571. Aktuelle Meldung zu Corona 11.10.2021

corona
Stadt Mannhim

1.Aktuelle Fallzahlen
2.Fallzahlen vom Wochenende
3.Impfen
4.Meldung des Landes: Von Montag (11.Oktober ) an keine kostenlosen Bürgertests mehr / Ausnahmen für Kinder und Jugendliche und Menschen, die nicht geimpft werden können.

1. Aktuelle Fallzahlen - Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 19.554

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 11.10.2021, 16 Uhr, 22 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 19.554.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 18.277 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 965 akute Infektionsfälle.

Sollte ein Selbsttest (im Sinne des § 1 Nummer 4, Corona-Verordnung Absonderung) oder ein selbst vorgenommener überwachter Test (im Sinne des § 1 Nummer 3 Corona-Verordnung Absonderung) durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter:
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Inzidenz für Mannheim:
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Wir veröffentlichen hier auch die Inzidenzzahl für Ungeimpfte (bzw. Einmal- Geimpfte) und Geimpfte für das Land Baden-Württemberg.


2. Fallzahlen vom Wochenende

Dem Gesundheitsamt wurden bis Samstag, 09.10.2021, 16 Uhr, 35 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöhte sich damit am Samstag auf insgesamt 19.506. Am Samstag galten in Mannheim 18.159 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gab es am Samstag in Mannheim 1.035 akute Infektionsfälle.

Dem Gesundheitsamt wurden bis Sonntag, 10.10.2021, 16 Uhr, 26 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöhte sich damit am Sonntag auf insgesamt 19.532. Am Sonntag galten in Mannheim 18.227 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gab es am Sonntag in Mannheim 993 akute Infektionsfälle.


3.Impfen

Nach Schließung des Impfzentrums: Impfangebot im Universitätsklinikum

Die Impfzentren in Baden-Württemberg haben planmäßig am 30. September 2021 ihren Betrieb eingestellt. Zu diesem Termin sind die Corona-Impfungen in die Regelversorgung übergegangen – Impfungen gegen SARS-CoV-2 werden also weiter bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angeboten.

Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, die keinen Hausarzt haben, können sich auch am Universitätsklinikum impfen lassen: Dort sind im Impfpunkt in Haus 37, Ebene 1 (Eingang West, Nähe Friedrich-Ebert-Brücke) montags bis freitags, 8:00 bis 16:30 Uhr, nach vorheriger Terminvereinbarung Erst- und Zweitimpfungen mit dem Vakzin von BioNTech/Pfizer möglich. Termine können vereinbart werden unter www.umm.de/impfpunkt.

Der Impfpunkt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Die Haltestelle „Universitätsklinikum“ (Stadtbahnlinien 2, 4/4a, 5/5a, 7, 15) liegt nur etwa 200 Meter vom Eingang West entfernt. Für PKWs stehen kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage am Neckar zur Verfügung.


Impfbus-Einsätze diese Woche

Auch in dieser Woche gibt es die Möglichkeit, sich einfach und ohne Termin im mobilen Impfbus impfen zu lassen. Am Dienstag (12. Oktober, von 9-15.30 Uhr) steht der Impfbus auf der Vogelstang auf dem Parkplatz des Kurpfalz-Centers in der Spreewaldallee 44-50, 68309 Mannheim. Am Mittwoch (13. Oktober, 16-19.30 Uhr) und am Sonntag (17. Oktober, 14-16.30 Uhr) wird im Impfbus vor dem Adler-Mannheim-Heimspiel an der SAP-Arena geimpft. Am Donnerstag (14. Oktober, 13-19 Uhr) ist der Impfbus bei Fun&Food auf dem Neuen Messplatz im Einsatz. Am Freitag (15. Oktober, 9-14.30 Uhr) steht der Impfbus auf dem Marktplatz. Zudem steht der Impfbus am Samstag (16. Oktober, von 13-19Uhr) am Wasserturm.

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung.

Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Geimpft wird mit Biontech oder Johnson&Johnson (bitte beachten: Moderna ist in geringen Mengen nur für Zweitimpfungen vorhanden). Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden.


Laufende und kommende Impfaktionen ohne Termin

Eine Übersicht über laufende und kommende Impf-Aktionen in Mannheim finden Sie hier: www.mannheim.de/impfaktionen. Die Liste wird stetig aktualisiert.


Impfen ab 01. Oktober

Die Impfzentren in Baden-Württemberg sind seit 01. Oktober planmäßig geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt sind die Impfungen in die Regelversorgung übergegangen. Für eine Erst- oder Zweitimpfung können weiterhin Termine bei der Hausarztpraxis bzw. bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten vereinbart werden. Gleiches gilt für die Auffrischungsimpfungen für besonders vulnerable Personen. Auch Betriebsarztimpfungen sind möglich.


