Die Heimaufsichtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises legt ihren Bericht für 2024 vor: 100 Prozent Prüfquote, steigende Einzelzimmerzahlen und weniger Beschwerden.
85 Einrichtungen unter Aufsicht
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 zählte die Heimaufsichtsbehörde im Rhein-Neckar-Kreis insgesamt 85 stationäre Einrichtungen mit 5.653 Plätzen. Davon entfielen 71 Einrichtungen auf Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf (5.071 Plätze) sowie 14 Einrichtungen auf Menschen mit Behinderungen (582 Plätze). Die Zahl der Einrichtungen blieb damit im Vergleich zu 2023 konstant, die Platzanzahl sank leicht.Mehr Einzelzimmer verfügbar
Besonders positiv entwickelte sich die Quote der Einzelzimmerplätze, die nun im Durchschnitt bei 85 Prozent liegt (2023: 80 Prozent). Laut Katja Hahn, Leiterin der Heimaufsichtsbehörde, erfüllen bereits 32 Pflegeeinrichtungen und neun Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen die vollständige 100-Prozent-Einzelzimmerquote.Regelprüfungen komplett durchgeführt
In den Jahren 2023 und 2024 konnte die Behörde jeweils alle gesetzlich vorgeschriebenen Regelprüfungen durchführen – insgesamt 85 pro Jahr. Zusätzlich gab es 34 Anlassprüfungen im Jahr 2023 und 21 im Jahr 2024. Der Fokus lag weiterhin auf Pflege- und Betreuungsqualität, dem Einsatz freiheitseinschränkender Maßnahmen (FEM) sowie der Personalausstattung. Während 2023 bei drei Prozent der Einrichtungen keine Mängel festgestellt wurden, waren es 2024 acht Prozent. Häufig beanstandet wurden die Pflegedokumentation, das Medikamentenmanagement und die Personalausstattung.Freiheitseinschränkende Maßnahmen und Beschwerden rückläufig
Die Zahl freiheitseinschränkender Maßnahmen stagnierte auf niedrigem Niveau. So sank die Quote bei der Anwendung von Bettgittern von 2,5 Prozent (2023) auf 2,2 Prozent (2024). Fixierungen und andere FEM lagen konstant bei rund einem Prozent oder darunter. Auch das Beschwerdeaufkommen ging deutlich zurück: 2023 wurden 62 Beschwerden gezählt, 2024 nur noch 45. Davon waren mehr als die Hälfte unberechtigt. „Wir haben in keinem Fall schwerwiegende Mängel festgestellt“, betont Katja Hahn.Fazit: Verantwortung trotz Fachkräftemangel
Ordnungswidrigkeitenverfahren mussten nur vereinzelt eingeleitet werden (2024: 6, 2023: 5). Beschäftigungsverbote oder ein Einschalten der Staatsanwaltschaft waren nicht erforderlich. Katja Hahn sieht in den Zahlen ein positives Signal: „Die Einrichtungen im Rhein-Neckar-Kreis übernehmen trotz Fachkräftemangel ein hohes Maß an Verantwortung.“ Mit künftigen gesetzlichen Änderungen hin zu einer stärker beratungsorientierten und risikobasierten Heimaufsicht sollen Ressourcen gezielter eingesetzt werden – zum Schutz und zur Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner.Hintergrund zur Heimaufsicht
Die Heimaufsichtsbehörde überwacht stationäre Einrichtungen im Rhein-Neckar-Kreis. Sie führt Regel- und Anlassprüfungen durch, prüft Beschwerden und achtet insbesondere auf Pflegestandards, Dokumentation und Personalausstattung. Ziel ist es, die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen und ihre Lebensqualität langfristig zu sichern.