472. Aktuelle Meldung zu Corona 18.06.2021

corona
Stadt Mannheim

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Videobotschaft von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz zur aktuellen Lage
3. Aktuelle Impfzahlen
4. Zahl der positiven Schnelltestungen
5. Kinder-Betreuungsgebühren für den Mai werden anteilig erlassen
6. Der Fachbereich Arbeit und Soziales öffnet ab sofort seine Dienstgebäude für die Bürgerschaft
7. Gemeinsames Fußballerlebnis während der EM


1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 16.316

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 18.06.2021, 16 Uhr, sieben weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 16.316.
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 15.801 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 212 akute Infektionsfälle.
Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.

Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.
Informationen dazu unter: undefined
Für die Stadt Mannheim ist die vom Robert Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzzahl entscheidend. Inzidenzzahl für den Stadtkreis Mannheim ist unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Videobotschaft von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz zur aktuellen Lage

Mannheims Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz wendet sich im Rahmen einer Videobotschaft zur aktuellen Lage an die Bürgerinnen und Bürger.

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3. Aktuelle Impfzahlen

In der Zeit vom 27.12.2020 bis zum 17.06.2021 (Stand: 21 Uhr) wurden in Mannheim 220.869 Impfungen gegen das Coronavirus durchgeführt.
Dabei handelt es sich um 134.665 Erstimpfungen und um 86.204 Zweitimpfungen.
Die Zahlen beinhalten sowohl die Impfungen im Mannheimer Impfzentrum als auch die Impfungen der mobilen Impfteams.

4. Zahl der positiven Schnelltestungen

Im Zeitraum vom 7. Juni bis zum 13. Juni 2021 (KW 23) hat das Gesundheitsamt 55 Meldungen über positive Schnelltestungen bei Mannheimer Bürgerinnen und Bürgern erhalten, davon liegt für 10 eine Bestätigung durch einen PCR-Test vor. Alle 10 Personen waren ohne Krankheitszeichen, wären ohne einen Schnelltest erst später oder gar nicht entdeckt worden. Durch die Nutzung von Schnelltests können Infizierte frühzeitig erkannt und mögliche Infektionsketten schnell unterbunden werden. Mit 10 Fällen machen diese über Schnelltests entdeckten Fälle gegenüber der Gesamtzahl in der 23. Kalenderwoche von 60 neuen positiven Fällen 16,7 Prozent aus. Insgesamt wurden laut Mitteilung der einzelnen Teststellen an das Gesundheitsamt in der 23. Kalenderwoche 87.802 Bürgertestungen (Schnelltest der Bürgerinnen und Bürger – auch mit Wohnsitz außerhalb von Mannheim – ohne Krankheitszeichen) vorgenommen.
Die Zahl der dem Gesundheitsamt gemeldeten positiven Schnelltestungen werden regelmäßig in der Coronameldung vom Freitag mitgeteilt. So kann der Einfluss der Schnelltestungen auf die Gesamtzahl der gemeldeten Infektionen und die Inzidenz nachvollzogen werden.

5. Kinder-Betreuungsgebühren für den Mai werden anteilig erlassen

Für den Monat Mai werden 25 Prozent der monatlichen Betreuungsgebühren für Kitas erlassen, wenn wegen der Schließungen vom 01.05.2021 bis 11.05.2021keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Das hat der Hauptausschuss des Gemeinderates in seiner gestrigen Sitzung vom 17. Juni entschieden. Grundlage des Beschlusses ist die Tatsache, dass seit dem 26.04.2021 bis 11.05.21 aufgrund der Corona-Verordnung des Landes sowie der „Bundesnotbremse“ die Kitas in den Notbetrieb gewechselt waren und die Schulen - bis auf einige Ausnahmen wie für die Notbetreuung - geschlossen wurden. Für die Kindertagespflege ist ebenfalls wieder eine Erstattungsregelung nach bekanntem Vorgehen vorgesehen.
Grundsätzlich fallen auch bei Schließungen von Einrichtungen die Gebühren laut Satzung an, wenn der kommunale Träger aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen keine Betreuung anbieten kann. Um die Eltern zu entlasten, hat der Gemeinderat dennoch beschlossen, die Gebühren für Januar 2021 aufgrund der Schließungen der Einrichtungen vollständig zu erlassen, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wurde. Analog wurde für den Monat Februar 2021 ein Gebührenerlass in Höhe von 75 Prozent und für März 2021 in Höhe von 50 Prozent sowie für den April in Höhe von 25 Prozent der monatlichen Gebühren beschlossen, sofern keine Notbetreuung stattfand – ebenso nun für den Mai.

Kitas (Krippe, Kindergärten und Horte):

Die Stadt Mannheim gewährt allen Eltern/Gebührenpflichtigen, deren Kinder in der Zeit vom 01.05. bis 11.05.2021 die Notbetreuung NICHT in Anspruch genommen haben, einen Erlass der Betreuungsgebühren in Höhe von 25 Prozent in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder und Horten als Ersatz für die gemäß Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg verfügte Schließung der Kitas und Horte. Für die Kinder in Notbetreuung werden die Gebührensätze entsprechend der Gebührensatzung der Stadt Mannheim in vollem Umfang fällig. Die Entschädigung erfolgt durch eine Gutschrift bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres 2020/2021 im August 2021, soweit die Gebühren überwiesen bzw. eingezogen wurden.

