Mannheim: Polizei zieht Bilanz – 76 Verstöße gegen Cannabisgesetz und 11 Messerfunde in Innenstadt-Kontrollen
Zwischen Juli und September führte die Polizei Mannheim intensive Schwerpunktkontrollen zum Konsumcannabisgesetz sowie in der Waffen- und Messerverbotszone durch – zahlreiche Verstöße wurden geahndet.
Das Polizeirevier Mannheim-Innenstadt hat von Mitte Juli bis Ende September 2025 mehrere umfangreiche Schwerpunktkontrollen im Stadtgebiet durchgeführt. Im Fokus der Maßnahmen standen die Überwachung des Konsumcannabisgesetzes sowie die Einhaltung der Waffen- und Messerverbotszone in der Innenstadt. Unterstützt wurden die Beamtinnen und Beamten durch Einsatzkräfte des Einsatzzuges Mannheim sowie der Polizeireviere Mannheim-Oststadt und Mannheim-Neckarstadt. Die Kontrollen erfolgten teils in Zivil, teils durch uniformierte Kräfte im Streifendienst. Das Ergebnis fällt deutlich aus: • 76 Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz – insbesondere auf Spielplätzen, • 11 Verstöße wegen verbotswidrigen Führens von Messern in der Innenstadtverbotszone, • zusätzlich 33 Ordnungswidrigkeiten durch den täglichen Streifendienst. Nach aktueller Rechtslage ist der Konsum von Cannabis auf Spielplätzen generell verboten. In 82 Fällen sind die Ermittlungen bereits abgeschlossen und an die Stadt Mannheim übergeben. Die Stadt verhängte daraufhin Bußgelder von durchschnittlich 300 Euro. In Fällen, in denen der Konsum in der Nähe von Minderjährigen erfolgte, können Strafen von bis zu 1.000 Euro fällig werden. Ziel der Kontrollen sei laut Polizei, die öffentliche Sicherheit zu stärken, den Jugendschutz zu gewährleisten und das Mitführen gefährlicher Gegenstände konsequent zu unterbinden. Weitere Kontrollen mit gleicher Zielrichtung sind bereits geplant.
Hinweisbox: Was in Mannheim verboten ist – Cannabis und Messer in der Innenstadt
• Konsumverbot: Cannabis darf auf Spielplätzen, Schulhöfen, in der Nähe von Kindertagesstätten und öffentlichen Parks mit Kindern nicht konsumiert werden.
• Messerverbotszone: Das Mitführen von Messern jeglicher Art (auch Taschenmessern) ist in der ausgewiesenen Innenstadtzone untersagt – Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
• Bußgelder: Zwischen 300 und 1.000 Euro, abhängig vom Verstoß und den Begleitumständen.
• Weitere Infos: Die genauen Zonen und Regelungen sind auf der Website der Stadt Mannheim abrufbar.
• Tipp: Wer unsicher ist, sollte vor dem Mitführen von Messern oder dem Konsum von Cannabis im öffentlichen Raum die geltenden Bestimmungen prüfen.
• Konsumverbot: Cannabis darf auf Spielplätzen, Schulhöfen, in der Nähe von Kindertagesstätten und öffentlichen Parks mit Kindern nicht konsumiert werden.
• Messerverbotszone: Das Mitführen von Messern jeglicher Art (auch Taschenmessern) ist in der ausgewiesenen Innenstadtzone untersagt – Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
• Bußgelder: Zwischen 300 und 1.000 Euro, abhängig vom Verstoß und den Begleitumständen.
• Weitere Infos: Die genauen Zonen und Regelungen sind auf der Website der Stadt Mannheim abrufbar.
• Tipp: Wer unsicher ist, sollte vor dem Mitführen von Messern oder dem Konsum von Cannabis im öffentlichen Raum die geltenden Bestimmungen prüfen.