585. Aktuelle Meldung zu Corona 29.10.2021

corona
Stadt Mannheim

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Zahl der positiven Schnelltestungen
3. Reiseassoziierte Fälle
4. Impfstatus
5. Impfen
6. Meldung des Landes: Auffrischimpfung für alle empfohlen
7. Meldung des Landes: Schülerausweis gilt auch in den Herbstferien als Testnachweis


1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 20.682

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 29. Oktober 2021, 16 Uhr, 83 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 20.682.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 19.071 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.288 akute Infektionsfälle.

Sollte ein Selbsttest (im Sinne des § 1 Nummer 4, Corona-Verordnung Absonderung) oder ein selbst vorgenommener überwachter Test (im Sinne des § 1 Nummer 3 Corona-Verordnung Absonderung) durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.
Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter:
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Inzidenz für Mannheim:
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Wir veröffentlichen hier auch die Inzidenzzahl für Ungeimpfte (bzw. Einmal-Geimpfte) und Geimpfte für das Land Baden-Württemberg.


2. Zahl der positiven Schnelltestungen

Im Zeitraum vom 18. Oktober bis zum 24. Oktober 2021 (KW 42) hat das Gesundheitsamt 38 Meldungen über positive Schnelltestungen bei Mannheimer Bürgerinnen und Bürgern erhalten, davon liegt für 24 eine Bestätigung durch einen PCR-Test vor. Alle 24 Personen waren ohne Krankheitszeichen, wären ohne einen Schnelltest erst später oder gar nicht entdeckt worden. Durch die Nutzung von Schnelltests können Infizierte frühzeitig erkannt und mögliche Infektionsketten schnell unterbunden werden. Mit 24 Fällen machen diese über Schnelltests entdeckten Fälle gegenüber der Gesamtzahl in der 42. Kalenderwoche von 423 neuen positiven Fällen 5,7 Prozent aus. Insgesamt wurden laut Mitteilung der einzelnen Teststellen an das Gesundheitsamt in der 42. Kalenderwoche 7576 Bürgertestungen (Schnelltest der Bürgerinnen und Bürger – auch mit Wohnsitz außerhalb von Mannheim – ohne Krankheitszeichen) vorgenommen.

Die Zahl der dem Gesundheitsamt gemeldeten positiven Schnelltestungen werden regelmäßig in der Coronameldung vom Freitag mitgeteilt. So kann der Einfluss der Schnelltestungen auf die Gesamtzahl der gemeldeten Infektionen und die Inzidenz nachvollzogen werden.
Der Anteil unter den PCR-Bestätigten durch die positiven Schnelltestungen ist im Vergleich zu letzter Woche gesunken. Lag der Anteil in KW 41 bei 7,9 Prozent, sind es in KW 42 5,7 Prozent. Schnelltestungen sind im Hinblick auf die Unterbrechung von Infektionsketten und die weitere Eindämmung des Infektionsgeschehens weiterhin sehr wichtig.

Vielfach erreichen die Stadt Mannheim Nachfragen bezüglich einer nachträglichen Kostenübernahme selbst gezahlter Corona-Tests. Seit dem 11. Oktober 2021 gilt die neue Testverordnung (TestV) des Bundes (undefined).

Im Gegensatz zur alten TestV ist der Kreis der Anspruchsberechtigten für einen kostenlosen Schnelltest nach § 4a TestV (vormals „Bürgertestung“) deutlich eingeschränkt. Lediglich bestimmte Personenkreise, darunter Kinder und Jugendliche, Schwangere und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind von den Kosten befreit. Nähere Informationen zu den anspruchsberechtigten Personen und den zu erbringenden Nachweisen sind unter folgendem Link zu finden: undefined

So dürfen alle Teststellen, die gemäß TestV vom Gesundheitsamt beauftragt sind, bzw. automatisch beauftragt (Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinische Labore, Rettungs- und Hilfsorganisationen) sind, weiterhin Testungen gemäß § 4a TestV (vormals „Bürgertestung“) anbieten.

Im Hinblick auf Selbstzahlerleistungen dürfen lediglich die o.g. Teststellen offizielle Nachweise ausstellen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben für definierte Anlässe benötigt werden. Von Seiten der Teststellen ist klar zu kommunizieren, welche Testungen zu welchem Preis angeboten werden und durch wen die Kostenübernahme erfolgt.

Testungen, bei denen weiterhin ein kostenloser Anspruch nach TestV besteht, dürfen den Getesteten nicht in Rechnung gestellt werden.

