Mannheim: Stallpflicht für Geflügel endet am 12. Februar
Die seit dem 14. November 2025 geltende Aufstallpflicht zum Schutz vor Vogelgrippe wird in Mannheim aufgehoben. Weitere Nachweise des Geflügelpestvirus gab es nicht.
Die Stallpflicht für Geflügel im Stadtkreis Mannheim endet am 12. Februar 2026. Die Maßnahme war am 14. November 2025 zum Schutz der Geflügelbestände vor der Vogelgrippe angeordnet worden.
Nach Angaben der zuständigen Behörden ist eine Verlängerung in Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg nicht erforderlich. Bei weiteren tot aufgefundenen Wildvögeln im Stadtgebiet konnte das Geflügelpestvirus nicht mehr nachgewiesen werden.
Biosicherheit bleibt wichtig
Trotz der Aufhebung der Aufstallpflicht werden Geflügelhalter weiterhin zur besonderen Sorgfalt aufgerufen. Durch geeignete Biosicherheitsmaßnahmen soll verhindert werden, dass das Virus in Bestände eingeschleppt wird.
Empfohlen werden unter anderem Schutzmaßnahmen beim Kontakt mit Wildvögeln, hygienische Vorkehrungen im Stallbereich sowie eine regelmäßige Überprüfung der eigenen Sicherheitsstandards.
Weitere Informationen zur aktuellen Geflügelpestlage in Deutschland sowie Checklisten zur Biosicherheit stellen das Friedrich-Loeffler-Institut und das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz online zur Verfügung.