437. Aktuelle Meldung zu Corona 14.05.2021

corona
Stadt Mannheim

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Aktuelle Impfzahlen
3. Zahl der positiven Schnelltestungen
4. Neue Coronaverordnung des Landes
5. Hinweis auf die geltenden Regelungen für Ladenöffnungen bei Unterschreiten der Sieben-Tages-Inzidenz von 150 - Möglicherweise Öffnungen ab dem 17. Mai
6. Termin für den Saisonstart in den Mannheimer Freibädern bleibt offen - Einlass nur mit Registrierung und Online-Tickets
7. Luisenpark öffnet für alle - Mit voriger Anmeldung, negativem Covid19-Schnelltest oder nachgewiesener Testbefreiung
8. Digitale Kontaktdatenerfassung auch bei Mannheimer Betrieben und Einrichtungen


1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 15.724/Ein weiterer Todesfall

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 14.05.2021, 16 Uhr, 66 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 15.724.

Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Eine über 80 Jahre alte Frau ist in einem Mannheimer Krankenhaus verstorben. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 293 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 13.903 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.528 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.

Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter: undefined

Für die Stadt Mannheim ist die vom Robert- Koch- Institut veröffentlichte Inzidenzzahl entscheidend.

Inzidenzzahl für den Stadtkreis Mannheim ist unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.


2. Aktuelle Impfzahlen

In der Zeit vom 27.12.2020 bis zum 13.05.2021 (Stand: Donnerstag, 21 Uhr) wurden in Mannheim 148.222 Impfungen gegen das Coronavirus durchgeführt.

Dabei handelt es sich um 104.115 Erstimpfungen und um 44.107 Zweitimpfungen.
Die Zahlen beinhalten sowohl die Impfungen im Mannheimer Impfzentrum als auch die Impfungen der mobilen Impfteams.


3. Zahl der positiven Schnelltestungen

Im Zeitraum vom 03.05.2021 bis zum 09.05.2021 (KW 18) hat das Gesundheitsamt 84 Meldungen über positive Schnelltestungen bei Mannheimer Bürger*innen erhalten, davon liegt für 62 eine Bestätigung durch einen PCR-Test vor. Alle 62 Personen waren ohne Krankheitszeichen, wären ohne einen Schnelltest erst später oder gar nicht entdeckt worden. Durch die Nutzung von Schnelltests können Infizierte frühzeitig erkannt und mögliche Infektionsketten schnell unterbunden werden. Mit 62 Fällen machen diese über Schnelltests entdeckten Fälle gegenüber der Gesamtzahl in der 18. Kalenderwoche von 410 neuen positiven Fällen 15,1 Prozent aus. Insgesamt wurden laut Mitteilung der einzelnen Teststellen an das Gesundheitsamt in der 18. Kalenderwoche 27.187 Bürgertestungen (Schnelltest der Bürger – auch mit Wohnsitz außerhalb von Mannheim - ohne Krankheitszeichen) vorgenommen.

Die Zahl der dem Gesundheitsamt gemeldeten positiven Schnelltestungen werden regelmäßig in der Coronameldung vom Freitag mitgeteilt. So kann der Einfluss der Schnelltestungen auf die Gesamtzahl der gemeldeten Infektionen und die Inzidenz nachvollzogen werden.


4. Neue Coronaverordnung des Landes

Die Landesregierung hat am 13. Mai 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 14. Mai 2021 und sind hier zu finden: undefined


5. Hinweis auf die geltenden Regelungen für Ladenöffnungen bei Unterschreiten der Sieben-Tages-Inzidenz von 150 - Möglicherweise Öffnungen ab dem 17. Mai

Derzeit sinken die Inzidenzzahlen. Nachdem am 10.05.2021 im Stadtgebiet Mannheim die Unterschreitung des für den Bildungs- und Betreuungsbereich bedeutsamen Schwellenwerts von 165 bekannt gemacht werden konnte, steht als nächste maßgebliche Schwelle die Inzidenzzahl von 150 an. Die Sieben-Tages-Inzidenz muss an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Schwellenwert von 150 unterschreiten, Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung. Ab dem übernächsten
Tag treten dann die entsprechenden Maßnahmen in Kraft. In Mannheim hat die Zählung gestern, am 10.05., begonnen. Die Inzidenz lag laut RKI an diesem Tag bei 118,1. Wegen des Feiertags am Donnerstag könnte bei anhaltend niedriger Inzidenz unter 150 dann der Samstag, 15.05., der fünfte Werktag sein. Wenn dies so eintrifft, wird die Stadt Mannheim an diesem Tag eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen.