Schulkindbetreuung

Ebenso wurde beschlossen, dass für den Mai 2021 den Eltern, die die Schulkindbetreuung des Fachbereichs Bildung während der Wochen der Notbetreuung nicht in Anspruch genommen haben, die Gebühren für diese Wochen im Mai 2021 erlassen werden. Den Eltern, die während der Präsenzphase des Wechselunterrichts die Betreuung in Anspruch nahmen, werden nur die anderen drei Wochen erlassen.

Freie Träger:

Für die freien Träger in der Schulkindbetreuung, die über den Fachbereich Bildung bezuschusst werden, sollen die Elternbeiträge analog maximal in Höhe der städtischen Gebühren erlassen werden.
Die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten der freien Träger werden für Plätze, die vom 1.5. bis 11.5.2021 nicht durch Notbetreuung belegt waren, anteilig mit 25 Prozent der monatlichen Gebühr für diesen Zeitraum, maximal jedoch in Höhe der städtischen Gebühren, übernommen.

Kindertagespflege: Die Erhebung der Kostenbeiträge von den Eltern für die Kindertagespflege wird während der pandemiebedingten Schließung 1.5. bis 11.5.2021 ausgesetzt, sofern keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Allen Kindertagespflegepersonen wird, auch wenn sich keine Kinder bei ihnen in Notbetreuung befinden, analog der Vorgehensweise im Dezember 2020 und im Januar 2021 sowie im April 2021 die laufende Geldleistung in voller Höhe ohne den Sachkostenabzug gewährt.

6. Der Fachbereich Arbeit und Soziales öffnet ab sofort seine Dienstgebäude für die Bürgerschaft

Aufgrund der stabilen niedrigen Inzidenzzahlen in Mannheim sind persönliche Beratungen und Termine im Fachbereich Arbeit und Soziales und seinen dezentralen Einrichtungen (Jobcenter, Jobbörsen etc.) wieder möglich. Bürgerinnen und Bürger können sich mit und ohne Termin in den Eingangsbereichen und an den Informationen in den Dienststellen melden. Dort werden bei Bedarf persönliche Termine angeboten.
Die Seniorentreffs öffnen sukzessive in den nächsten Tagen.

Persönliche Vorsprachen und Kontakte finden unter der Voraussetzung statt, dass die Besucherinnen und Besucher entweder vollständig geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sind und einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
Die Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten. Die Maskenpflicht besteht in allen Bereichen der Gebäude.

7. Gemeinsames Fußballerlebnis während der EM

Auch wenn große Public Viewing-Events in diesem Jahr nicht gestattet sind, ermöglicht die Stadt Mannheim es selbstverständlich allen Fußballbegeisterten, die Spiele der laufenden EM in der Gastronomie – soweit Fußballübertragungen angeboten werden – gemeinschaftlich zu verfolgen. Sofern Gastronomen dieses Angebot schaffen wollen, genehmigt die Gaststättenbehörde entsprechende Anträge rasch und unbürokratisch. Im Hinblick auf die insgesamt positive Entwicklung der Inzidenz im Stadtgebiet besteht die Möglichkeit, der Gastronomie wie auch den Fans erweiterte Möglichkeiten zu schaffen.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Gastronomen die jeweiligen Auflagen der Corona-Verordnung einhalten, also etwa die Begrenzung der Gästezahl, die Kontaktdatenerfassung oder die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Die Tische sind insbesondere so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den an unterschiedlichen Tischen sitzenden Personen gewährleistet ist. Im Innenbereich gilt zudem eine Flächenbegrenzung (1 Gast pro 2,5 Quadratmeter). Auch sind Ansammlungen von „Zaungästen“ am Rande der Außengastronomie aus Gründen des Infektionsschutzes unbedingt zu vermeiden. Sollten diese dennoch auftreten, wären die Ordnungskräfte gegebenenfalls gezwungen, einzuschreiten, um die Corona-Regeln durchzusetzen.

Generell gelten die individuell festgesetzten Sperrzeiten in der Gastronomie. An Spieltagen dürfen Außenbewirtschaftungen ohne weiteren Antrag bis 30 Minuten nach Ende des letzten Spiels geöffnet bleiben. Aus Effizienzgründen wird die Stadt Mannheim hierfür keine Änderungsbescheide an die Gastronomie verschicken. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass die gültigen Lärmwerte einzuhalten sind. Eine Bundesverordnung mit höher zulässigen Lärmwerten, wie sie zu den Fußball-Großereignissen in den vergangenen Jahren erlassen wurde, gibt es bislang nicht. Davon unberührt bleibt die nach der derzeit gültigen Corona-Verordnung geltende Sperrzeit ab 1 Uhr für die Innengastronomie.