Rhein-Neckar-Kreis: Aufstallungspflicht für Geflügel in sieben Kommunen entlang des Rheins

Rhein-Neckar-Kreis: Aufstallungspflicht für Geflügel in sieben Kommunen entlang des Rheins

Ab Freitag, 14. November, müssen Geflügelhalter in sieben Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises ihre Tiere aufstallen – Grund ist der Nachweis des Vogelgrippevirus H5N1 bei Wildvögeln.

Hintergrund: Vier infizierte Wildvögel nachgewiesen

Im Rhein-Neckar-Kreis tritt ab Freitag, 14. November, eine Aufstallungspflicht für Geflügel in kommunalen Bereichen ein, die bis zu 3000 Meter an den Rhein grenzen. Betroffen sind Brühl, Schwetzingen, Edingen-Neckarhausen, Ketsch, Hockenheim, Altlußheim und Neulußheim. Die Allgemeinverfügung ist auf der Website des Rhein-Neckar-Kreises abrufbar. Auslöser ist der Nachweis des Vogelgrippevirus H5N1 bei insgesamt vier verendeten Wildvögeln in Mannheim und im Ortenaukreis. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte die Befunde. Die Veterinärbehörden des Landes und das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg legten daraufhin eine risikoorientierte Schutzzone entlang des Rheinverlaufs fest – von Mannheim bis in die Ortenau.

Warum eine Aufstallungspflicht?

Die Kreisbehörde folgt damit einer landesweit gängigen Strategie: Gebiete mit hoher Wildvogeldichte, Gewässernähe und saisonalen Vogelbewegungen weisen ein erhöhtes Risiko für den Eintrag des Virus in Hausgeflügelhaltungen auf. „Die Aufstallungspflicht ist eine vorsorgliche Maßnahme, um einen Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern“, erklärt Dr. Dominika Hagel, Leiterin des Veterinäramts im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Besonders in Rheinnähe sei das Risiko hoch, dass Krankheitserreger durch Wildvögel eingetragen werden.

Was bedeutet Aufstallung konkret?

Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter Abdeckungen gehalten werden, die einen Kontakt zu Wildvögeln verhindern. Dies gilt sowohl für gewerbliche Betriebe als auch für Hobbyhaltungen. Ziel ist es, die Tiere zuverlässig vor einer Ansteckung zu schützen und eine Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Biosicherheit hat oberste Priorität

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass Hygienemaßnahmen und Schutzvorkehrungen in dieser Phase besonders konsequent umgesetzt werden müssen. Dazu gehören unter anderem:
  • Schutz vor jeglichem Kontakt zu Wildvögeln,
  • betriebsinterne Kleidung und Schuhe,
  • Hygiene beim Betreten und Verlassen der Ställe,
  • wildvogelsichere Lagerung von Futter, Einstreu und Geräten,
  • Tränken ausschließlich mit Leitungswasser,
  • kein Zutritt für betriebsfremde Personen und Haustiere.

Lage im Land bleibt angespannt

In verschiedenen Regionen Baden-Württembergs wurden zuletzt weitere infizierte Wildvögel entdeckt. Aufgrund der aktuellen Wildvogelbewegungen geht das Ministerium von einer möglichen weiteren Ausbreitung aus und führt das Monitoring intensiv fort.
Hinweis: Was tun bei toten Vögeln?

Bürgerinnen und Bürger, die tote Vögel finden, sollten diese nicht berühren. Meldungen nimmt das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 06221/522-4265 entgegen.

Aufstallungszone Rhein RNK