Dann könnten ab frühestens Montag, den 17. Mai folgende Regelungen gelten:

Die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum ist zulässig („Click and Meet“).

Dabei gilt:
- nur ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche
- die Kundin oder der Kunde muss ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Inanspruchnahme der Leistung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegt haben. Weitere Informationen zu Erleichterungen und Ausnahmen für Geimpfte und Genesene sind unter undefined, die Verordnung selbst unter
undefined zu finden.
- der Betreiber muss die Kontaktdaten der Kunden, mindestens Name, Vorname, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) sowie den Zeitraum des Aufenthaltes, erheben
- der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, ist untersagt und
- in geschlossenen Räumen muss von jeder Kundin und jedem Kunden eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz) getragen werden.

Weitere Lockerungen bei Unterschreiten des 150er-Inzidenz sieht der Paragraph § 28b des Infektionsschutzgesetzes nicht vor.


6. Termin für den Saisonstart in den Mannheimer Freibädern bleibt offen - Einlass nur mit Registrierung und Online-Tickets

Auch wenn es wegen der noch hohen Corona-Infektionszahlen und einer Inzidenz von über 100 aktuell noch keine Perspektive für eine Öffnung gibt, werden die Freibäder in Mannheim gewartet und gereinigt. "Alle Freibäder werden derzeit auf eine potenzielle Öffnung vorbereitet", betonte Sportbürgermeister Ralf Eisenhauer. „Einen verbindlichen Termin gibt es derzeit noch nicht, da auch seitens des Landes noch keine aktuellen Verordnungen und konkreten Vorgaben vorliegen“, gibt Eisenhauer die aktuelle Situation wieder. Dies kann sich aber schnell ändern. „Unter der Bedingung, dass sich die Inzidenzen stabil unter 100 einpendeln, streben wir eine Öffnung Anfang Juni an“, so seine Einschätzung.
Derzeit arbeitet der Fachbereich Sport und Freizeit auf Basis der Erfahrungswerte aus dem vergangenen Jahr weiter an einem Betriebs- und Hygienekonzept. Fest steht: Auch diese Saison wird die Zahl der Besucherinnen und Besucher erneut begrenzt werden.

In dieser Corona-Saison wird es aber auch Neuerungen im Vergleich zum letzten Jahr geben: Bei den Öffnungszeiten werden fast täglich drei feste Zeitabschnitte (8.00 – 10.30 Uhr, 10.30 – 20.00 Uhr und 18.00-20.00 Uhr) in alle Bädern angeboten, die für alle Besucher und Besucherinnen gleich zugänglich sind.

Buchungsslots/Öffnungszeiten:

Herzogenriedbad
08.00 bis 10.30 Uhr täglich außer Montag
10.30 bis 20.00 Uhr täglich
18.00 bis 20.00 Uhr täglich

Carl-Benz-Bad
08.00 bis 10.30 Uhr Mittwoch und Freitag
10.30 bis 20.00 Uhr täglich
18.00 bis 20.00 Uhr täglich

Parkschwimmbad Rheinau
08.00 bis 10.30 Uhr Dienstag und Donnerstag
10.30 bis 20.00 Uhr täglich
18.00 bis 20.00 Uhr täglich

Freibad Sandhofen
08.00 bis 10.30 Uhr Donnerstag
10.30 bis 20.00 Uhr täglich
18.00 bis 20.00 Uhr täglich


Hierzu gibt es zwei angepasste Corona-Tarife, die für Vollzahler (3,50 €) und Begünstigte (2,- €). Mehrfachkarten und Saisonkarten werden ausgesetzt, der Familienpass kann genutzt werden.

