604. Aktuelle Meldung zu Corona 26.11.2021

corona
Stadt Mannheim

1. Aktuelle Fallzahlen / Drei weitere Todesfälle
2. Zahl der positiven Schnelltestungen
3. Reiseassoziierte Fälle
4. Impfstatus
5. Impfen
6. Meldung des Landes Baden-Württemberg: Auffrischimpfungen mit Biontech/Pfizer oder Moderna: beide Impfstoffe bieten sehr guten Schutz
7. Meldung des Landes Baden-Württemberg: Nachweis des Impfstatus künftig nur noch über App oder mit ausgedrucktem QR-Code des digitalen Impfnachweises der EU möglich / Gelber Impfpass reicht nicht mehr aus / Übergangsfrist bis 1. Dezember 2021
8. Kontrollen der Gastronomie und des Einzelhandels

1. Aktuelle Fallzahlen - Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 25.579 / Drei weitere Todesfälle

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 26.11.2021, 16 Uhr, 293 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 25.579.
Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute drei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Zwei über 80 Jahre alte Frauen und eine über 70 Jahre alte Frau verstarben in Mannheimer Krankenhäuser. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 354 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 20.720 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 4.505 akute Infektionsfälle.

Sollte ein Selbsttest (im Sinne des § 1 Nummer 4, Corona-Verordnung Absonderung) oder ein selbst vorgenommener überwachter Test (im Sinne des § 1 Nummer 3 Corona-Verordnung Absonderung) durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter:
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Inzidenz für Mannheim:
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2. Zahl der positiven Schnelltestungen

Im Zeitraum vom 15. November bis zum 21. November 2021 (KW 46) hat das Gesundheitsamt 93 Meldungen über positive Schnelltestungen bei Mannheimer Bürgerinnen und Bürgern erhalten, davon liegt für 72 eine Bestätigung durch einen PCR-Test vor. Alle 72 Personen waren ohne Krankheitszeichen, wären ohne einen Schnelltest erst später oder gar nicht entdeckt worden. Durch die Nutzung von Schnelltests können Infizierte frühzeitig erkannt und mögliche Infektionsketten schnell unterbunden werden. Mit 72 Fällen machen diese über Schnelltests entdeckten Fälle gegenüber der Gesamtzahl in der 46. Kalenderwoche von 1.531 neuen positiven Fällen 4,7 Prozent aus. Insgesamt wurden laut Mitteilung der einzelnen Teststellen an das Gesundheitsamt in der 46. Kalenderwoche 26.304 Bürgertestungen (Schnelltest der Bürgerinnen und Bürger – auch mit Wohnsitz außerhalb von Mannheim – ohne Krankheitszeichen) vorgenommen.
Die Zahl der dem Gesundheitsamt gemeldeten positiven Schnelltestungen werden regelmäßig in der Coronameldung vom Freitag mitgeteilt. So kann der Einfluss der Schnelltestungen auf die Gesamtzahl der gemeldeten Infektionen und die Inzidenz nachvollzogen werden.
Der Anteil unter den PCR-Bestätigten durch die positiven Schnelltestungen ist im Vergleich zu letzter Woche gestiegen. Lag der Anteil in KW 45 bei 3,0 Prozent, sind es in KW 46 4,7 Prozent. Schnelltestungen sind im Hinblick auf die Unterbrechung von Infektionsketten und die weitere Eindämmung des Infektionsgeschehens weiterhin sehr wichtig.


3. Reiseassoziierte Fälle

Von den insgesamt 1.531 positiven Fällen, die dem Gesundheitsamt in der 46. Kalenderwoche gemeldet wurden, sind 7 Fälle reiseassoziiert. Reiserückkehrende können sich auf den folgenden Internetseiten der Stadtverwaltung Mannheim darüber informieren, was es bei Wiedereinreise nach Deutschland zu beachten gilt: undefined


4. Impfstatus

Von den insgesamt 1.531 positiven Fällen in der KW 46 sind 1.051 Fälle nicht geimpft, 80 Fälle waren einmal und 400 Fälle vollständig geimpft. Der überwiegende Anteil der Ungeimpften unter den Infizierten unterstreicht die Bedeutung der Impfung mit dem dadurch möglichen individuellen Schutz, insbesondere vor schweren Verläufen der Corona-Infektion. Daneben ist durch eine möglichst hohe Durchimpfungsrate auch der Schutz von den Menschen möglich, die sich derzeit noch nicht impfen lassen können. Die Zahlen bestätigen darüber hinaus die Beobachtung, dass sich auch vollständig geimpfte Personen infizieren können, auch wenn diese überwiegend keine schweren Krankheitszeichen aufweisen. Deshalb sollten auch vollständig Geimpfte die AHA-Regeln konsequent einhalten.


