392. Aktuelle Meldung zu Corona 30.03.2021

corona
Stadt Mannheim


1. Aktuelle Fallzahlen
2. AV zur Schließung von Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege der Betreuungsform Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (Großtagespflege) endet am 1. April /„Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ an 6.4.
3. Kinder-Betreuungsgebühren für den März sollen anteilig erlassen werden
4. Stadt Mannheim passt ihre Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht an die neue Rechtsverordnung des Landes an
5. Öffnungszeiten von Bäckereien über die Ostertage
6. Sicherheitsdienst unterstützt Kontrollen rund um Wasserturmanlage

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 12.479/Ein weiterer Todesfall

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 30. 03.2021, 16 Uhr, 95 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 12.479.

Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Ein über 80 Jahre alter Mann ist in einem Mannheimer Krankenhaus verstorben. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 259 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 10.972 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.248 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.


2. AV zur Schließung von Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege der Betreuungsform Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (Großtagespflege) endet am 1. April / Rückkehr zum „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“

Die Stadt Mannheim hatte am 16. März 2021 eine Allgemeinverfügung (AV) zur Schließung von Kindertagesstätten (Kitas) und Einrichtungen der Kindertagespflege der Betreuungsform Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (KiagR) erlassen. Diese ist bis zum 01.04.2021 befristet. Das bedeutet, dass nach den Osterfeiertagen, ab dem 6. April und ab dem 2. April die Kitas und Einrichtungen der KiagR den „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ aufnehmen.

Nachdem die Stadt bereits für alle Beschäftigten an Kitas und Schulen ein regelmäßiges Testangebot zwei Mal pro Woche in den Einrichtungen ermöglicht hatte, stehen nach Ostern nun auch für alle Kinder entsprechende Testangebote bereit. Den Eltern stehen zwei unterschiedliche Tests zur Auswahl: ein Spucktest und ein Nasaltest. Sie können frei entscheiden, welchen Test sie zu Hause mit ihrem Kind nutzen möchten. Die Antigen-Schnelltests werden den Eltern kostenfrei für zwei Tests pro Woche zur Verfügung gestellt. Dazu hat die Stadt je Testform 50.000 Stück geordert. Das Angebot der Stadt richtet sich sowohl an Eltern städtischer Tageseinrichtungen als auch an Eltern in Kitas freier Träger. Auch den Eltern der in der Kindertagespflege betreuten Kinder steht das Testangebot offen.

An den Kitas gilt zudem weiterhin eine Maskenpflicht für alle Erwachsenen, auch in der pädagogischen Arbeit. Zudem konnte ein Teil des pädagogischen Personals in Mannheim zwischenzeitlich geimpft werden. Es hat sich gezeigt, dass zwischenzeitlich keine neuen großen Cluster an Kitas aufgetreten sind. Die genannten Schutzmaßnahmen rechtfertigen – insbesondere auch unter Abwägung der psychischen und entwicklungspädagogischen Auswirkungen auf Kinder bei einem dauerhaften Zuhausebleiben – eine Rückkehr der Kitas zum „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“. Das beutet, dass der Besuch der Kindertagesstätten damit wieder allen Kindern offensteht, – allerdings sind hierbei strenge Vorgaben des Infektionsschutzes zu beachten, wie beispielsweise eine möglichst konstante Gruppenzusammensetzung sowie weitere Maßnahmen, die in den gemeinsamen Schutzhinweisen der Unfallkasse Baden-Württemberg, des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg und des Kommunalverbands Jugend und Soziales Baden-Württemberg festgehalten sind. Dies dient dem gesundheitlichen Schutz und der Fürsorge für Kinder, Eltern und Personal.

„Wir bitten deshalb die Eltern, die Infektionsschutzvorgaben der Kitas und die Einhaltung der AHA-Regeln sorgfältig zu beachten. Bitte schicken Sie Ihr Kind zudem nicht in die Kita, wenn es erkrankt ist. Ihr Kind sollte 24 Stunden symptomfrei sein, ehe es wieder eine Einrichtung besuchen kann“, appelliert die Leiterin des Fachbereichs Tageseinrichtungen für Kinder, Sabine Gaidetzka, an die Eltern.

