In Mannheim fuhr ein 33-Jähriger am Freitagabend trotz 1,72 Promille über eine rote Ampel. Die Polizei stoppte den Autofahrer sofort.
Am Freitagabend, 12. September 2025, gegen 20:40 Uhr, kam es in Mannheim zu einem gefährlichen Vorfall im Straßenverkehr. Ein 33-jähriger Audi-Fahrer befuhr die Carl-Benz-Straße in Richtung Waldhofstraße. Dabei nutzte er zeitweise die Fahrspur des Gegenverkehrs, überfuhr eine rote Ampel und wechselte danach wieder auf seine Spur zurück. Eine Streifenwagenbesatzung, die sich direkt hinter dem Audi befand, konnte den gesamten Vorgang beobachten und leitete sofort eine Kontrolle ein. Laut Polizei stellten die Beamten bei dem Fahrer deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest ergab 1,72 Promille. Der Mann zeigte sich während der Kontrolle unkooperativ und versuchte mehrfach, die Kontrollstelle zu verlassen. Der 33-Jährige wurde zur Dienststelle gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Seine Weiterfahrt wurde untersagt. Gegen ihn wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr und Missachtung des Rotlichts ermittelt. Zuständig ist das Polizeirevier Mannheim-Neckarstadt.
Sicher unterwegs: Promillegrenzen im Straßenverkehr
Alkoholfahrten zählen zu den größten Gefahrenquellen im Straßenverkehr. Wichtig zu wissen:
Bereits ab 0,3 Promille kann bei Ausfallerscheinungen ein Straftatbestand vorliegen.
Ab 0,5 Promille drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote – auch ohne Ausfallerscheinungen.
Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit am Steuer eines Kraftfahrzeugs.
Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze.
Wer Alkohol konsumiert, sollte das Auto unbedingt stehen lassen und auf sichere Alternativen wie Taxi oder ÖPNV zurückgreifen.
POL-MA: Mannheim-Jungbusch: 33-jähriger PKW-Führer mit 1,2 Promille, sowie unter dem Einfluss berauschender Mittel und ohne Fahrerlaubnis, trotz Ausgangsbeschränkung unterwegs