stattgefunden hat.
Ein enger Kontakt ist, wer mindestens 15 Minuten mit einer oder einem Infizierten gesprochen hat beziehungsweise angehustet oder angeniest worden ist, während diese oder dieser ansteckend gewesen ist. Solche Begegnungen werden als Kontakt der Kategorie 1 gewertet. Auch in anderen Fällen kann das Gesundheitsamt eine Quarantäne anordnen.
Dauer der Quarantäne
Positiv getestete Personen
Bei positiv getesteten Personen ohne Symptomen endet die Quarantäne 10 Tage nach dem Test. Bei positiv getesteten Personen mit symptomatischem Krankheitsverlauf endet sie 10 Tage nach Symptombeginn und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden.
Verdachtsfälle
Wer Krankheitsanzeichen wie Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen und allgemeine Schwäche bemerkt, die auf eine Ansteckung mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 hindeuten, und für den das Gesundheitsamt oder der Hausarzt eine Testung auf SARS-CoV-2 veranlasst hat, muss sich gemäß AV bis zum Vorliegen des Befundes zu Hause isolieren.
Kontaktpersonen der Kategorie 1
Bei Kontaktpersonen der Kategorie 1 dauert die Quarantäne unabhängig vom Testergebnis beziehungsweise von den Testergebnissen mindestens 14 Tage, denn so lange kann die Inkubationszeit betragen. In Einzelfällen kann das Gesundheitsamt eine andere Dauer anordnen. Kontaktpersonen der Kategorie 1 sollten während ihrer Quarantäne ein Symptomtagebuch führen. Eine Vorlage dafür findet sich unter www.rki.de.
Reiserückkehrende: Bei Rückkehrenden aus Risikogebieten sind die besonderen Hinweise der Corona-Verordnung EQT (Einreise, Quarantäne und Testung) zu beachten.
Geringes Ansteckungsrisiko
Kontaktpersonen der Kategorie 2
Wer beispielsweise nur im gleichen Raum mit einer oder einem COVID-19-Erkrankten war und keinen engen Kontakt hatte, wird als Kontaktperson der Kategorie 2 gewertet und es wird in der Regel keine Quarantäne angeordnet, da ein geringeres Ansteckungsrisiko besteht. Wer mit Menschen mit Vorerkrankungen arbeitet (Krankenhaus, Altenpflege etc.), sollte aber in jedem Fall seinen Arbeitgeber informieren. Und für alle gilt, dass sie eine tägliche Selbstkontrolle auf Krankheitszeichen vornehmen sollten. Bei Auftreten von Krankheitszeichen sollte dringend eine Testung erfolgen.
Schulen: Wenn Mund-Nasen-Schutz getragen wurde, muss nicht mehr ganze Klasse in Quarantäne
Bislang galt, dass wenn ein positiv getesteter Corona-Fall in einer Schule oder Kita aufgetreten ist, die betroffenen Klassen und Gruppen komplett einschließlich der Lehrkräfte bzw. Erzieher*innen in als Kontaktpersonen der Kategorie 1 in Quarantäne gingen. Nun wird dieses Vorgehen nur noch in Kindergärten und Grundschulen praktiziert. Das liegt daran, dass für weiterführende Schulen ab Klasse 5 seit dem 16. Oktober die Maskenpflicht auch im Unterricht gilt. Nach Robert-Koch-Institut sind Personen, die sich mit Mund-Nasen-Schutz in regelmäßig gelüfteten Räumen gemeinsam mit einem Infizierten aufgehalten haben, jetzt als Kontaktpersonen der Kategorie 2 einzustufen und müssen deshalb nicht automatisch in Quarantäne und nicht zum Test.
Kontaktperson einer Kontaktperson
Wer Kontakt zu einer Person in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis hatte, die wiederum Kontakt zu einem im Labor bestätigten COVID-19-Fall hatte, aber völlig gesund ist, muss ebenfalls nicht in Quarantäne. In diesem Fall ist man keine Kontaktperson, hat kein erhöhtes Risiko für eine COVID-19-Erkrankung und kann auch niemanden anstecken. Man ist "nur" Kontaktperson einer Kontaktperson.