Die Öffnungszeiten der städtischen Kindertagesstätten sind von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr bzw. 8 bis 16.30 Uhr, freitags sind sie bis maximal 16 Uhr geöffnet. Damit kann das Betreuungsangebot fast vollständig angeboten werden, lediglich die Randzeiten sind geringfügig eingeschränkt.

Auch die Kindertagespflege nimmt ab 6.4. den „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ auf.Auch Kinder in dieser Betreuungsform können dann wieder von ihrer Kindertagespflegeperson unter Einhaltung der strengen Vorgaben des Infektionsschutzes betreut werden. „Diese Vorgaben dienen dem gesundheitlichen Schutz und der Fürsorge für Kinder, Eltern und Kindertagespflegepersonen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die pandemieeindämmenden Maßnahmen von allen konsequent eingehalten werden“, betont die Abteilungsleiterin Kindertagespflege, Ingeborg Reinhard-Meyer. Für Kindertagespflegeperson bedeutet dies, die stetige Anpassung und Einhaltung des Hygienekonzepts der Kindertagespflegestelle an die aktuellen Schutzhinweise für die Betreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie.

Für Fragen steht der Fachdienst Kindertagespflege gerne zur Verfügung. Die Servicestelle ist von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer: 0621 – 293 3734 zu erreichen oder per E-Mail an: kinder.tagespflege@mannheim.

3. Kinder-Betreuungsgebühren für den März sollen anteilig erlassen werden

Für den Monat März schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor, die Betreuungsgebühren in Kita und Schulkindbetreuung für die letzten beiden März-Wochen zu erlassen, wenn in diesem kompletten Zeitraum keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Grundlage dieser Beschlussempfehlung ist die Tatsache, dass im Monat März ab dem 17.3. die Kitas in den Notbetrieb gewechselt sind sowie die Grundschulen im Wechselunterricht wieder geöffnet wurden. Für die Kindertagespflege wird ebenfalls wieder eine Erstattungsregelung nach bekanntem Vorgehen vorgeschlagen. Die Entscheidung über diese vorgeschlagenen Erstattungen trifft der Hauptausschuss des Gemeinderates in seiner Sitzung am 15. April.

Kitas: Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 17.3.21 bis zum 31.3.21 nicht die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, sollen die Betreuungsgebühren in Höhe von 50 Prozent als Ersatz für die von der Stadt angeordnete Schließung der Kitas erlassen werden. Für die Kinder, die die Notbetreuung besucht haben, würden die Gebührensätze entsprechend der Gebührensatzung der Stadt Mannheim in vollem Umfang fällig. Die Entschädigung soll durch eine Gutschrift bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres 2020/2021 im August 2021 erfolgen, soweit die Gebühren überwiesen oder eingezogen wurden.

Bei der Schulkindbetreuung sieht die Verwaltung eine Erstattung der Gebühren für die Phase des Wechselunterrichts vor. Durch den Wechselunterricht in den ersten beiden Märzwochen konnten Kinder nur in der jeweiligen Woche mit Unterricht die Betreuung in Anspruch nehmen, in der anderen Woche nicht. Für die Schüler*innen, die am Unterricht teilnehmen konnten, stand die Betreuung in den Horten an der Schule, flexiblen Nachmittagsbetreuung und Verlässliche Grundschule (VGS) zur Verfügung. Ab dem 15. März gingen Schulen und Betreuung in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Freie Träger: Für die freien Träger in der Schulkindbetreuung, die über den Fachbereich Bildung bezuschusst werden, sollen die Elternbeiträge analog für diese eine Woche maximal in Höhe der städtischen Gebühren erlassen werden.
Die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten der freien Träger sollen für Plätze, die von 17.3.21 bis zum 31.3.21 nicht durch Notbetreuung belegt waren, anteilig mit 50 Prozent der monatlichen Gebühr für diesen Zeitraum, maximal jedoch in Höhe der städtischen Gebühren, übernommen werden.

Kindertagespflege: Die Erhebung der Kostenbeiträge von den Eltern für die Kindertagespflege soll während der pandemiebedingten Schließung im März 2021 ausgesetzt werden, sofern keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Kindertagespflegepersonen mit aktiver Kinderbetreuung soll analog der Vorgehensweise im Dezember 2020 und im Januar 2021 die laufende Geldleistung in voller Höhe ohne den Sachkostenabzug gewährt werden.