5. Impfen

Mit Termin: Kommunales Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten für Mannheimerinnen und Mannheimer mit Impfangebot für über 70-Jährige

Seit Montag, 22. November, gibt es im Rosengarten ein Kommunales Impfzentrum (KIZ) mit einem Impfangebot für Mannheimerinnen und Mannheimer, die aufgrund ihres Alters zur besonders vulnerablen Gruppe gehören. Die Impfungen gegen das Corona-Virus im KIZ Mannheim sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Termine stehen vorerst nur Personen über 70 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim zur Verfügung. Personen, die keinen Termin haben oder falsche Angaben zu Alter oder Postleitzahl machen, müssen am kommunal finanzierten Impfzentrum abgewiesen werden. Bei der Terminvereinbarung kann zwischen den Impfstoffen von Biontech und Moderna gewählt werden, diese Auswahl ist für die Impfung verbindlich und kann aus logistischen Gründen nicht vor Ort geändert werden. Wer seinen Impftermin nicht wahrnehmen kann, wird darum gebeten, den Termin abzusagen, damit er wieder neu angeboten werden kann. Die Möglichkeit dazu besteht über die Terminbestätigungsmail oder auch auf der Website, auf der der Termin vereinbart wurde. Es werden täglich neue Termine eingestellt.

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Es sind Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: undefined

Information und Terminanmeldung: undefined


Impfangebot im Universitätsklinikum: nur mit Termin

Die Impfzentren in Baden-Württemberg haben planmäßig am 30. September 2021 ihren Betrieb eingestellt. Zu diesem Termin sind die Corona-Impfungen in die Regelversorgung übergegangen – Impfungen gegen SARS-CoV-2 werden also weiter bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angeboten.
Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, die keinen Hausarzt haben, können sich auch am Universitätsklinikum impfen lassen: Dort sind im Impfpunkt in Haus 37, Ebene 1 (Eingang West, Nähe Friedrich-Ebert-Brücke) montags bis freitags, 8 bis 16.30 Uhr, nur nach vorheriger Terminvereinbarung Impfungen möglich. Termine können vereinbart werden unter undefined

Der Impfpunkt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Die Haltestelle „Universitätsklinikum“ (Stadtbahnlinien 2, 4/4a, 5/5a, 7, 15) liegt nur etwa 200 Meter vom Eingang West entfernt. Für PKWs stehen kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage am Neckar zur Verfügung.


Impfen vor Ort: ohne Termin

Bei den kommenden Impfaktionen vor Ort gibt es die Möglichkeit, sich ohne Termin impfen zu lassen:

Samstag, 27. November
Mannheim: 12 bis 17 Uhr: Rheinau, Quartiersmanagement, Relaisstr. 164
Mannheim: 12 bis 18 Uhr: Käfertal, Kulturhaus Käfertal (Weihnachtsmarkt), Gartenstraße 8, Impfbus

Sonntag, 28. November
Mannheim: 12 bis 17 Uhr: SAP Arena (Adler-Heimspiel), Impfbus
Ladenburg: 10 bis 16 Uhr: Carl-Benz-Gymnasium, Realschulstraße 4, 68526 Ladenburg

Montag, 29. November
Mannheim: 12 bis 18 Uhr: Neckarstadt-West, Bürgerhaus, Lutherstraße 15-17


Für Impfungen im Rhein-Neckar-Kreis informieren Sie sich bitte unter undefined

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung.
Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
Es sind auch Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: undefined

Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden.
Bitte beachten: Derzeit kann aufgrund des großen Andrangs und der Tatsache, dass die Impfaktionen zeitlich begrenzt sind, nicht immer gewährleistet werden, dass allen Impfwilligen vor Ort auch tatsächlich ein Impfangebot gemacht werden kann. Vor Ort werden Wartenummern ausgegeben, damit sich Wartezeiten besser abschätzen lassen. Die Impfaktionen sollen die Arbeit der Arztpraxen unterstützen, nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich auch an Ihre Hausarztpraxis, wenn Sie sich impfen lassen möchten.

Eine Übersicht über Impfaktionen in Mannheim finden Sie hier: undefined


Impfkarte Mannheim

Eine Übersicht über die Impfmöglichkeiten in Mannheim bietet eine Impfkarte im Geoinformationssystem der Stadt Mannheim: undefined Es kann gefiltert werden nach Arztpraxen, die impfen (mit vorheriger Terminvereinbarung), dem Impfpunkt im Uniklinikum (nur mit vorheriger Terminvereinbarung, für Mannheimerinnen und Mannheimer ohne Hausarzt) sowie den Impf-Aktionen ohne Termin im Impfbus bzw. bei den Vor-Ort-Impfungen. Bei den Impf-Aktionen ist der jeweilige Aktions-Zeitraum zu beachten.
Hinweis für Impf-Praxen: Wenn Sie ebenfalls in die Liste aufgenommen werden möchten, wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


6. Meldung des Landes Baden-Württemberg: Auffrischimpfungen mit Biontech/Pfizer oder Moderna: beide Impfstoffe bieten sehr guten Schutz

Aufgrund von Diskussionen um die Rationierung des Biontech-Impfstoffes in den Arztpraxen stellte Gesundheitsminister Manne Lucha am Donnerstag (25. November) noch einmal klar, dass alle zugelassen Vakzine einen ausreichenden Schutz gegen das Coronavirus bieten. Zugleich verwies Lucha darauf, dass im Zuge der neuen Corona-Verordnung der gelbe Impfpass als Nachweis für eine Impfung nicht mehr ausreiche.

