Mannheim: Große Kontrolle in Shisha-Bars – über 500 Beweisstücke sichergestellt

Mannheim: Große Kontrolle in Shisha-Bars – über 500 Beweisstücke sichergestellt

Mannheim: Große Kontrolle in Shisha-Bars – über 500 Beweisstücke sichergestellt

Gemeinsame Aktion von Zoll und Stadt deckt zahlreiche Verstöße in der Innenstadt auf – zwei Betrieben wird das Anbieten von Shishas untersagt.

Bei einer groß angelegten Schwerpunktkontrolle haben Behörden am Mittwoch, 25. Februar 2026, mehrere Shisha-Bars in der Mannheimer Innenstadt überprüft. Ziel der Aktion war es, mögliche Verstöße gegen Steuer-, Gewerbe- und Jugendschutzvorschriften aufzudecken. Die Kontrollen wurden gemeinsam vom Hauptzollamt Karlsruhe und der Stadt Mannheim durchgeführt.

Zwischen 17 und 23 Uhr überprüften die Einsatzkräfte insgesamt fünf Shisha-Bars sowie einen Kiosk. Neben möglichen Verstößen im Zusammenhang mit Shisha-Tabak standen auch illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit sowie gaststätten-, gewerbe- und baurechtliche Vorschriften im Fokus. Darüber hinaus wurden Geldspielgeräte kontrolliert und die Einhaltung des Jugendschutzes überprüft.

Mehrere Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Im Zuge der Kontrollen wurden vier Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei nach § 374 der Abgabenordnung eingeleitet. Zudem wurden vier Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen möglicher Verbrauchsteuergefährdung nach § 381 AO eröffnet. Insgesamt stellten die Behörden mehr als 500 Gegenstände sicher.

Besonders auffällig: In einem Fall hatte der Betreiber einer Shisha-Bar Beweismittel auf dem Dach des Gebäudes versteckt. Diese konnten jedoch im Rahmen einer steuerlichen Nachschau entdeckt und gesichert werden.

Zahlreiche Verstöße in den kontrollierten Betrieben

In den fünf überprüften Shisha-Betrieben stellten die Behörden insgesamt eine Vielzahl von Verstößen fest. Darunter befanden sich 16 Verstöße gegen gaststättenrechtliche Auflagen, vier Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sowie sechs Verstöße gegen das Landesnichtraucherschutzgesetz. Darüber hinaus wurden unter anderem Verstöße gegen die Gewerbeordnung, den Glücksspielstaatsvertrag und die Spielverordnung festgestellt.

In einem Fall wurde eine Straftat wegen des illegalen Veranstaltens eines Glücksspiels gemäß § 284 Strafgesetzbuch festgestellt. Zudem wurden weitere Verstöße festgestellt, etwa gegen das Pfandgesetz, die Mess- und Eichverordnung sowie in drei Fällen gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen.

Als unmittelbare Konsequenz untersagten die Behörden in zwei Betrieben bis auf Weiteres das Bereitstellen von Shishas.

An der Aktion waren neben dem Hauptzollamt Karlsruhe – mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie der Kontrolleinheit Verkehrswege – auch mehrere Fachbereiche der Stadt Mannheim beteiligt, darunter die Immissionsschutzbehörde und die Gaststättenbehörde. Nach Angaben der Behörden sollen solche Schwerpunktkontrollen auch künftig fortgesetzt werden, um Missstände aufzudecken und das Sicherheitsgefühl in der Stadt zu stärken.