Steuerbescheide 2022 zugestellt

Hockenheim, 13. Januar 2022
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Die Stadtverwaltung Hockenheim hat die Steuerbescheide für das Jahr 2022 an die Bürgerinnen und Bürger zugestellt. Dabei sind folgende Hinweise zu beachten:

Grundsteuer
Am letzten Mittwoch (12. Januar 2022) wurden die Steuerbescheide an diejenigen Grundstückseigentümer versandt, bei denen sich der Steuerbetrag geändert oder ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Daher erhielt der
Großteil der Steuerzahler für das Jahr 2022 keinen neuen Steuerbescheid.

Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die im zuletzt ergangenen Bescheid ausgewiesenen Beträge zum Fälligkeitstermin abgebucht.

Barzahler müssen die ausgewiesenen Beträge, mit Angabe des Buchungszeichens, fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen überweisen.

Hinweis bei Eigentumswechsel: Falls Grundstücke oder Wohneigentum verkauft wird, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der bisherige Eigentümer bis zum Erhalt des entsprechenden Grundsteuerbescheides zur
Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Andere Vereinbarungen (beispielsweise im Kaufvertrag) haben nur privatrechtliche Bedeutung, berühren jedoch nicht die Zahlungspflicht (Steuerschuld) gegenüber der Stadt.

Hundesteuer
Hundehalter, die ihren Hund angemeldet haben, erhielten einen auf den 7. Januar 2022 datierten Steuerbescheid, dem eine neue Steuermarke – violett auf silbernem Grund – beigefügt wurde. Bei Verlust kann eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 15 Euro beim Fachbereich Finanzen, Steueramt, unter Telefonnummer 06205/21-2240, per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder schriftlich beantragt werden.

Seit 1. Januar 2020 kann auf Antrag für Hunde, die erfolgreich eine Schutzoder Begleithundeprüfung nach den Statuten eines dem VDH angeschlossenen Vereins abgelegt haben, eine Ermäßigung in Höhe von 24 Euro im Jahr gewährt werden.

Die Stadtverwaltung Hockenheim weist im Übrigen darauf hin, dass Hunde, die älter als drei Monate sind, ebenfalls unter den angegebenen Kontaktdaten oder über das Online-Anmeldeformular auf der Internetseite der Stadt
anzumelden sind. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.

Vergnügungssteuer
Jeder Aufsteller von Spielgeräten hat bis zum zehnten Tag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres getrennt nach Spielgerät und Monat eine Steuererklärung bei der Stadtverwaltung Hockenheim abzugeben. Nach Eingang der Steuererklärung wird die Steuer durch einen Steuerbescheid festgesetzt. Die Vordrucke können bei Bedarf im Fachbereich Finanzen bei Stephanie Groß (Telefon 06205 21-2241, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
angefordert werden.

Wettbürosteuer
Jeder Betreiber von Wettbüros hat bis zum zehnten Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres, getrennt nach Wettterminal und Monat, eine Steuererklärung bei der Stadtverwaltung Hockenheim abzugeben. Nach Eingang der Steuererklärung wird die Steuer durch einen Steuerbescheid festgesetzt. Die Vordrucke können bei Bedarf ebenfalls beim Fachbereich Finanzen, Steueramt, bei Stephanie Groß unter Telefon 06205/21-2241 oder per
E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) besorgt werden.


Gewerbesteuer
Bei der Gewerbesteuer werden keine Jahresbescheide erstellt. Die zu zahlenden vierteljährlichen Vorauszahlungen ergeben sich aus dem zuletzt ausgestellten Steuerbescheid.

Bei weiteren Fragen helfen die zuständigen Sachbearbeiterinnen Stephanie Groß, (Telefon 06205 21-2241, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und Marlene Birkenmeier (Telefon 06205 21-2240, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) gerne weiter.

Abbuchungsverfahren
Steuerpflichtige können eine schriftliche Einzugsermächtigung erteilen. Sie muss die Angaben „Buchungszeichen, Name und Anschrift, Name der Bank, IBAN- und BIC-Kennung und die Originalunterschrift“ enthalten. Vordrucke für Einzugsermächtigungen sind in der Stadtkasse (Telefon 06205 21-2232, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und auf der Internetseite erhältlich.