Sanierung der Fahrbahndecke in der Innenstadt

28.03.2023

san28
Stadt Mannheim
Der Stadtraumservice Mannheim saniert ab Anfang April 2023 die Fahrbahnen der westlichen Unterstadt als zweiten von vier Abschnitten in der Mannheimer Innenstadt. Die Marktstraße ist von der Sanierung nicht betroffen und ist wie gewohnt befahrbar. Um künftig mehr Platz auf den Gehwegen zu schaffen, setzt die Stadt Mannheim im Zuge dessen den Erlass des Verkehrsministeriums zur Neuordnung des Gehwegparkens um. Wie in allen anderen Städten Baden-Württembergs ist dann das Parken auf Gehwegen nur noch dort möglich, wo es ausdrücklich ausgewiesen ist.

Der erste Bauabschnitt für die Sanierung des Fahrbelags betrifft die Straße zwischen den Quadraten G3/G4 sowie E3/E4. Um Anwohner, Handel, Gastronomie und Gewerbe so gering wie möglich zu beeinträchtigen, wird die Maßnahme in sechs überschaubaren Bauabschnitten durchgeführt:

Bauabschnitt: 2. bis 16. April – G3/G4 und E3/E4
Bauabschnitt: 2. bis 16. April – G5/G6; F5/F6; E5/E6 und F6/F7
Bauabschnitt: vrsl. April 2023 - K2/K3; J2/J3 bis F2/F3; J2/H2; sowie G2/F2
Bauabschnitt: vrsl. April 2023 - G4/G5; F4/F5 sowie E6/E7
Bauabschnitt: vrsl. Mai 2023 - K4/K5; J5/J6 bis H5/H6; H6/H7 sowie H7/J7
Bauabschnitt: vrsl. Mai 2023 - F7/G7 bis F3/G3
Während der rund sechs- bis neunttägigen Bauzeit pro Bauabschnitt, muss die Fahrbahn für den motorisierten Individualverkehr unterbrochen werden. Zu Fuß sind die einzelnen Straßen und Hauseingänge jederzeit erreichbar.

Die stark beschädigten Fahrbahnen werden mit einer etwa ein Zentimeter dünnen Schicht aus Kaltasphalt versehen und dadurch vor eintretendem Wasser geschützt. Der Fahrkomfort wird ebenfalls verbessert. In diesem Zusammenhang wird die vom Verkehrsministerium in allen baden-württembergischen Städten erlassene Neuordnung des Gehwegparkens umgesetzt. Das bedeutet: Parken auf Gehwegen wird perspektivisch nicht mehr geduldet und ist nur noch dort möglich, wo es ausdrücklich ausgewiesen ist. Zudem verfolgt die Stadt Mannheim das Ziel, die Gehwege sukzessiv barrierefrei zu gestalten. Eine Mindestbreite von 1,5 Meter ermöglicht eine bequeme Nutzung für mobilitätseingeschränkte Bürger sowie Personen mit Kinderwägen.

Die geplante Neuordnung als stadtweites Vorgehen umfasst alle Straßen, in denen bislang halbseitig auf dem Gehweg geparkt wurde – ohne dass dies explizit erlaubt war. Sofern ausreichende Breiten im Straßenraum vorhanden sind, sieht die Planung eine Legalisierung des Gehwegparkens mittels Beschilderung oder Markierung vor. Ist dies nicht der Fall, werden hier die straßenbegleitenden Parkstände nur noch einseitig am Fahrbahnrand markiert.

In einem ersten Informationsschreiben wurden alle Anwohner sowie Gewerbetreibenden über die anstehenden Arbeiten informiert. Um einen transparenten Informationsfluss zu gewährleisten, wird ca. eine Woche vor Baubeginn, eine zusätzliche schriftliche Anrainerinformation für jeden Bauabschnitt mit der tatsächlichen Ausführungszeit an die betroffenen Anlieger verteilt.

Die durchgeführte Dünnschicht-Kaltasphalt-Sanierung in der östlichen Oberstadt hat gezeigt, dass die eng aufeinander abgestimmten geplanten Bauabläufe durch äußere Einflüsse wie beispielsweise Frost oder Regen zeitlich nicht immer gehalten werden können. Deshalb stehen tagesgenaue aktualisierte Bauausführungszeiten auf der der Internetseite www.mannheim.de/baustellenundverkehr bereit. Diese Informationen werden täglich durch das Baustellenmanagement aktualisiert.