Registrierung notwendig – Tickets sind online zu erwerben

Um Grenzkapazitäten nicht zu überschreiten und der Besucher-Dokumentationspflicht nach-zukommen, gibt es diese Saison eine weitere Neuerung: Für den Besuch des Freibades ist vorab der Kauf eines Tickets über ein Ticketportal notwendig. Hier werden eTickets pro Bad und Zeitfenster verkauft. Diese können bis zu 4 Tage im Voraus erworben werden. Besuche-rinnen und Besucher kaufen ein eTicket und erhalten für das ausgewählte Zeitfenster einen QR-Zutrittscode. Dieser dient dann ausgedruckt oder in Wallet-Form als Zutrittsberechtigung ins jeweilige Freibad. Das eTicket ist nur jeweils am gewählten Tag und Zeitraum gültig. Bezahlmöglichkeiten sind Giropay, Paydirekt und Kreditkarte (Visa und Mastercard), auch PayPal wird in einem zweiten Schritt noch als Bezahloption angeboten werden. Gekaufte Tickets sind vom Umtausch ausgeschlossen. Ein Ersatz erfolgt nicht.

Als Ausnahme zum Online-Verkauf ist ein stationärer Ticket-Vorverkauf an der Kasse des Eis-sportzentrums zu noch definierenden Zeiten vorgesehen, für diejenigen die keinen Internetzugang haben oder kein Smartphone besitzen.

Noch offen ist die Frage, ob der Eintritt ins Schwimmbad nur mit negativem Corona-Test oder Impfnachweis erfolgen kann. Auch hier wird dann die aktuelle Landesverordnung den weiteren Weg und Anpassung im Betriebskonzept der Bäder vorgeben.

Weitere Informationen zu den Mannheimer Bädern gibt es ab Ende Mai unter www.schwimmen-mannheim.de.


7. Luisenpark öffnet für alle - Mit voriger Anmeldung, negativem Covid19-Schnelltest oder nachgewiesener Testbefreiung

Am Montag, den 17. Mai 2021 startet der Luisenpark den Tagesticketverkauf. Damit können dann auch Menschen ohne Jahreskarte Mannheims größten Park besuchen. Nachdem der Besuch bzw. die erforderliche Personenerfassung zunächst nur für Jahreskartenbesitzer möglich war, konnten die Systeme nun entsprechend angepasst werden. Da der erfolgte erste Öffnungsschritt ausschließlich für Jahreskarteninhaber das Infektionsgeschehen nicht nachteilig beeinflusst hat, können ab kommender Woche wieder alle Parkfreunde den Luisenpark besuchen.

Anmeldung
Es gelten wie für Jahreskartenbesitzer auch pandemiebedingte Zugangsvoraussetzungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben: Alle Besucher müssen sich unabhängig welchen Alters vorab auf der parkeigenen Homepage unter undefined verbindlich anmelden.
Nach erfolgter Anmeldung erhält man eine E-Mail mit der Anmeldebestätigung. Diese müssen die Besucher entweder ausdrucken und am Eingang vorzeigen, oder sie zeigen ihr Handy-Display mit der Abmeldebestätigung am Eingang vor.
Für Senioren, die nicht über Computer- oder Internetzugang verfügen bzw. für stark sehbeeinträchtigte Menschen gibt es die Möglichkeit, sich für den Parkbesuch telefonisch anmelden zu lassen: Der Seniorenrat Mannheim nimmt von montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr für oben genannte Personen telefonische Anmeldewünsche entgegen unter der Telefonnummer: 0621-2939516. Diese werden dann in das Stadtpark-System eingespeist. Senioren müssen dann nur noch Ihren Namen am Eingang nennen und das Einlasspersonal gleicht dies mit dem System ab.

Negative Covid19-Test-Bescheinigung einer öffentlichen Stelle
Außerdem müssen Besucher ab dem Alter von 6 Jahren bei Eintritt in den Luisenpark einen negativen Schnelltest einer öffentlichen Stelle (Testzentrum, Apotheke etc.) vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Von der Testpflicht befreit sind Personen, wenn sie den Nachweis der Genesung führen können bzw. ihre Impfung dokumentieren können. Als vollständig geimpft gelten Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung bzw. Zweitimpfung, falls diese imfpstoffbedingt erforderlich ist, erhalten haben. Als genesen gilt jede Person, die bereits selbst positiv getestet war, und daher über den Nachweis durch PCR-Test über eine bestätigte lnfektion mit dem Coronavirus verfügt. Auch dieses PCR-Testergebnis ist am Park-Eingang vorzulegen und darf zum Zeitpunkt des Parkeintritts höchstens 6 Monate zurückliegen.