„Die mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna sind beide sicher, wirksam und sehr gut geeignet, sowohl für Erst- und Zweitimpfungen als auch für die Auffrischungsimpfungen“, so Minister Lucha. „Weil uns derzeit entsprechende Berichte erreichen, muss man noch einmal klar sagen: Es gibt in dieser Frage keinen vermeintlich besseren oder schlechteren Impfstoff.“

Die ständige Impfkommission empfiehlt seit dem 18. November 2021 eine Auffrischimpfung gegen COVID-19 für alle Menschen ab 18 Jahren. Dabei soll diese Impfung grundsätzlich im Abstand von 6 Monaten nach der Grundimmunisierung und mittels eines der zugelassenen mRNA Impfstoffe erfolgen. Nach individueller ärztlicher Entscheidung und Beratung ist eine Auffrischimpfung aber auch schon nach 5 Monaten möglich.

Aufgrund des unterschiedlichen Nebenwirkungsprofiles, insbesondere bei jüngeren Menschen, soll die Auffrischimpfung bei Menschen unter 30 Jahren zur Sicherheit ausschließlich mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer erfolgen. Für die Auffrischimpfung mit Biontech/Pfizer soll die volle Dosis verwendet werden, für die Auffrischimpfung mittels Moderna die halbe Dosis der Grundimmunisierung.


7. Meldung des Landes Baden-Württemberg: Nachweis des Impfstatus künftig nur noch über App oder mit ausgedrucktem QR-Code des digitalen Impfnachweises der EU möglich / Gelber Impfpass reicht nicht mehr aus / Übergangsfrist bis 1. Dezember 2021

Mit der neuen Corona-Verordnung ist ein Nachweis für die Impfung, beispielsweise für den Zugang zu 2G- oder 2G plus-Veranstaltungen, nur noch mit einem QR-Code möglich. Nicht mehr ausreichend ist dagegen die Vorlage des gelben Impfpasses, da dieser sich nicht zur digitalen Anwendung eignet. Bürgerinnen und Bürger, die bislang lediglich den gelben Impfpass benutzt haben, sollen noch bis 1. Dezember 2021 die Möglichkeit erhalten, sich einen QR-Code ausstellen zu lassen.

Der QR-Code befindet sich auf dem digitalen Impfzertifikat, das die Menschen entweder direkt bei ihrer Impfung erhalten oder mit dem gelben Impfpass im Anschluss an die Impfung in der Apotheke abholen können. Der QR-Code kann dann entweder mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App eingelesen werden.

„Dadurch wollen wir sicherstellen, dass es Impfpassfälscher künftig schwerer haben“, so Minister Lucha abschließend.


8. Kontrollen der Gastronomie und des Einzelhandels

Der städtische Ordnungsdienst kontrolliert derzeit vermehrt die Einhaltung der Corona-Regeln in Gastronomiebetrieben sowie dem Einzelhandel. Bei den Kontrollen von Montag, 22. November, bis einschließlich Donnerstag, 25. November, wurden 110 Gaststätten und 164 Einzelhändler kontrolliert. Dabei wurden in der Gastronomie 36 Verstöße und im Einzelhandel 9 Verstöße festgestellt.

Bei Verstößen gegen die aktuelle CoronaVO drohen den Betreibern sowie den Kunden empfindliche Bußgelder: Betreiber einer Einrichtung, die die 2G-Nachweise nicht kontrollieren, erwartet ein Bußgeld in Höhe des Regelsatzes von 650 Euro. Wer als Besucher keinen 2G-Nachweis vorzeigen kann, muss mit einer Bußgeldhöhe von 200 Euro rechnen. 650 Euro werden fällig, wenn keine oder nur eine fehlerhafte Kontaktnachverfolgung durch den vor Ort Verantwortlichen festgestellt wird. Besuchern, die falsche oder nicht vollständige Kontaktdaten angegeben haben, droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Ebenfalls mit 650 Euro müssen Gastronomen rechnen, wenn diese kein Hygienekonzept erstellt haben. Bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht droht eine Strafe von 70 Euro. Die Betriebe, in denen es zu Verstößen kam, müssen mit Nachkontrollen rechnen.

Ziel dieser Maßnahme ist es, Einzelhändler, Gastronomiebetreiber und die Bevölkerung dafür zu sensibilisieren, die Vorgaben der Corona-Verordnung einzuhalten, um das Infektionsgeschehen einzudämmen.