Mannheim: Stadt zieht Bilanz zur Kontrollserie „Für ein gutes Miteinander in der Fußgängerzone“
203 Rad- und E-Scooter-Fahrer kontrolliert – Stadt Mannheim setzt auch künftig auf Aufklärung und Rücksichtnahme in der Fußgängerzone.
Mehr Aufklärung, weniger Verstöße
„Mit den erneuten Schwerpunktaktionen in der Fußgängerzone signalisieren wir, dass wir an Problemen dranbleiben, um sie nachhaltig zu beseitigen“, erklärte **Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Dr. Volker Proffen**. Zwischen **August und September 2025** wurden **203 Rad- und E-Scooter-Fahrer** angehalten. Viele der Kontrollierten gaben an, die Regeln zum Befahren der Fußgängerzone nicht zu kennen. „Hier besteht noch immer großer Aufklärungsbedarf“, so Proffen weiter. Dennoch hätten sich die meisten Einsichtigen kooperativ gezeigt und erkannt, dass ihr Verhalten andere gefährden könne.Zahlen und Ergebnisse der Kontrollen
Insgesamt wurden **178 Fahrradfahrer** kontrolliert, die außerhalb der erlaubten Zeiten in der Fußgängerzone unterwegs waren. Hinzu kamen **25 E-Scooter-Fahrer**, die dort grundsätzlich nicht fahren dürfen. Laut Stadtverwaltung sind die Regeln an allen Zufahrten klar ausgeschildert – dennoch herrsche besonders entlang der **Straßenbahngleise** weiterhin Unsicherheit. Viele Radfahrer gingen fälschlicherweise davon aus, dass dort das Befahren erlaubt sei, weil sich auch Bahnen und Lieferverkehr diesen Bereich teilen. Beim Lieferverkehr zeigte sich ein positives Bild: Der städtische Ordnungsdienst stellte kaum Verstöße fest, da die meisten Fahrzeuge über gültige Ausnahmegenehmigungen verfügten.Die wichtigsten Regeln im Überblick
- Radfahren ist zwischen 20 und 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen erlaubt.
- E-Scooter dürfen die Fußgängerzone zu keiner Zeit befahren.
- Rad- und E-Scooter-Fahrer müssen die vorgesehenen Wege nutzen und dürfen nicht auf Gehwegen fahren.
- Lieferfahrzeuge dürfen die Planken nur zwischen 0 und 11 Uhr befahren und müssen ihre Geschwindigkeit anpassen.
- Blindenleitsysteme sind stets freizuhalten – im gesamten Stadtgebiet.
Empfohlene Wege und Querungsmöglichkeiten
Wer mit dem Fahrrad oder E-Scooter in die Innenstadt möchte, sollte auf die parallel verlaufenden Straßen **Kunststraße** und **Fressgasse** ausweichen. Die **Querung der Planken und der Breiten Straße** ist an folgenden Stellen erlaubt:- Zwischen O2/O3
- Zwischen P2/P3
- Zwischen T1/S1
- Zwischen I1/H1
Hintergrund: Fortführung der Kontrollen
Die Stadt Mannheim will die Schwerpunktaktionen auch im kommenden Jahr fortsetzen. Ziel bleibt, das Bewusstsein für Rücksicht und Sicherheit in der Fußgängerzone zu stärken. Informationen zu den geltenden Verkehrsregeln sind an allen Zufahrten ausgeschildert und online auf der städtischen Website abrufbar.