Anmeldung ist verbindlich
An den Eingängen werden Servicekräfte die erfolgte Online-Anmeldung sowie die Test- oder Impfbescheinigung kontrollieren. Die Parkleitung bittet darum, die Verbindlichkeit der Anmeldung, ob online oder telefonisch über den Seniorenrat, zu respektieren: Wer sich anmeldet und nicht erscheint, blockiert den Platz für andere, da nach wie vor die pandemiebedingte Besucherobergrenze gilt. Anmelden sollte sich nur, wer die ernsthafte Absicht hat und sicher ist, dass er auch kommt.

Abstands- & Hygieneregeln sowie medizinischer Mund-Nasenschutz
Für alle erwachsenen Besucher besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-/Nasenschutzes in Wartebereichen und WC-Anlagen, vor Tiergehegen und auf Spielplätzen. Zudem gelten auf dem gesamten Parkgelände die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Entsprechende Plakate im Park weisen darauf hin. Die Wiesen sind begehbar. Hier weist die Stadtpark Gesellschaft ausdrücklich darauf hin, dass Menschenansammlungen wie im öffentlichen Raum auch nach der geltenden Landesverordnung behandelt werden. Es gelten auch im Übrigen die Regeln der Landesverordnung.

Zugang über Haupteingang und Eingang Fernmeldeturm
Aufgrund der seit Wiederöffnung geringen Nutzung der Zugänge Fichtestraße und Unterer Luisenpark sind diese ab Montag, den 17. Mai 2021 für Besucher geschlossen.
Die Eingänge Fernmeldeturm und Haupteingang sind wie gewohnt nutzbar.
Alle Innenräume außer den WC-Anlagen müssen weiter noch geschlossen bleiben. Geschlossen bleiben zunächst noch das Pflanzenschauhaus, das Freizeithaus, das Chinesische Teehaus, die Minicar-Anlage, die Duojing-Bahn, der Bollerwagenverleih, Brücken und Grotten in der Chinagartenanlage, sowie Bereiche, in denen wegen vorherrschender Enge Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, wie etwa schmale Wege. Gesperrte Bereiche sind vor Ort durch Absperrbänder oder -gitter gekennzeichnet. Alle großen Wege sind offen, einem Rundgang durch die Parks steht daher nichts im Wege.
Aufgrund des weiter bestehenden Verbots zum Betrieb von Gaststätten, sind die Parkrestaurants derzeit noch geschlossen. Für kleine Snacks ist der Kiosk am Freizeithaus geöffnet.

Gondolettas fahren wieder
Und nun noch eine gute Nachricht zum Schluss. Stichwort gelb-weiß: Sie fahren, oder besser gleiten ab Montag wieder über den Kutzerweiher, unsere Gondoletta-Boote, die sich über Mitfahrer freuen. Der Betrieb der Boote ist an die Pandemie angepasst und so kann es Einschränkung bei der Besetzung geben. Wie gehabt werden die Boote zum Einsteigen angehalten. Auf die Ein- und Ausstiegshilfe, die der Mitarbeiter vor Ort bei Bedarf gegeben hat, muss wegen der corona-bedingten Abstandsregeln bzw. der Vermeidung von Körperkontakt zwischen Besuchern und Personal leider verzichtet werden. Auch bei der Besetzung der Boote wird es deshalb Einschränkungen und an schönen Tagen evtl. auch zu Wartezeiten kommen.


8.Digitale Kontaktdatenerfassung auch bei Mannheimer Betrieben und Einrichtungen

Die Inzidenzwerte sinken aktuell bundesweit. Ab einem stabilen Wert unter 100 sollen Öffnungen in Gastronomie, Kultur und Einzelhandel sowie Sportveranstaltungen wieder möglich sein – und damit auch wieder mehr Begegnungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern stattfinden.
Um das Pandemiegeschehen in dieser sensiblen Phase weiterhin bestmöglich zu kontrollieren und die Bürgerinnen und Bürger zu schützen, gibt das Land in der aktuellen Corona-Verordnung allen öffnenden Einrichtungen und Betrieben eine Dokumentationspflicht der Kontaktdaten vor. Hierzu hat die Stadt Mannheim jetzt eine Kooperationserklärung zur Verwendung einer Kontaktdatennachverfolgungsapp auf den Weg gebracht.