4. Stadt Mannheim passt ihre Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht an die neue Rechtsverordnung des Landes an

Der Erlass der neuen Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg hat Anpassungen in der Allgemeinverfügung Maskenpflicht der Stadt Mannheim vom 22. März 2021 erforderlich gemacht. Letztere wird aufgehoben. In der jetzt neuen Fassung ist vor allem geregelt, dass nunmehr das Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung beziehungsweise einer Alltagsmaske nicht mehr genügt und überall dort, wo in Mannheim eine Maske getragen werden muss, eine medizinische Maske, die die Anforderungen der Norm DIN EN 14683:2019-10 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, oder eines Atemschutzes, der die Anforderungen der Standrads FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, getragen werden muss.
Die neue Allgemeinverfügung ist bis zum 12. April 2021 befristet und gilt ab heute, 30. März 2021. Die Allgemeinverfügung kann nachgelesen werden unter undefined

5. Öffnungszeiten von Bäckereien über die Ostertage

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung erinnert als zuständige Behörde an die am Osterwochenende geltenden Öffnungszeiten für Konditoreien und Bäckereien. So dürfen diese am Gründonnerstag und Karsamstag ganztägig sowie am Karfreitag und Ostermontag für die Dauer von jeweils drei Stunden für den Verkauf von frischen Backwaren öffnen. Am Ostersonntag müssen die Verkaufsstellen geschlossen bleiben.

Backwarenverkaufsstellen, die im Zusammenhang mit einer Gaststätte betrieben werden, dürfen darüber hinaus den Außer-Haus-Verkauf nach Gaststättenrecht an allen Tagen anbieten.
Rechtsgrundlage für die Regelungen bildet das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg.

6. Sicherheitsdienst unterstützt Kontrollen rund um Wasserturmanlage

Ab Freitag, 2. April, wird der städtische Ordnungsdienst – wie bereits im vergangenen Sommer – samstags sowie an Sonn- und Feiertagen bei der Überwachung rund um die Wasserturmanlage von einem privaten Sicherheitsdienst unterstützt. Bis Ende September sind zwei Doppelstreifen der Sicherheitsfirma von 12 bis 20 Uhr im Einsatz, um auf die aktuellen Corona-Regelungen sowie die städtische Polizeiverordnung hinzuweisen. Das zusätzlich eingesetzte Sicherheitspersonal wird als solches erkennbar sein. Außerhalb dieser Zeiten wird die Jugendstilanlage weiterhin ausschließlich durch den städtischen Ordnungsdienst bestreift.

„Die Kontrollen zur Durchsetzung der Corona-Verordnung fordern die Mitarbeitenden unseres städtischen Ordnungsdienstes nach wie vor sehr. Der probeweise Einsatz einer externen Sicherheitsfirma im letzten Jahr stellte eine große Entlastung dar. Daher haben wir uns dazu entschieden, in diesem Jahr erneut Unterstützung bei der Aufsicht der Wasserturmanlage hinzuzuziehen“, so Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht.

Für die Besucherinnen und Besucher der Wasserturmanlage gelten zum einen die infektionsschutzrechtlichen Vorgaben: Wahrung der Abstandsgebote und Beachtung der Maskenpflicht am Wochenende und an Feiertagen von 10 bis 19 Uhr.
Zum anderen sind die allgemeinen Regeln der städtischen Polizeiverordnung zu befolgen. Danach sind die Benutzung von Brunnen- oder Wasserbecken sowie das Betreten von bepflanzten Flächen und Rasenflächen, die nicht zum Aufenthalt freigegeben sind, untersagt. Auch das Grillen ist rund um den Wasserturm nicht gestattet. Hunde sind stets an der Leine zu führen und deren Hinterlassenschaften umgehend zu beseitigen. Schließlich gilt, dass Abfälle in den dafür vorgesehenen Mülleimern entsorgt werden müssen.

Bei festgestellten Verstößen klären die Sicherheitsleute über die geltenden Regeln auf. Hoheitliche Befugnisse stehen ihnen dabei ausdrücklich nicht zu. Im Bedarfsfall, etwa falls sich eine Person uneinsichtig zeigen sollte und ein Bußgeld verhängt werden muss, werden der städtische Ordnungsdienst beziehungsweise die Polizei hinzugezogen.