Mannheim: Sieben Tatverdächtige wegen Drogenhandels in Untersuchungshaft

Mannheim: Sieben Tatverdächtige wegen Drogenhandels in Untersuchungshaft

Mannheim: Sieben Tatverdächtige wegen Drogenhandels in Untersuchungshaft

Ermittler schlagen in Mannheim zu: Sieben Männer stehen im Verdacht, mit Drogen gehandelt zu haben. Gegen alle wurden Haftbefehle erlassen.

Wie die Staatsanwaltschaft Mannheim und das Polizeipräsidium Mannheim gemeinsam mitteilen, befinden sich sieben Männer im Alter zwischen 23 und 32 Jahren in Untersuchungshaft. Ihnen wird unter anderem unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln, Cannabis sowie verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgeworfen.

Die Tatverdächtigen sollen nach bisherigen Erkenntnissen spätestens seit September 2025 im Bereich der Mannheimer Innenstadt – insbesondere zwischen Schwetzinger Straße und dem Skulpturenplatz an der Kunsthalle – tätig gewesen sein.

Verdacht auf organisierten Drogenhandel

Den Männern wird vorgeworfen, insbesondere Kokain und Marihuana in kleineren Mengen an zahlreiche Abnehmer verkauft zu haben. In einzelnen Fällen steht zudem der Verdacht des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Raum.

Festnahmen nach umfangreichen Ermittlungen

Die Ermittlungsgruppe Rauschgift der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg führte in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Mannheim umfangreiche Ermittlungen durch. Diese führten zur Identifizierung und Lokalisierung der Tatverdächtigen.

Am 17. März 2026 wurden die sieben Männer schließlich von Einsatzkräften festgenommen.

Durchsuchungen und Sicherstellungen

Im Rahmen anschließender Wohnungsdurchsuchungen stellten die Ermittler unter anderem Betäubungsmittel in nicht geringer Menge, Bargeld im vierstelligen Bereich sowie gefährliche Gegenstände und Waffen sicher.

Haftbefehle erlassen

Am 18. März 2026 wurden die Tatverdächtigen dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Mannheim vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehle, die im Anschluss vollstreckt wurden.

Die Beschuldigten wurden in verschiedene Justizvollzugsanstalten gebracht.

Die Ermittlungen dauern weiterhin an.

Hinweis: Es gilt die Unschuldsvermutung. Die genannten Personen gelten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim vom 19.03.2026.