Mannheim: Unfallflucht im Quadrat M 2 – BMW mit 10.000 Euro Schaden zurückgelassen

Mannheim: Unfallflucht im Quadrat M 2 – BMW mit 10.000 Euro Schaden zurückgelassen

Mannheim: Unfallflucht im Quadrat M 2 – BMW mit 10.000 Euro Schaden zurückgelassen

Im Quadrat M 2 ist ein geparkter BMW bei einer Unfallflucht massiv beschädigt worden. Der Sachschaden liegt bei rund 10.000 Euro – die Polizei Mannheim sucht Zeugen.

Geparkter BMW erheblich beschädigt

Laut Polizeipräsidium Mannheim ereignete sich die Unfallflucht am Donnerstag in der Zeit zwischen 4 Uhr und 14:30 Uhr im Quadrat M 2 in Mannheim. Eine bislang unbekannte Verkehrsteilnehmerin oder ein unbekannter Verkehrsteilnehmer beschädigte einen am Fahrbahnrand geparkten BMW.

Nach bisherigen Erkenntnissen touchierte die unbekannte Person das Auto an der Seite und verursachte dabei einen erheblichen Sachschaden. Die Polizei schätzt den Schaden auf mindestens 10.000 Euro. Statt sich um die Schadensregulierung zu kümmern, entfernte sich die Unfallverursacherin oder der Unfallverursacher von der Unfallstelle, ohne ihren oder seinen Pflichten nachzukommen.

Polizeipräsidium Mannheim, Mitteilung POL-MA vom 21.11.2025, 13:59 Uhr: Unfallflucht im Quadrat M 2 in Mannheim – Sachschaden am geparkten BMW von mindestens 10.000 Euro, Ermittlungen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort aufgenommen.

Polizei sucht Zeugen der Unfallflucht

Da die Unfallverursacherin oder der Unfallverursacher bislang noch nicht ermittelt werden konnte, bittet das Polizeirevier Mannheim-Oststadt um Hinweise aus der Bevölkerung. Wichtig sind insbesondere Beobachtungen im genannten Zeitraum im Bereich des Quadrats M 2 – etwa zu auffälligen Fahrmanövern, beschädigten Fahrzeugen oder Personen, die sich den abgestellten Autos auffällig näherten.

Zeuginnen und Zeugen, die Angaben zum Unfallhergang oder zur möglichen Verursacherin oder zum möglichen Verursacher machen können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Mannheim-Oststadt unter der Telefonnummer 0621 / 174-3310 zu melden.

Hinweis der Polizei: Wer einen Unfall verursacht, ist gesetzlich verpflichtet, an der Unfallstelle zu bleiben, die Feststellung der Personalien zu ermöglichen und die Polizei zu informieren. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat und kann den Entzug der Fahrerlaubnis und weitere strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.