416. Aktuelle Meldung zu Corona 23.04.2021

corona
Stadt Mannheim

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Aktuelle Impfzahlen
3. Zahl der positiven Schnelltestungen
4. Bekanntgabe gemäß Infektionsschutzgesetz
5. Neue Allgemeinverfügung zu Maskenpflicht und Alkoholverbot
6. Schulen und Kitas ab Montag geschlossen / Notbetreuung möglich
7. Ab sofort nur noch FFP2-Masken in Bus und Bahn
8. Zusätzliche Impftermine für Bürger*innen des Jahrgangs 1948


1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 14.346/Zwei weitere Todesfälle

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 23.04.2021, 16 Uhr 106 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 14.346.

Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Ein über 70 Jahre alter Mann ist in einem Mannheimer Krankenhaus verstorben. Außerdem ist ein über 40 alter Mann verstorben.

Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 282 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.

Im Zeitraum vom 17.04.2021 – 23.04.2021 sind 270 neue Fälle von Mutationen gemeldet worden. Insgesamt ist in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle die Virusvariante B.1.1.7. nachgewiesen, die vorwiegend in Großbritannien aufgetreten ist und bei der es Hinweise darauf gibt, dass eine Infektion mit einer höheren Viruslast einhergeht, die Variante infektiöser ist und eine höhere Reproduktionszahl aufweist.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 12.378 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.686 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.

Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die dringende Empfehlung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis, in der Fieberambulanz oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Vorgabe, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter: undefined

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.


2. Aktuelle Impfzahlen

In der Zeit vom 27.12.2020 bis zum 22.04.2021 (Stand: Donnerstag, 21 Uhr) wurden in Mannheim 105.780 Impfungen gegen das Coronavirus durchgeführt.

Dabei handelt es sich um 68.148 Erstimpfungen und um 37.632 Zweitimpfungen.
Die Zahlen beinhalten sowohl die Impfungen im Mannheimer Impfzentrum als auch die Impfungen der mobilen Impfteams.


3. Zahl der positiven Schnelltestungen

Im Zeitraum vom 16.04. bis zum 22.04.2021 hat das Gesundheitsamt 121 Meldungen über positive Schnelltestungen erhalten, davon liegt für 53 eine Bestätigung durch einen PCR-Test vor. Alle 53 Personen waren ohne Krankheitszeichen, wären ohne einen Schnelltest erst später oder gar nicht entdeckt worden. Durch die Nutzung von Schnelltests können Infizierte frühzeitig erkannt und mögliche Infektionsketten schnell unterbunden werden. Mit 53 Fällen machen diese über Schnelltests entdeckten Fälle gegenüber der Gesamtzahl in der Woche von 631 neuen positiven Fällen 8,4 Prozent aus. Insgesamt wurden laut Mitteilung der einzelnen Teststellen an das Gesundheitsamt in der 15. Kalenderwoche 15.329 Bürgertestungen (Schnelltest der Bürger ohne Krankheitszeichen) vorgenommen.

Die Zahl der dem Gesundheitsamt gemeldeten positiven Schnelltestungen werden regelmäßig in der Coronameldung vom Freitag mitgeteilt. So kann der Einfluss der Schnelltestungen auf die Gesamtzahl der gemeldeten Infektionen und die Inzidenz nachvollzogen werden.


4. Bekanntgabe gemäß Infektionsschutzgesetz

Die Stadt Mannheim gibt nach § 28b Absatz 1 bis 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) am 23.04.2021 bekannt:

1. Die Sieben-Tages-Inzidenz liegt für den Stadtkreis Mannheim seit 11.03.2021 ununterbrochen bei mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner und damit gelten die Rechtswirkungen des § 28b Abs. 1 IfSG ab Samstag, 24.04.2021.

2. Die Sieben-Tages-Inzidenz liegt für den Stadtkreis Mannheim seit 14.04.2021 ununterbrochen bei mehr als 150 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner und damit gelten die Rechtswirkungen des § 28b Abs. 1 Nr. 4b IfSG ab Samstag, 24.04.2021.

3. Die Sieben-Tages-Inzidenz liegt für den Stadtkreis Mannheim seit 15.04.2021 ununterbrochen bei mehr als 165 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner und damit gelten die Rechtswirkungen des § 28b Abs. 3 IfSG ab Samstag, 24.04.2021.

Nach § 28b Abs. 1 Satz 2 IfSG veröffentlicht das Robert Koch-Institut im Internet unter undefined für alle Landkreise und kreisfreien Städte fortlaufend die Sieben-Tage-Inzidenz der letzten 14 aufeinander folgenden Tage. § 28b Abs. 1 bis 3 IfSG legt der Stadt Mannheim bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100, 150 und/oder 165 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner auf, in geeigneter Weise die Tage bekannt zu machen, ab dem die jeweiligen Maßnahmen nach § 28b IfSG gelten. Die Bekanntmachung erfolgt nach § 28b Abs. 1 Satz 4 unverzüglich, nachdem aufgrund der Veröffentlichung nach § 28b Abs. 1 Satz 2 IfSG erkennbar wurde, dass die Voraussetzungen eingetreten sind.


5. Neufassung Allgemeinverfügung zu Maskenpflicht und Alkoholverbot

Die Stadt Mannheim hat heute eine neue Fassung der Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht und zum Alkoholverbot erlassen. Sie ersetzt die alte Allgemeinverfügung zu Maskenpflicht und Alkoholverbot.
Informationen zur Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim vom 23.04.2021 finden Sie hier: undefined



6. Schulen und Kitas ab Montag geschlossen / Notbetreuung möglich

„Die dritte Welle brechen“, die Pandemie eindämmen, die Inzidenzen senken und eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindern - das ist das Ziel des Infektionsschutzgesetzes, zu dem Änderungen am Mittwoch vom Bundestag beschlossen wurde. Diese passierten am Donnerstag den Bundesrat und wurden am Donnerstag ebenfalls von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt es am morgigen Samstag in Kraft.

Demnach müssen Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen ab einem Inzidenzwert von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Präsenzunterricht am übernächsten Tag einstellen - dies ist in Mannheim der Fall. Ausnahmen sind für Abschlussklassen und Förderschulen möglich. Eine Notbetreuung an den Schulen kann eingerichtet werden.

Auch Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Horte) und Kindertagespflege wechseln ab Montag in die Notbetreuung.

„Wir haben großes Verständnis für die Situation der Eltern und Kinder. In Mannheim stellen aktuell die Kinder keine Treiber des Infektionsgeschehens dar, an Schulen und Kitas gibt es aktuell sieben Cluster mit 29 positiv getesteten Kindern und Jugendlichen gegenüber mehr als 100 Infizierten aus sieben Clustern in Unternehmen. Kinder und Jugendliche sind im Vergleich zu Erwachsenen insgesamt in Mannheim auch seltener von Infektionen betroffen. Insofern hätten wir uns bei der Ausgestaltung der Regelungen vor Ort mehr Gestaltungsmöglichkeiten gewünscht. Diese sind durch das Bundesgesetz begrenzt. Wenn wir jetzt aber alle noch einmal in einer gemeinsamen Anstrengung unsere Kontakte reduzieren und die Abstands- und Hygieneregeln gut beachten, werden die Inzidenzwerte hoffentlich bald wieder sinken und die Schulen und Kitas wieder öffnen können“, so Familien- und Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert.

Notbetreuung
Die Kriterien für die Notbetreuung sind vom Land noch auszugestalten. Nach derzeitigem Stand wird davon ausgegangen, dass diese sich an den bisher bekannten Kriterien orientieren. Sobald detaillierte Informationen zu den Bundes- und Landesregelungen und deren Umsetzung vor Ort vorliegen, wird die Stadt die Eltern, Träger und Einrichtungen hierüber informieren. Sobald die entsprechende Antragsformulare vorliegen, können diese hier eingesehen und heruntergeladen werden: undefined

Testungen
Die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim vom 15. April 2021 zu Testungen von Kita-Kindern und -Beschäftigten bleibt hiervon unberührt. Die Testpflicht für Kindergarten-Kinder als Voraussetzung für den Besuch einer Kindertageseinrichtung bleibt bestehen, wenn die Notbetreuung in Anspruch genommen wird. Die Testung von Krippen-Kindern wird weiterhin auf freiwilliger Basis empfohlen.

Hotline für Eltern
Die Stadt Mannheim hat eine Telefon-Hotline für Eltern eingerichtet. Sie ist unter der Telefonnummer 293 -5656 ab Montag, 26. April, montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 13 Uhr erreichbar.

Betreuungsgebühren
Wie in den vergangenen Monaten prüft die Verwaltung einen Gebührenerlass für die Zeiten, in denen die Kindertagesstätten nicht in Anspruch genommen wurden.


7. Ab sofort nur noch FFP2-Masken in Bus und Bahn

Aufgrund der neuen bundeseinheitlichen Regelungen zum Infektionsschutz gilt ab sofort in allen Bussen und Bahnen der rnv die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske oder einer Maske, die einen gleichwertigen Standard erfüllt (z.B. K95).

Medizinische Masken wie beispielsweise OP-Masken reichen ab sofort nicht mehr aus. Die neue Regelung greift, da im gesamten Verkehrsgebiet der rnv der sogenannte Inzidenzwert von Corona-Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen aktuell die Schwelle von 100 Neuinfektionen überschreitet.


8. Zusätzliche Impftermine für Bürger*innen des Jahrgangs 1948

Die Stadt Mannheim verschickt seit heute nach und nach ein Schreiben an alle Bürger*innen des Geburtsjahrgangs 1948 mit Hauptwohnsitz in Mannheim. Sie werden gebeten, den Briefeingang zu beachten. Die Schreiben erreichen die Bürger*innen sukzessive und sollen denjenigen, die über die Telefonnummer 116117 keinen Termin erhalten haben, die Möglichkeit geben, einen Impftermin zu vereinbaren. Es sind auch kurzfristige Termine verfügbar.

Das Schreiben beinhaltet eine spezielle Telefonnummer und eine individualisierte Zugangsnummer, um Missbrauch zu vermeiden. Über dieses Schreiben wird also – zusätzlich zur Möglichkeit einer Buchung über die 116117 – eine Terminvergabe für diesen berechtigten Personenkreis gesichert.

Weiterhin ist eine schnellere Buchung über die 116117 und www.impfterminservice.de möglich und empfehlenswert.

Zuvor wurden bereits alle über 80-jährigen Mannheimer*innen sowie Einwohner*innen der Jahrgänge 1941/42/43/44/45/46/47 angeschrieben. Diese werden weiterhin gebeten, zu prüfen, ob der Brief eingegangen ist und die Möglichkeit der gesonderten Buchung rasch zu nutzen, wenn sie über die zentrale Anmeldung noch keinen Impftermin erhalten haben.