„Die Stadt Mannheim ermutigt eindringlich alle Einrichtungen und Betriebe, die vom Land Baden-Württemberg eingeräumten Möglichkeit der digitalen Kontaktdatenerfassung zu nutzen“, konstatiert Erster Bürgermeister Christian Specht und erklärt: „Um die gemeinsame Verpflichtung im Kampf gegen die Pandemie zu stärken, hat die Stadt Mannheim gemeinsam mit Wirtschaft und Kultur eine Kooperationserklärung entwickelt. Diese verschafft der schnellen, digitalen Nachverfolgung Nachdruck und stellt die reibungslose Kommunikation zwischen Gesundheitsamt und Betrieben sicher. Daher rufen wir auch alle Bürgerinnen und Bürger auf, die für sie kostenlose digitale Kontaktdatenerfassung bei ihrem Besuch von Einrichtungen und Betrieben zu nutzen.“

Das Land hat die LUCA-App für alle Gesundheitsämter des Landes Baden-Württemberg angeschafft, um die Datenerfassung zu vereinfachten und zu vereinheitlichen. Das ungeschützte Notieren der persönlichen Daten auf Zetteln oder über Listen des jeweiligen Betriebs, so wie es vor dem letzten Lockdown zumeist durchgeführt wurde, kann damit vermieden werden.

„Die Bürgerinnen und Bürger können ab einem entsprechenden Inzidenzwert im Rahmen der aktuell geltenden Corona-Regelungen wieder am öffentlichen Leben teilnehmen. Dabei ermöglichen wir ihnen mithilfe der digitalen Registrierung nicht nur eine diskretere Erfassung ihrer Daten, sondern auch einen Schutz ihrer Gesundheit“, so Specht. „Die schnelle, digitale und einheitliche Übermittlung der Kontaktdaten an die Gesundheitsämter spart im Falle einer erkannten Infektion wichtige Zeit bei der Ermittlung von Kontaktpersonen und ermöglicht somit die frühzeitige Unterbrechung möglicher Infektionsketten.“

"Viele der bislang geschlossenen Betriebe kämpfen um ihre Existenz, sie brauchen dringend wieder den direkten Kundenkontakt. Es ist erfreulich, dass aufgrund sinkender Inzidenzen sich jetzt auch für Unternehmen in Mannheim konkrete Öffnungsperspektiven ergeben. Die LUCA-App ermöglicht, Betrieben und den Gesundheitsämtern die Kontaktnachverfolgung zu digitalisieren und damit für alle Beteiligte deutlich zu vereinfachen", so Manfred Schnabel, Präsident der IHK Rhein-Neckar.

Wer bestimmte Räumlichkeiten betritt, kann sich dort am Eingang mit einem QR-Code digital anmelden. Über die App werden dann die Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden erfasst: Name, Vorname, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) sowie der Zeitraum des Aufenthaltes.
Bei einem Testkonzert am 8. März 2021 im Mannheimer Rosengarten wurde die Nutzung einer solchen App bereits in Zusammenarbeit zwischen dem Mannheimer Gesundheitsamt und der m:con GmbH in der Praxis erprobt.

„Jetzt besteht für den Handel und die Kunden eine verbesserte Verlässlichkeit bei den Öffnungsschritten. Um diese Verlässlichkeit für die Wirtschaft und die Kultur beizubehalten, muss die Inzidenz beständig niedrig bleiben. Durch das Einhalten der bestehenden Regelungen kann jeder seinen Beitrag hierzu leisten“, erklärt Wirtschaftsbürgermeister Michael Grötsch.

Die Stadt Mannheim wird aktuelle Veränderungen in der geltenden Rechtslage laufend berücksichtigen und die Akteure entsprechend informieren. In Kürze werden vom Land Baden-Württemberg zudem FAQs und Ansprechpartner zu LUCA veröffentlicht. In der Zwischenzeit dient die Homepage von LUCA (www.luca-app.de) als nützliche Orientierung.
Die Kooperationserklärung der Stadt findet sich hier auf der städtischen Homepage. Teilnehmende Betriebe und Einrichtungen senden die unterzeichnete Kooperationserklärung bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.