Diese grundsätzlichen Regelungen können jeweils durch die Mitarbeitenden des Gesundheitsamts überprüft und individuell angepasst werden. Zudem gibt es Ausnahmeregelungen, beispielsweise bei medizinischem Personal. Auch hier bedarf es individueller Rücksprachen mit dem Gesundheitsamt.
Verstöße gegen Quarantäneanordnung
Verstöße gegen die behördlich angeordnete Quarantäne können mit einem Bußgeld bestraft werden. Die per Allgeneinverfügung angeordnete Quarantäne wird im Fall der Kontaktpersonen mündlich vom Gesundheitsamt oder von einer vom Gesundheitsamt damit beauftragten Person wie etwa einer Schulleiterin oder einem Schulleiter mitgeteilt. Die Quarantäne beginnt in diesen Fällen mit der mündlichen Anordnung. Im Fall der Positivtestung mit der Mitteilung des Testergebnisses und im Verdachtsfall aufgrund Symptomen mit der Anordnung eunes Tests durch das Gesundheitsamt Bzw. der entsprechenden Emofehlung durch den Hausarzt.
Ausführliche Informationen gibt es unter www.rki.de.
8. Stadt will bessere Internetanbindung für Schulen
Der Bedarf nach Breitband-Anbindungen von Schulen wächst durch die Corona-Situation deutlich schneller als erwartet. Fernlernangebote, digitale Unterrichtsformate und Homeschooling erfordern oft auch eine leistungsfähigere Internetanbindung der Schulen. Im Rahmen des Digitalpaktes Schule werden bis zum Jahr 2024 die W-Lan-Ausleuchtung in Schulen und etwa mediale Präsentationsmöglichkeiten in Klassen gefördert. Über ein weiteres Sofortaustattungsprogamm des Bundes wird kurzfristig die Anschaffung von Endgeräten für Schüler*innen finanziert. Der Ausbau des digitalen Datennetzes zum Beispiel in Form eines leistungsfähigen Glasfasernetzes ist dabei abhängig von den Anbietern, der regionalen Infrastruktur und in der Regel zusätzlich mit aufwändigen Bauarbeiten im Straßennetz verbunden.
2019 wurde von der Stadt im Rahmen der städtischen Digitalisierungsstrategie die schrittweise Glasfaseranbindung von Schulen bis zum Jahr 2024 beschlossen. Zum Stand Mai 2020 verfügten 36 Mannheimer Schulen über einen solchen Anschluss. Bis Ende 2021 ist die Anbindung weiterer zwölf Schulen geplant. 32 Schulen verfügen damit ab Ende 2021 noch über Anschlüsse mit geringer Bandbreite von deutlich unter einem GBit.
Als Option bis zum Anschluss an das Glasfasernetz, der hohe Investitionen für die Erweiterung der Infrastruktur erfordert, ist daher nun kurzfristig eine Erhöhung der Bandbreite im bestehenden Netz angestrebt. Hierzu werden derzeit Gespräche mit den entsprechenden Providern geführt, um den Aufwand zu ermitteln und mögliche Lösungen dem Gemeinderat vorlegen zu können. Erste Verhandlungserfolge gibt es schon: Die ersten Verträge konnten bereits erfolgreich abgeschlossen werden.
Der Bildungsbürgermeister der Stadt, Dirk Grunert, erklärt dazu: "Die Stadt Mannheim ist das Thema Breitbandausbau frühzeitig angegangen und kann mit mehr als 40 Prozent der Schulen, die über einen Anschluss mit einer Bandbreite von über einem GBit verfügen, eine deutlich bessere Bilanz als das Land mit fünf Prozent vorweisen. In der aktuellen Situation ist die Möglichkeit eines funktionierenden Fernunterrichts essentiell wichtig, da durch diesen gerade die schwächeren Schüler*innen besonders benachteiligt sind. Damit auch diese von mehr Bildungsgerechtigkeit profitieren, setzen wir kurzfristig Zwischenlösungen um und nehmen hierfür zusätzliches Geld in die Hand!"