Rhein-Neckar-Kreis: Frist für Führerschein-Pflichtumtausch läuft am 19. Januar ab

Rhein-Neckar-Kreis: Frist für Führerschein-Pflichtumtausch läuft am 19. Januar ab

Rhein-Neckar-Kreis: Frist für Führerschein-Pflichtumtausch läuft am 19. Januar ab

Im Rhein-Neckar-Kreis endet am 19. Januar 2026 die Umtauschfrist für Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Betroffene sollten jetzt aktiv werden.

Wer jetzt handeln muss

Bis 2033 müssen sämtliche Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in das neue EU-Format umgetauscht werden. Für viele Inhaber von Kartenführerscheinen gilt ein klar definierter Stufenplan – und die nächste Frist rückt näher: Wer einen Führerschein besitzt, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss diesen zwingend bis zum 19. Januar 2026 erneuern.

Wichtig: Der Umtausch betrifft ausschließlich das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Diese bleibt unverändert bestehen. Ziel der EU-Vorgabe ist es, Dokumente fälschungssicherer zu machen – unter anderem durch regelmäßig aktualisierte Fotos und Personendaten.

Übersicht der Umtauschfristen

Für Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gelten folgende Fristen:

  • 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
  • 2008: 19. Januar 2029
  • 2009: 19. Januar 2030
  • 2010: 19. Januar 2031
  • 2011: 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: 19. Januar 2033

Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, haben grundsätzlich bis zum 19. Januar 2033 Zeit – unabhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins.

Wo finde ich das Ausstellungsdatum?

Das Ausstellungsdatum befindet sich auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a.

So läuft der Umtausch ab

Für den Pflichtumtausch ist ein persönlicher Termin bei der zuständigen Fahrerlaubnisstelle notwendig. Im Rhein-Neckar-Kreis können Termine für die Standorte Sinsheim, Weinheim und Wiesloch problemlos online vereinbart werden unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • alter Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Papierform)

Der neue Führerschein wird von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt und direkt an die Antragsteller versendet. Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 2 bis 3 Wochen. Die Kosten liegen inklusive Versand bei 32,90 Euro.

Praktische Hinweise zum Führerschein-Umtausch

Wer die Frist versäumt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld. Die Terminvergabe im Rhein-Neckar-Kreis ist aktuell stark ausgelastet – es empfiehlt sich daher, frühzeitig einen Termin zu buchen. Weitere Informationen, Ansprechpartner und Online-Services finden Sie unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch.