Ausschuss für Soziales tagt am Dienstag, 21. März, 14 Uhr, im Landratsamt in Heidelberg: Vereinbarung mit dem Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis und Eingliederungshilfen sind Sitzungsthemen

RNKneuUnter anderem mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis samt einer neuen Zielvereinbarung sowie mit den Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung befasst sich der Ausschuss für Soziales des Kreistags in seiner nächsten öffentlichen Sitzung. Diese findet am Dienstag, 21. März, ab 14 Uhr im Sitzungssaal 5. OG des Landratsamtes in Heidelberg (Kurfürsten-Anlage 38 - 40) statt.

Nach der Fragestunde für Kreiseinwohnerinnen und -einwohner beschäftigen sich die Kreisrätinnen und Kreisräte mit dem Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis und nehmen vom Bericht zum Zielerreichungsstand der im Jahr 2022 vereinbarten kommunalen Ziele sowie vom Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 Kenntnis. Zudem bittet Landrat Stefan Dallinger darum, der Zielvereinbarung zwischen dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis und dem Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis für das Jahr 2023 zuzustimmen. Jugendliche und junge Erwachsenen bis 25 Jahre zu aktivieren, das Beratungsangebot der Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen und die Beratenen als Bewerber in die Berufsberatung zu überführen, lautet ein Ziel. Die anderen beiden Ziele sind die Verbesserung der Integration von Alleinerziehenden sowie die Förderung von Menschen mit Behinderung.

Danach nimmt das Gremium Kenntnis vom Bericht des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) zu den Leistungen der Eingliederungshilfe 2021. Selbiges gilt für den Sachstandsbericht über die Entwicklung der Leistungen der Eingliederungshilfe zum Wohnen für Menschen mit seelischer Behinderung im Landkreis.

Anschließend stimmen die Ausschussmitglieder über die Einrichtung eines Energiefonds im Rhein-Neckar-Kreis ab. Dieser soll unbürokratische, finanzielle Unterstützung für Einwohnerinnen und Einwohner – sowohl Familien als auch Einzelpersonen – bieten, die in Folge steigender Lebenshaltungs- und Energiekosten, Nachzahlungen, inflationärer Preisentwicklung etc. in eine finanzielle Notlage geraten sind. Die finanzielle Unterstützung soll nachrangig zu den gesetzlichen Leistungen auf Grundlage der Regularien der Energiefonds der evangelischen und katholischen Kirchen erbracht werden. Sie soll als Ergänzung des bestehenden Sozialleistungssystems dienen und stellt laut Beschlussvorlage der Kreisverwaltung keinen Ersatz für eventuelle Sozialleistungsansprüche dar.

Dem letzten öffentlichen Tagesordnungspunkt, den Mitteilungen und Anfragen, schließt sich noch eine nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales an.

Die Dokumente zur Sitzung können auf der Kreis-Homepage unter der Adresse undefined eingesehen werden.