Die Teststellen sind angehalten, Personen, die einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test haben und eine Teststelle aufsuchen, die nicht zur Durchführung von PCR-Testungen im Rahmen der Teststrategie für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Schein) beauftragt ist, an eine niedergelassene Praxis oder Corona-Schwerpunktpraxis zu verweisen, da diese ansonsten die Kosten selbst tragen müssen und es im Nachgang keine Erstattungsmöglichkeit gibt; asymptomatische Personen können auch an das Testzentrum der Universitätsmedizin Mannheim verwiesen werden, Zugang erhalten diese über die Corona-Hotline der Stadt Mannheim unter 0621-2293-2253 oder über den Helpdesk der Stadt Mannheim (undefined).


3. Reiseassoziierte Fälle

Von den insgesamt 423 positiven Fällen, die dem Gesundheitsamt in der 42. Kalenderwoche gemeldet wurden, sind 11 Fälle reiseassoziiert. Reiserückkehrende können sich auf den folgenden Internetseiten der Stadtverwaltung Mannheim darüber informieren, was es bei Wiedereinreise nach Deutschland zu beachten gilt: undefined


4. Impfstatus

Von den insgesamt 423 positiven Fällen in der KW 42 sind 245 Fälle nicht geimpft, 17 Fälle waren einmal und 161 Fälle vollständig geimpft. Der mehrheitliche Anteil der Ungeimpften unter den Infizierten unterstreicht die Bedeutung der Impfung mit dem dadurch möglichen individuellen Schutz, insbesondere vor schweren Verläufen der Corona-Infektion. Daneben ist durch eine möglichst hohe Durchimpfungsrate auch der Schutz von den Menschen möglich, die sich derzeit noch nicht impfen lassen können. Die Zahlen bestätigen darüber hinaus die Beobachtung, dass sich auch vollständig geimpfte Personen infizieren können, auch wenn diese überwiegend keine schweren Krankheitszeichen aufweisen. Deshalb sollten auch vollständig Geimpfte die AHA-Regeln konsequent einhalten.


5. Impfen

Nach Schließung des Impfzentrums: Impfangebot im Universitätsklinikum

Die Impfzentren in Baden-Württemberg haben planmäßig am 30. September 2021 ihren Betrieb eingestellt. Zu diesem Termin sind die Corona-Impfungen in die Regelversorgung übergegangen – Impfungen gegen SARS-CoV-2 werden also weiter bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angeboten.

Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, die keinen Hausarzt haben, können sich auch am Universitätsklinikum impfen lassen: Dort sind im Impfpunkt in Haus 37, Ebene 1 (Eingang West, Nähe Friedrich-Ebert-Brücke) montags bis freitags, 8 bis 16.30 Uhr, nach vorheriger Terminvereinbarung Erst- und Zweitimpfungen mit dem Vakzin von BioNTech/Pfizer möglich. Termine können vereinbart werden unter www.umm.de/impfpunkt.

Der Impfpunkt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Die Haltestelle „Universitätsklinikum“ (Stadtbahnlinien 2, 4/4a, 5/5a, 7, 15) liegt nur etwa 200 Meter vom Eingang West entfernt. Für PKWs stehen kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage am Neckar zur Verfügung.


Impfkarte Mannheim

Eine Übersicht über die Impfmöglichkeiten in Mannheim bietet eine Impfkarte im Geoinformationssystem der Stadt Mannheim: www.gis-mannheim.de/impfkarte. Es kann gefiltert werden nach Arztpraxen, die impfen (mit vorheriger Terminvereinbarung), dem Impfpunkt im Uniklinikum (mit vorheriger Terminvereinbarung, für Mannheimerinnen und Mannheimer ohne Hausarzt) sowie den Impf-Aktionen ohne Termin im Impfbus bzw. bei den Vor-Ort-Impfungen. Bei den Impf-Aktionen ist der jeweilige Aktions-Zeitraum zu beachten.

Hinweis für Impf-Praxen: Wenn Sie ebenfalls in die Liste aufgenommen werden möchten, wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Impfen vor Ort

Bei den kommenden Impfaktionen vor Ort gibt es die Möglichkeit, sich einfach und ohne Termin impfen zu lassen:

Samstag, 30. Oktober, jeweils 12 bis 17 Uhr, Seckenheim, Seckenheimer Hauptstraße 68 (Schloss), Impfbus, sowie Rheinau, Quartiersmanagement, Relaisstr. 164
Sonntag, 31. Oktober, 14 bis 16.30 Uhr, Adler-Mannheim-Heimspiel, SAP Arena, Impfbus
Montag, 1. November, 12 bis 18 Uhr, Neckarstadt-West, Bürgerhaus, Lutherstraße 15-17
Dienstag, 2. November, 12 bis 18 Uhr, Waldhof, Gemeinschaftszentrum, Frohe Zuversicht 5-7
Mittwoch, 3. November, 12 bis 18 Uhr, Vogelstang, Bürgerservice (Trausaal), Freiberger Ring 6, sowie von 16 bis 19.30 Uhr SAP Arena, Adler-Mannheim-Heimspiel, Impfbus
Donnerstag, 4. November, jeweils 12 bis 18 Uhr, Stadthaus N1, Raum Toulon sowie Schnelltestzentrum Fardelystraße 1
Freitag, 5. November, jeweils 12 bis 18 Uhr, Marktplatz Mannheim, Impfbus, sowie Abendakademie, U1, 16-19, im Raum 404
Samstag, 6. November, 12 bis 18 Uhr, Jungbusch, Quartiersplatz, Hafenstraße 23, Impfbus, sowie 12 bis 17 Uhr Rheinau, Quartiersmanagement, Relaisstr. 164
Sonntag, 7. November, 11 bis 14 Uhr, SAP Arena, Adler-Mannheim-Heimspiel, Impfbus

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung.
Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.

Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden


Impfaktionen ohne Termin

Eine Übersicht über laufende und kommende Impf-Aktionen in Mannheim finden Sie hier: www.mannheim.de/impfaktionen. Die Liste wird stetig aktualisiert.


Impfen seit 1. Oktober

Die Impfzentren in Baden-Württemberg sind seit 1. Oktober planmäßig geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt sind die Impfungen in die Regelversorgung übergegangen. Für eine Erst- oder Zweitimpfung können weiterhin Termine bei der Hausarztpraxis bzw. bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten vereinbart werden. Gleiches gilt für die Auffrischungsimpfungen für besonders vulnerable Personen. Auch Betriebsarztimpfungen sind möglich.

Wenn Sie keine Hausarztpraxis haben, können Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung BW über die Corona-Karte Baden-Württemberg (Adresse: undefined) den Standort der nächstgelegenen Corona-Schwerpunktpraxis finden.

Für die Terminvereinbarung ist es wichtig, dass der Mindestabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung eingehalten wird und auch, dass Sie den Termin mindestens zwei Wochen vor der fälligen Impfung mit der Arztpraxis vereinbaren. Nur so kann die Arztpraxis die entsprechenden Impfstoffmengen bestellen und die Impftermine auch in Gruppen zusammenfassen, um den Verwurf von Impfstoff zu vermeiden.


6. Meldung des Landes Baden-Württemberg: Auffrischimpfung für alle empfohlen / Freiburger Studie zeigt, dass vor allem Ältere die Impfung brauchen, weil Antikörper bei ihnen abnehmen

Angesichts steigender Infektionszahlen und der starken Auslastung der Intensivstationen im Land appelliert Gesundheitsminister Manne Lucha an die Bevölkerung, das Angebot der Auffrischimpfung zu nutzen. Diese sei für alle Menschen wichtig, deren letzte Impfung länger als ein halbes Jahr zurückliege. Bei Johnson & Johnson ist die Auffrischung schon nach vier Wochen empfohlen. Darauf wies der baden-württembergische Gesundheitsminister am Freitag (29. Oktober) in Stuttgart hin.

„Wir dürfen unseren großen Erfolg bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie auf keinen Fall gefährden. Deshalb ist es wichtig, dass wir alle geschützt bleiben – allen voran ältere Menschen und die Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen. Aber auch bei bestimmten Berufsgruppen wie Pfleger, Lehrerinnen, Erzieher oder Polizistinnen, die Kontakt zu vielen Menschen haben, werben wir für die Drittimpfung. Sie alle wurden schon sehr früh geimpft, entsprechend ist davon auszugehen, dass die Immunantwort langsam nachlässt“, so Lucha.

Aktuelle Untersuchungen der Uniklinik Freiburg zeigen, dass der Impfschutz gerade bei der Delta-Variante mit der Zeit nachlässt. „Die gute Nachricht ist, dass bei einer dritten Impfung mit Biontech/Pfizer die notwendig hohe Konzentration an Antikörpern vorhanden ist. Durch Boostern können wir also die Wahrscheinlichkeit von so genannten Durchbruchinfektionen erheblich senken“, so Lucha weiter. Dies hätten auch Erfahrungen anderer Länder wie zum Beispiel Israel gezeigt. „Wir müssen alles dafür tun, um die Krankenhäuser vor einer Überlastung zu schützen. Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Intensivstationen zum weitaus größten Teil von Nicht-Geimpften belegt sind. Eine Pandemie ist keine Privatsache, ich appelliere wirklich an alle, die es noch nicht getan haben: Lassen Sie sich impfen. Das Coronavirus geht uns alle an, weil die Auswirkungen der Pandemie die Bevölkerung im Gesamten und nicht nur den Einzelnen treffen.“

Wichtig sei jetzt, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte gezielt auf ihre Patientinnen und Patienten zugehen und diese entsprechend beraten. „Sollten die Ärzte ihrem Versorgungsauftrag nicht gerecht werden können, werden wir selbstverständlich unterstützend eingreifen und kurzfristig weitere 50 Mobile Impfteams aktivieren, um weitere niedrigschwellige Impfangebote zu ermöglichen“, so Lucha abschließend.