Meldung des Landes: Zweitimpfung nach dem 30. September

Die Impfzentren des Landes schließen zum 30. September 2021. Das bedeutet, dass vergebene Zweittermine dort nicht stattfinden. Wenn Ihre Zweitimpfung ab Oktober stattfinden soll, bitten wir Sie rechtzeitig Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt (eingeschlossen sind auch Privatpraxen) aufzunehmen, um einen Termin für die Zweitimpfung zu vereinbaren.

Wenn Sie keine Hausarztpraxis haben, können Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung BW über die Corona-Karte Baden-Württemberg (Adresse: undefined) den Standort der nächstgelegenen Corona- Schwerpunktpraxis finden, um einen Zweitimpfungstermin zu vereinbaren.

Für die Terminvereinbarung ist es wichtig, dass der Mindestabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung eingehalten wird und auch, dass Sie den Termin mindestens zwei Wochen vor der fälligen Impfung mit der Arztpraxis vereinbaren. Nur so kann die Arztpraxis die entsprechenden Impfstoffmengen bestellen und die Impftermine auch in Gruppen zusammenfassen, um den Verwurf von Impfstoff zu vermeiden.


4. Meldung des Landes: Von Montag (11.Oktober ) an keine kostenlosen Bürgertests mehr / Ausnahmen für Kinder und Jugendliche und Menschen, die nicht geimpft werden können.

Seit Montag (11. Oktober) gilt eine neue Test-Verordnung des Bundes. Danach übernimmt der Bund nicht mehr generell die Kosten für die Bürgertests. Lediglich bestimmte Personenkreise, darunter Kinder und Jugendliche, Schwangere und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind von den Kosten befreit. Die Tests können nach wie vor in Testzentren, Apotheken und Arztpraxen vorgenommen werden.

„Die kostenlosen Bürgertests waren im Frühjahr und Sommer wertvoll bei der Bekämpfung der Pandemie. Aber jetzt sind wir in einer neuen Phase angekommen. Die meisten von uns sind geimpft – jeder Bürgerin und jedem Bürger über 12 Jahren können wir ein Impfangebot machen. Es ist deshalb richtig, dass der Bund nur noch zielgenau jenen Menschen den Test finanziert, die sie wirklich brauchen. An alle anderen richtet sich mein Appell: Lassen Sie sich impfen, das ist der einzige langfristige Weg aus der Pandemie“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Donnerstag, 7. Oktober, in Stuttgart.

Keine Änderungen gibt es bei Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Um den Präsenzunterricht in den Schulen im Herbst und Winter abzusichern, stellt das Land für die Teststrategie an den Schulen vorerst bis Jahresende weiterhin kostenlose Tests zur Verfügung. Und Krankenhäuser und Pflegeheime sind weiterhin verpflichtet, nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern eine kostenfreie Testung anzubieten – sie dürfen nicht an kostenpflichtige, externe Testangebote verwiesen werden. „In diesen Bereichen bleiben die Tests weiterhin kostenlos, denn die Bewohner und Patienten sind auf soziale Kontakte angewiesen und brauchen die Besuche“, erklärte Gesundheitsminister Lucha.

Ebenfalls nicht betroffen von den Änderungen sind die Beschäftigten z. B. von Krankenhäusern und Pflegeheimen, die aufgrund der Vorgaben in der „Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen“ regelmäßigen Testpflichten unterliegen. Auch diese Tests sind weiterhin kostenlos vom Arbeitgeber anzubieten.

Auch die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten kostenlose Tests zur Verfügung zu stellen, bleibt weiterhin bestehen.

Welche Personen erhalten auch weiterhin kostenlose Testangebote?

• Kinder bis 12 Jahre
• Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (bis zum 31. Dezember 2021)
• Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten nicht geimpft werden konnten.
• Schwangere (bis zum 31. Dezember 2021), da es die STIKO-Empfehlung für sie erst seit dem 10. September gibt. Danach können sich weiterhin Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel testen lassen (für sie hat die STIKO keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen).
• Stillende (bis zum 10. Dezember 2021), da es die STIKO-Empfehlung für sie erst seit dem 10. September gibt.
• Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Absonderung begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
• Auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen.
• Außerdem können Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben, sich kostenlos mittels Schnelltest testen lassen.

Welche Nachweise müssen bei der Testung vorgelegt werden?

• Amtlicher Lichtbildausweis
• Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, muss bei Inanspruchnahme der Testung ein entsprechendes Zeugnis vorlegen. Aus dem Zeugnis muss die Überzeugung der ausstellenden ärztlichen Person oder der ausstellenden Stelle hervorgehen, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 besteht. Außerdem müssen der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum der getesteten Person sowie die Identität der Person oder Stelle, die das ärztliche Zeugnis ausgestellt hat, enthalten sein. Die Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich. Der Mutterpass kann als ärztliches Zeugnis zum Nachweis einer Schwangerschaft verwendet werden.
• Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist, können ihre Anspruchsberechtigung durch die Vorlage ihrer Studienbescheinigung und ihres Impfausweises nachweisen.
• Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen entsprechenden Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen.