Entlang der Rheinschiene werden Vorsichtsmaßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe getroffen

Mannheim aktuell

Entlang der Rheinschiene werden Vorsichtsmaßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe getroffen

Am 4. November 2016 wurden 33 tote Reiherenten im Bereich des Konstanzer Hafens sowie ein weiteres Tier in Radolfzell und zwei Tiere in Ludwigshafen-Bodmann tot aufgefunden. Bei den zur Untersuchung gekommenen Tieren wurde das Virus der Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza vom Subtyp H5N8, HPAI H5N8) nachgewiesen und der Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln am 9. November durch das Landratsamt Konstanz amtlich festgestellt. Am 8. November wurden zudem Ausbrüche von hochpathogener Geflügelpest bei Wildvögeln des Subtyps H5N8 im Bereich der Plöner Seen in Schleswig-Holstein gemeldet. Auch in Polen und Ungarn wurde in diesem Jahr bereits der Ausbruch der Geflügelpest des gleichen Subtyps in Nutztierhaltungen festgestellt. Am 9. November hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5N8 in Deutschland veröffentlicht. In dieser Risikobewertung wird das Risiko des Eintrags von Geflügelpest des Subtyps H5N8 in Hausgeflügelbeständen über Wildvögel bundesweit als hoch eingeschätzt. Das FLI empfiehlt in seiner Risikoeinschätzung unter anderem die Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelbetrieben.
 
Aufgrund der derzeitigen Gefährdungssituation werden in Baden-Württemberg zu präventiven Zwecken entlang des Rheins deshalb verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet. Betroffen sind neben der Stadt Mannheim die Landkreise Waldshut, Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rastatt, Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Rhein-Neckar-Kreis.
 
Die Anordnung erfolgt von der Stadt Mannheim als örtlich zuständiger Behörde im Rahmen einer Allgemeinverfügung, die unter https://www.mannheim.de/nachrichten zur Verfügung gestellt wurde. In ihr wird für Mannheim geregelt, dass innerhalb des Mannheimer Stadtgebiets private und gewerbliche Geflügelhalter (zum Beispiel Haltungen von Hühnervögeln einschließlich Puten, Enten, Gänsen), die sich innerhalb eines Abstands von 500 Metern zum Uferbereich des Rheins befinden, so genannte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten haben. Hierzu zählen:
 
• Verstärkte Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen von Transportfahrzeugen, innerhalb von Ställen, beim Betreten der Geflügelhaltungen sowie der eingesetzten Arbeitsmittel einschließlich der Verwendung von Schutzkleidung
 
• Das Verbot Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler zuzukaufen
 
• Alle Geflügelhalter im Stadtkreis Mannheim, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, werden im Übrigen aufgefordert, ihrer Verpflichtung nachzukommen.
 
• Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, sind in dem oben genannten Gebiet verboten.
 
Sämtliche Regelungen gelten zunächst bis zum 31. Januar 2017. Eine regelmäßige Neubewertung in zeitlich kurzen Abständen ist jedoch erforderlich.
 
„Wir wollen alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen gegen eine Ausbreitung der Vogelseuche auf Mannheim treffen“, so Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht. Auch wenn sich die Allgemeinverfügung nur an Geflügelhaltungen in der beschriebenen 500-Meter-Zone richtet, sollten auch die übrigen Geflügelhalter, selbst wenn es nur um Kleinstbestände geht, zum Schutz der Bestände die genannten Vorkehrungen treffen.
 
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die getroffenen Maßnahmen in keinem Zusammenhang mit den vor einigen Wochen festgestellten Vogelgrippefällen niedrig pathogener Art im Mannheimer Luisenpark stehen. Insofern ist die dortige Lage unverändert. Die angekündigten Nachbeprobungen im Luisenpark laufen am Montag an. Sobald die Ergebnisse hiervon vorliegen, wird die Öffentlichkeit unterrichtet.