7. Meldung des Landes Baden-Württemberg: Schülerausweis gilt auch in den Herbstferien als Testnachweis / Ausnahme für Kinder- und Jugendarbeit: Aufgrund offener Angebote braucht es hier Tests

Während die Schule läuft, werden die Schülerinnen und Schüler regelmäßig getestet: Entweder zweimal pro Woche per PCR-Test oder dreimal pro Woche per Antigenschnelltest. Dann gelten die Schülerinnen und Schüler auch für außerschulische Angebote als getestet und können dies beispielsweise mit ihrem Schülerausweis nachweisen. Diese Regelung gilt auch in den Herbstferien. Das bedeutet: Zeigen Schülerinnen und Schüler ihren Schülerausweis oder einen anderen Nachweis wie zum Beispiel eine Bescheinigung der Schule oder auch ein Schüler-Abo vor, dürfen Sie entsprechend den Bedingungen der Corona-Verordnung ins Kino, ins Theater, zu Stadt- oder Volksfesten oder auch an Sportangeboten teilnehmen.

„Die Kinder und Jugendlichen mussten in den vergangenen beiden Jahren auf viel verzichten. Wir haben uns in der Landesregierung deshalb auf Regelungen festgelegt, die den Kindern und Jugendlichen in den Ferien ermöglichen, ohne Tests an den wertvollen Freizeit- oder Sportangebote teilzunehmen“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper zu den Regelungen für die Ferien. „Da die Schülerinnen und Schüler in den vergangenen Wochen regelmäßig getestet wurden, ist es vertretbar, dass wir ihnen in den Ferien Freizeitangebote auch ohne Tests ermöglichen“, ergänzt Gesundheitsminister Manne Lucha. Er betont: „Wir haben damit eine pragmatische Lösung für Familien gewählt. In den Herbstferien halten sich die Schülerinnen und Schüler eher im Familienverbund auf und haben in der Regel weniger Kontakt als während der Schulzeit. Bei den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit geben wir Trägern und Eltern eine größere Sicherheit, indem Schülerausweise nur bis einschließlich 1. November 2021 als Testnachweis akzeptiert werden können. Hier braucht es in den Herbstferien also Tests – die Organisatoren können die nichtgeimpften Kinder und Jugendlichen aber auch selbst testen.“


Regelung gilt auch für Kinder unter sechs Jahren

In den Herbstferien gilt also wie in den Sommerferien, dass Kinder bis einschließlich fünf Jahren, sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind sowie Schülerinnen und Schüler auch während der Herbstferien von der Testpflicht bei Angeboten ausgenommen sind, soweit sie asymptomatisch sind. Da die Corona-Verordnung nicht nach Ferien- und Schulzeiten differenziert, können Kinder und Jugendliche diese Angebote entweder aufgrund ihres Alters oder mit einem entsprechenden Nachweis der Schule wahrnehmen.

„Wenn Eltern sicher gehen wollen, können sie ihre Kinder natürlich testen. Für unter 18-jährige ist der Test bei den Corona-Testzentren im Land bis Jahresende kostenlos“, sagt Gesundheitsminister Lucha.


Weitere Informationen

Die Regelung, dass Schülerinnen und Schüler sowie Kinder unter sechs Jahren auch in den Herbstferien nicht unter die Zugangsbeschränkungen fallen, ergibt sich aus §5 Absätze 2 und 3 der Corona-Verordnung. Dort wird keine zeitliche Differenzierung vorgenommen.

Einzige Ausnahme davon sind die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit, bei denen in den Schulferien ein 3G-Nachweis erforderlich ist. Hier müssen auch die Kinder und Jugendlichen einen Testnachweis vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Schülerausweise oder andere Dokumente, die einen Schulbesuch nachweisen, können hier nur bis einschließlich Montag, 01.11.2021 akzeptiert werden. In den Ferien können die Organisatoren die nichtgeimpften Kinder und Jugendlichen dann selbst testen. Jugendlichen bis einschließlich 18 Jahren können aber auch bis Jahresende die kostenlosen Bürgertests in Anspruch nehmen.

Grund für die Ausnahme sind Freiheiten in der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit: Innerhalb ihrer Kohorte dürfen die Teilnehmer die Maske abnehmen – und müssen selbst in geschlossenen Räumen keine Abstände einhalten. Um die Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit dennoch sicher gestalten zu können, braucht es die Tests, solange die nichtgeimpften Kinder und Jugendliche nicht in den Schulen getestet werden.