Mannheim: 36-Jähriger nach Drogenfund an der Kunsthalle in U-Haft

Mannheim: 36-Jähriger nach Drogenfund an der Kunsthalle in U-Haft

Mannheim: 36-Jähriger nach Drogenfund an der Kunsthalle in U-Haft

Ein Polizeieinsatz wegen eines Streits an der Kunsthalle Mannheim führte zur Festnahme eines 36-Jährigen – in seiner Tasche fanden die Beamten Drogen und Bargeld.

Am Montagabend, 29. September 2025, kam es gegen 22:45 Uhr zu einem Polizeieinsatz in der Moltkestraße in Mannheim. Beamte des Polizeireviers Mannheim-Oststadt bemerkten auf dem Skulpturenplatz an der Kunsthalle eine Auseinandersetzung zwischen einem Mann und einer Frau und griffen ein. Im Zuge der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 36-jährige Tatverdächtige in seiner Bauchtasche mehrere Ecstasytabletten, Kokain sowie einen dreistelligen Bargeldbetrag bei sich trug. Zudem konnte ein Rucksack, der ihm zugeordnet wurde, sichergestellt werden. Darin befanden sich größere Mengen Cannabis, weitere Betäubungsmittel sowie verschreibungspflichtige Medikamente. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft wird dem Mann gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge sowie Handel mit weiteren Betäubungsmitteln und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgeworfen. Am Dienstag, 30. September 2025, wurde er dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim erließ das Gericht Haftbefehl wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Der 36-Jährige wurde im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.

Drogenhandel: Straftaten und mögliche Strafen

Der Handel mit Betäubungsmitteln – insbesondere in nicht geringer Menge – ist in Deutschland ein schweres Verbrechen. Die wichtigsten Fakten:
  • Handel mit Cannabis oder Kokain: Kann mit mehrjährigen Freiheitsstrafen geahndet werden, abhängig von Menge und gewerbsmäßigem Vorgehen.
  • Nicht geringe Menge: Schon wenige Hundert Gramm Cannabis oder kleine Mengen harter Drogen erfüllen diesen Straftatbestand.
  • Verschreibungspflichtige Medikamente: Auch deren illegaler Handel fällt unter das Betäubungsmittelgesetz oder das Arzneimittelgesetz.
  • Haftbefehl: Wird erlassen, wenn Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht, um das Verfahren zu sichern.